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Was kann Blockchain?

Potenziale für Handel, öffentliche Verwaltung und Forschung

Die Blockchain-Technologie besitzt das Potential, unseren Alltag in vielen Bereichen in Zukunft verändern zu können. Der Unionsfraktion ist wichtig, dass Deutschland führend bei technologischen Entwicklungen ist. Im Rahmen eines Fachgesprächs hat sie daher mit Experten über Anwendungsfelder und Potenziale von Blockchain diskutiert. 

Bei Blockchain liegen Daten nicht auf einem zentralen Server, sondern sind dezentral auf Rechnern gespeichert, die sich zu diesem Zweck zu einem Netzwerk zusammengeschlossen haben. Veränderungen an den Daten bzw. Transaktionen müssen von den Rechnern bestätigt werden. Das sichert die abgelegten Daten besonders gut gegen Manipulationen ab. 

Vielfältige Anwendungsgebiete

Dadurch eignet sich Blockchain beispielsweise gut, um Personen, Gegenständen oder auch Institutionen eine „digitale Identität“ zu verpassen. Die Anwendungsfelder sind jedoch vielfältig: von digitalen Wertpapieren über Verwaltungsdokumente (zum Beispiel Zeugnisse oder Grundbucheinträge) bis zum Echtheitsnachweis für Kunstwerke oder der Identifizierung von Waren, um Fälschungen auszuschließen. 

"Echte Alternative zur Plattformökonomie"

Deutschland hat eine große Entwicklercommunity in diesem Bereich, so Florian Glatz, Präsident des Blockchain Bundesverbandes. Jedoch brauche man dringend Rechtssicherheit, um dieses Potenzial auszuschöpfen und bei den konkreten Anwendungen die Zukunft mitzubestimmen. Ein großes Potenzial bestehe darin, dass Blockchain eine echte Alternative zur Plattformökonomie des Silicon Valley sei. Es gebe bei Blockchain nicht ein Unternehmen, das allein über die Daten verfügt und die Gewinne daraus zieht. Die Nutzer, die Daten einspeisen, könnten stattdessen an der Wertschöpfung beteiligt werden. 

Gesetze "digitalisieren"

Ganz neue Möglichkeiten erproben derzeit bereits einige Unternehmen, die in einer Wertschöpfungskette zusammenarbeiten oder derselben Branche angehören. Sie bauen eine gemeinsame digitale Infrastruktur zur Abwicklung ihrer Geschäfte auf, berichtete Professor Markus Büch von der FOM Berlin. Dieser Paradigmenwechsel hin zur gemeinsam genutzten digitalen Infrastruktur erfordere auch neue Unternehmensstrukturen – und wiederum entsprechende Gesetze, die das ermöglichten. 

Thomas Heilmann, Berichterstatter für Blockchain in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fasste die Ergebnisse zusammen und formulierte den aktuellen Auftrag an die Politik so: Das Bürgerliche Gesetzbuch müsse „digitalisiert“ werden, zum Beispiel eine „Digitale Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ als Unternehmensform geschaffen und definiert werden, welche Rechtsfolgen sich aus dem Besitz eines digitalen Wertpapieres ergäben. So könne Rechtssicherheit als Basis für die Entwicklung weiterer Anwendungen geschaffen werden. 

Blockchain rechtssicher gestalten

Dennoch bleiben auch viele Fragen bestehen, insbesondere beim Datenschutz. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht unter anderem einen konkreten Verantwortlichen für die Verarbeitung von Daten vor, den es jedoch bei der dezentralen Ablage nicht geben kann. Auch die Anforderung, eine Löschung von Daten zu ermöglichen, stellt die Blockchain-Entwickler vor Herausforderungen. Hier sind technische Lösungen gefragt. 

Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stellte klar: „Wir wollen, wo nötig, Gesetze anpassen, damit die Blockchain-Technologie ihre Potenziale voll entfalten kann, und wir in Deutschland die Spitzenreiter sind. Die heute eingesammelten Empfehlungen werden wir in die Blockchain-Strategie, die die Bundesregierung bis zum Sommer erarbeitet, einspeisen. Außerdem soll es auf EU-Ebene ein Innovationsboard geben, dass die Evaluation der DSGVO innovationsoffenen vorbereitet.“