Jetzt Teilhabechancen stärken
10 Jahre Sozialgesetzbuch IX
Im Jahr 2001 ist das Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht als Neuntes Buch in das Sozialgesetzbuch eingefügt worden. Das SGB IX ist ein Meilenstein in der behinderten-politischen Gesetzgebung. Seitdem steht der Mensch mit seiner Behinderung und seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt. Damit wurde das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG) auch im Sozialrecht verankert.
Kongress
09.
Mai 11
13:00