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(Quelle: picture alliance/dpa | Boris Roessler)

Ein Bundespolizeigesetz für das 21. Jahrhundert

Befugnisse der Bundespolizei an den technischen Fortschritt anpassen

Wann und wo darf die Bundespolizei eingreifen und Straftaten wie Schleusungen oder Diebstähle verfolgen? Welche Ermittlungsinstrumente darf sie dabei einsetzen? Antworten darauf finden sich im Bundespolizeigesetz.

Das geltende Bundespolizeigesetz stammt aber zum großen Teil noch aus dem Jahr 1994 – einer Zeit, in der Kriminelle statt WhatsApp noch die Telefonwählscheibe nutzten, um sich abzusprechen. Es ist also höchste Zeit für ein Update. Aktuell berät der Bundestag eine Reform des Gesetzes. Darum ging es beim Fachgespräch „Ein neues Bundespolizeigesetz für das 21. Jahrhundert“ der Unionsfraktion.

Über 52.000 Beschäftigte

Los ging es im Kalten Krieg vor 70 Jahren: 10.000 Mann des Bundesgrenzschutzes erhielten als militärisch geprägte Einheit 1951 den Auftrag, die Grenze der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Heute heißt der Bundesgrenzschutz „Bundespolizei“. Die Behörde hat über 52.000 Beschäftigte und kümmert sich neben dem Grenzschutz unter anderem um den Schutz vor Angriffen auf den Luftverkehr. Außerdem ist sie Bahnpolizei, also für die Sicherheit zum Beispiel in Bahnhöfen zuständig. Michael Brand, der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion für das Bundespolizeigesetz, lobte in dem Fachgespräch: „Auf die Bundespolizei ist seit 70 Jahren immer Verlass. Sie ist eine Erfolgsgeschichte und die Bundespolizei kann stolz sein auf das, was sie jeden Tag leistet."

Neue Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung

Wegen einer Blockade innerhalb der Bundesregierung schien es zunächst so, als sei eine Reform des Bundespolizeigesetzes in dieser Wahlperiode nicht mehr zu schaffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat schließlich die Initiative ergriffen, um das Gesetz doch noch beschließen zu können. „Wir möchten gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Legislaturperiode unbedingt noch etwas erreichen für die Bundespolizei“, sagte Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Schließlich brauche die Bundespolizei unter anderem neue Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung. „Kriminelle kommunizieren heute nicht mehr über klassische Telefonie oder SMS, sondern mit Messenger Diensten wie WhatsApp oder Telegram. Dafür muss die Bundespolizei die entsprechenden Befugnisnormen haben“, so Frei. Außerdem benötige die Bundespolizei eine Zuständigkeit für die Strafverfolgung des unerlaubten Aufenthalts,

Unterbringung der Bundespolizei in Bahnhöfen muss verbessert werden

Dass es aber nicht nur auf den gesetzlichen Rahmen ankommt, sondern auch auf ganz praktische Fragen wie die Unterbringung der Bundespolizisten in Bahnhöfen, darauf wies der Präsident der Bundespolizei, Dr. Dieter Romann hin: „Die Unterbringung unserer Beamtinnen und Beamten ist extrem wichtig.“ Mit der jetzigen Situation zeigte er sich unzufrieden. Vielfach werde der Bundespolizei in den Bahnhöfen von Verkehrsunternehmen wie der Bahn keine ausreichenden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Bevorzugt würden von den Unternehmen oft Verkaufsflächen wie Restaurants oder Bäckereien. Das sah auch Andreas Roßkopf so, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei für die Bundespolizei: „Wir müssen anständig und so untergebracht werden, dass uns die Reisenden schon bei Ankunft am Bahnhof und dem Flughafen sehen.“

Software zur Gesichtserkennung

Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren noch nicht umsetzbar mit der SPD-Bundestagsfraktion ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Bundespolizei zum Einsatz von Software zur Gesichtserkennung an sicherheitsrelevanten Orten. „Dieses Hilfsmittel hätten wir in Zeiten des Terrorismus dringend gebraucht“, unterstrich Andreas Roßkopf. Am Bahnhof Berlin-Südkreuz hat die Bundespolizei bereits einen erfolgreichen Test von Gesichtserkennungssystemen durchgeführt.

Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten

Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, betonte, dass er sich eine Rechtsgrundlage für den Einsatz des so genannten Distanzelektroimpulsgeräts, auch Taser genannt, durch die Bundespolizei wünschen würde. „Testläufe haben gute Ergebnisse gezeigt. Die bloße Androhung des Distanzelektroimpulsgeräts hat schon dafür gesorgt, dass in Einsatzlagen, die ansonsten immer in körperliche Gewalt ausarten, deeskaliert werden konnte.“