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Merz: Konzertierte Aktion hat „nichts erreicht“

  • Unionsfraktionschef fordert größere Anstrengungen zur Eindämmung der Energiepreise
  • Exitstrategie für Unternehmensbeteiligung und andere Formen der Preisdämpfung gefordert
  • Privathaushalte bei Energiekosten entlasten

Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat sich enttäuscht über die „Konzertierte Aktion“ des Kanzlers zur Eindämmung der Energiepreise gezeigt. Das Gespräch mit Arbeitgebern und Gewerkschaften sei weit hinter den selbst gesetzten Erwartungen zurückgeblieben. Olaf Scholz habe „nichts bewegt, nichts erreicht“, bemängelte Merz. „Das muss besser werden“, wenn er das Instrument der Konzertierten Aktion weiter nutzen wolle.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion forderte einen Gasnotfallplan, um die infolge des Ukraine-Krieges galoppierenden Energiepreise abzufedern. Die Ampel-Koalition habe sich darum sehr viel früher kümmern müssen. Merz sprach sowohl den Ausbau der Erneuerbaren Energien wie auch eine finanzielle Beteiligung an Energieversorgern an. Für alle Versuche der Preisdämpfung brauche es auch eine „Exitstrategie“, mahnte er. 

Schutzschirm gegen Preisexplosionen

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte einen „Schutzschirm gegen Preisexplosionen“. Es reiche nicht aus, wenn der Staat Gasunternehmen vor dem Konkurs bewahre, indem er Anteile übernehme. Ebenso müssten die Bürger entlastet werden. 

Union will Konsenslösung bei Wahlrechtsreform

Die Unionsfraktion ist nach wie vor offen für eine fraktionsübergreifende Lösung bei der Wahlrechtsreform. Deshalb zeigte sich Merz irritiert, dass die Ampel-Koalition erneut mit einem eigenen Vorschlag vorgeprescht ist. Noch dazu sei dieser „Vorschlag mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, sagte Merz.

Die Wahlrechtsreform hat zum Ziel, den Bundestag wieder auf seine Ausgangsgröße von 598 Sitze zurückzustutzen. Bei den vergangenen Wahlen war er durch Ausgleichs- und Überhangmandate immer weiter gewachsen. Der Vorschlag der Ampel sieht vor, Direktmandate, die die Abgeordneten persönlich errungen haben, dann nicht mehr zu gewähren, wenn sie das Zweitstimmenergebnis verzerren.

Dobrindt kündigt Verfassungsklage an

Dobrindt kritisierte den Vorschlag der Koalition, weil er die Akzeptanz der Wähler gefährde. „Das grenzt an Wahlbetrug mit Ansage“, betonte er und kündigte eine Verfassungsklage an, sollte die Ampel diesen Vorschlag mit der eigenen Stimmenmehrheit im Bundestag durchsetzen.

Dagegen plädierte Merz für den Vorschlag der Unionsfraktion. Dieser sieht ein echtes Zweistimmen-Wahlrecht vor, allerdings ohne Ausgleichs- und Überhangmandate. 299 Sitze wären für Direktkandidaten in den Wahlkreisen vorgesehen, 299 für die Kandidaten der Parteilisten – also insgesamt 598.