Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Deutschland befindet sich mittendrin im größten Reformprozess seit mehr als zwanzig Jahren. Kurz vor dem Sommer, den die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen verbringen, hat der Bundestag noch drei bahnbrechende Reformen beschlossen: die Strukturreform der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Novelle des Bundespolizeigesetzes und die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes, mit der das verkorkste Habecksche Heizungsgesetz kernsaniert wird.
Mit der Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung trägt die unionsgeführte Koalition der Tatsache Rechnung, dass die Menschen immer älter werden und die Medizin immer weiter voranschreitet – beides Faktoren, die zu immensen Kostensteigerungen für die Kassen führen. Damit die Versicherungsbeiträge bezahlbar bleiben und die Patienten weiterhin von Spitzenmedizin profitieren, müssen alle Beteiligten im Gesundheitswesen ihren Beitrag leisten. Von stabilen Lohnnebenkosten profitiert auch die Wirtschaft.
Das neue Gebäudeenergiegesetz dient zwei Zielen. Zum einen erhalten Immobilienbesitzer die Freiheit zurück, über die Wahl einer neuen Heizung selbst zu entscheiden. Zum anderen werden die Klimaziele auf technologieoffene Weise erreicht.
Das Bundespolizeigesetz stammt aus dem Jahre 1994, einer Zeit, als die Digitalisierung in den Kinderschuhen steckte. Eine Reform war also mehr als überfällig, damit die Bundespolizei Ermittlungsinstrumente an die Hand bekommt, die technologisch auf der Höhe der Zeit sind. Beispielsweise erhält sie die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung, zur Abwehr von Drohnen, zum Einsatz automatisierter Videotechnik oder zur biometrischen Gesichtserkennung.
Was darüber hinaus im Bundestag debattiert wurde und welche anderen Themen die Unionsfraktion bewegten, erfahren Sie in diesem Newsletter. Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der Kommunikation
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Was war in dieser Woche wichtig?
Spahn: „Es passiert etwas. Es geht voran.“
Etwas mehr als ein Jahr ist die unionsgeführte Regierung nun im Amt und sie bringt Deutschland wieder nach vorne. Reformen bei Rente und Gesundheit, Haushalt und Steuern, Arbeitsmarkt und Infrastruktur hat sie angestoßen – die größten seit mehr als 20 Jahren. Sie dienen einem existenziellen Ziel: „für Aufschwung im Land sorgen“, wie der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn im Bundestag betonte.
Angesichts von sechs Jahren schrumpfender Wirtschaft seien Veränderungen zwingend notwendig, mahnte Spahn in der Debatte zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers. Die Koalition habe in Wochen intensiver Arbeit ein Paket geschnürt, das in der Dichte der Entscheidungen beispiellos sei in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik. „Die Entscheidungsdichte ist zum beschreibenden Moment dieser Koalition geworden“, sagte er. Wer nichts entscheide, der entscheide sich für Stillstand. „Wir entscheiden uns für Aufschwung“, sagte er und fügte hinzu: „Es passiert etwas. Es geht voran.“ Auch der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, äußerte die Einschätzung, dass Deutschland Stärke nach außen nur zeigen könne, wenn es im Inneren stabil sei.
Hohe Reformdichte – gute Zwischenbilanz
Das hohe Arbeitstempo, die Dichte an Entscheidungen zahlt sich aus: Mit einer guten Reformbilanz geht die unionsgeführte Koalition in die Sommerwochen, in denen der Bundestag nicht tagt. „Wir wollen die Grundlage legen, dass Deutschland wieder vorne mitspielt“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn zum Auftakt der letzten Sitzungswoche. Nur aus der demokratischen Mitte heraus könne Deutschland reformiert werden, betonte er.
Krankenkasse, Pflege und Rente, Steuern, Haushalt und Arbeitsmarkt, innere Sicherheit und Infrastuktur – Spahn listete eine Menge an Bereichen auf, in denen Schwarz-Rot einen Unterschied macht. Die Koalition entrümpele das Land von Bürokratie, mache es robuster und sicherer, moderner und digitaler, einfacher und gerechter. Auch der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte, mit den Reformen zeige die Koalition, „welche Kraft in ihr steckt“. Die Mitte sei entscheidungs- und handlungsfähig. Dabei zeichnete Hoffmann das Bild eines tausendteiligen Puzzles, aus dem so langsam ein Gesamtbild entstehe.
Haushalt 2027: Investieren, reformieren, konsolidieren
Für das Jahr 2027 plant die unionsgeführte Koalition Ausgaben in Höhe von 555 Milliarden Euro – eine Steigerung von knapp sechs Prozent gegenüber 2026. Auch die Nettokreditaufnahme steigt um etwa 20 Milliarden auf 119 Milliarden Euro. Das sieht der Haushaltsentwurf des Kabinetts vor, der im September zur ersten Lesung in den Bundestag kommt. Da der Haushalt das Königsrecht des Parlaments ist, wird über die ein oder andere Ausgabenposition wohl noch gerungen werden.
Um Deutschland fit für die Zukunft zu machen, folgt der Haushalt dem Dreiklang aus Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung. Investitionen fließen vor allem in die Sanierung der veralteten Infrastruktur wie Straßen, Schienen und Brücken. Dafür steht neben dem Geld aus dem regulären Haushalt in Höhe von 56 Milliarden Euro auch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz im Volumen von 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Angesichts zunehmender Bedrohungen durch Krisen und Kriege investiert der Bund auch besonders in die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Im Haushalt 2027 sind dafür knapp 110 Milliarden Euro angesetzt, ein Plus von 32,7 Prozent.
Soziale Medien: Für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz
Digitale Medien haben zwei Seiten: Einerseits bieten sie Kindern und Jugendlichen Chancen auf Teilhabe, Bildung und soziale Vernetzung. Andererseits bergen sie Risiken für die psychische Gesundheit, die Entwicklung und das Wohlbefinden. In einem Positionspapier hat die CDU/CSU-Fraktion Maßnahmen aufgelistet, wie Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt effektiv geschützt werden können. „Wir wollen keine pauschalen Verbote, sondern praktikable und differenzierte Lösungen“, heißt es darin. So wolle man Plattformen stärker in die Pflicht nehmen, Eltern wie Lehrkräfte besser unterstützen und die Medienkompetenz der Kinder stärken.
„Unser Anliegen ist es, jungen Menschen in der digitalen Welt den Schutz zu gewährleisten, der sie auch in der analogen Welt vor Gefahren bewahrt“, schreibt die Fraktion. Zunächst sollen soziale Plattformen oder ähnliche Dienste anhand der Risiken, die sie für Kinder und Jugendliche bergen, in Altersklassen unterteilt werden. Sie tragen dann die Verantwortung dafür, dass nur Jugendliche, die der Altersklasse entsprechen, Zugang zu ihren Inhalten haben. Für die Altersverifikation müssen sie technische Lösungen finden. Und sie müssen gewährleisten, dass sie allen Schutzanforderungen für die entsprechende Altersklasse gerecht werden – im Zweifelsfall Inhalte löschen oder blockieren. Fraktionsvize Anja Weisgerber kündigte in Zusammenarbeit mit der Bundesfamilienministerin und dem Koalitionspartner für den Herbst konkrete Maßnahmen an.
Was gibt es sonst noch?
Als eines der ersten großen Reformprojekte hat der Bundestag die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Mit den kostendämpfenden Maßnahmen wird sichergestellt, dass Versicherte auch künftig gute Leistungen erhalten zu stabilen Beitragssätzen. Zwischen der ersten und der abschließenden Lesung hatte sich die Finanzlücke in der GKV noch einmal vergrößert. Noch mehr Einsparungen mussten vorgenommen werden. „Mit der Einigung auf weitere Anpassungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zeigen wir, dass wir Reformen können“, erklärte Fraktionsvize Albert Stegemann. Ihm war auch wichtig, dass bei der Reform Versicherte mit geringem Einkommen oder chronisch Kranke nicht übermäßig belastet werden. Erreicht wurde außerdem, dass die Familienversicherung für Ehegatten oder Lebenspartner mit Kindern, die das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben, erhalten bleibt. Vorgesehen war ursprünglich eine Absenkung auf Kinder bis zum siebten Lebensjahr.
Erstmals seit 1994 ist das Bundespolizeigesetz modernisiert worden. Damit kann die Bundespolizei modernste technische Mittel für ihre tägliche Arbeit einsetzen. Sie kann beispielsweise KI-basierte intelligente Videotechnik zur Suche von vermissten Personen einsetzen. Sie kann Sabotage-Drohnen abwehren, um den Flugverkehr zu sichern. Oder sie kann Mobilfunkkarten lokalisieren, um gestohlene Handys zu orten. Fraktionsvize Günter Krings nannte das novellierte Gesetz einen Ausdruck des Vertrauens in die Bundespolizei. Es solle den Beamten für ihre Arbeit „ausdrücklich den Rücken stärken“. Der innenpolitische Sprecher Alexander Throm erklärte: „Mit klaren und verhältnismäßigen Regelungen sorgen wir für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität, schützen unsere Bürger und stellen sicher, dass Freiheit und Sicherheit Hand in Hand gehen.“
Unfälle mit E-Scootern häufen sich. Geschädigte bleiben bislang jedoch zu häufig auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Weil sich aber bei Mietrollern nachträglich oft nicht mehr feststellen lässt, wer gefahren ist oder wer den Roller als Hindernis abgestellt hat, gilt künftig die Halterhaftung. Das heißt, auch der Mietroller-Anbieter, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Die rechtspolitische Sprecherin Susanne Hierl findet das gerecht. Denn „wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch die Verantwortung für die damit verbundenen Risiken tragen.“ Der Verbraucherschutzbeauftragte Sebastian Steineke weist darauf hin, dass mit der Neuregelung E-Scooter anderen Kraftfahrzeugen haftungsrechtlich gleichgestellt werden. Das Gesetz „verbessert den Opferschutz, ohne die bewährten Grundsätze des Straßenverkehrshaftungsrechts zu verändern“.
Bürokratieabbau kommt auch Familien zugute. Sie erhalten Kindergeld künftig, ohne dass sie dafür einen Antrag ausfüllen müssen. Wer die Auszahlung von Beginn an möglichst unkompliziert gestalten möchte, kann seine IBAN bereits vor der Geburt per Elster oder über seine Bank beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Bei der Neuregelung war der Unionsfraktion wichtig, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird. Auf diese Weise wird der Schutzbedürftigkeit von Müttern besondere Rechnung getragen. Die familienpolitische Sprecherin Anne König erklärte: „Gerade Frauen in schwierigen persönlichen oder wirtschaftlichen Lebenslagen dürfen nicht durch vermeidbare Verwaltungsverfahren zusätzlich belastet werden.“
Die BAföG-Reform kommt zum Sommersemester 2027. Union und SPD haben sich nach intensiven Verhandlungen darauf verständigt, die Wohnkostenpauschale dann von 380 auf 440 Euro pro Monat zu erhöhen – ein Semester später als geplant. Der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten auf Grundsicherungsniveau steigen: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Fraktionsvize Inge Gräßle machte auf die Sparzwänge aufmerksam. Der weitere Ausbau staatlicher Leistungen könne nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Lage erfolgen, erklärte sie. Der forschungspolitische Sprecher Florian Müller sprach dennoch von einem starken Signal an junge Menschen, die ihren Bildungsweg ohne die Unterstützung der Gemeinschaft nur schwer gehen könnten. Müller nannte es genauso wichtig, „dass wir das BAföG entbürokratisieren und digitalisieren“.
Wer ist auf X unterwegs?
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„Wir Europäer müssen in einer Zeit, in der Russland den Landkrieg nach Europa zurückgebracht hat, für unsere eigene Sicherheit einstehen.“
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