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(Quelle: Unsplash)

Ungewollt kinderlos: Was darf die Fortpflanzungsmedizin?

Fachgespräch der CDU/CSU-Fraktion – Muss das Embryonenschutzgesetz reformiert werden?

Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich in raschen Schritten weiter. Daher ist zu fragen, ob das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahre 1990 weiterentwickelt werden muss. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutierte dazu mit Experten aus den Bereichen Medizin, Ethik und Recht.  

„Wir wollen das hohe Schutzniveau für den Embryo aufrechterhalten und ungewollt kinderlosen Paaren helfen“, umriss die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, zum Auftakt des digitalen Fachgesprächs das Dilemma. In der Frage, ob dafür ein umfassendes Fortpflanzungsmedizingesetz benötigt werde oder ob einzelne Aspekte im Embryonenschutzgesetz überarbeitet werden sollten, äußerten die Teilnehmer der Debatte, die von der Vorsitzenden der Gruppe der Frauen, Yvonne Magwas, moderiert wurde, unterschiedliche Einschätzungen. 

Persönliche gegen gesellschaftliche Aspekte abwägen

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, CDU-Berichterstatterin und von Beruf selbst Ärztin, erinnerte daran, dass fast jedes zehnte Paar in Deutschland ungewollt kinderlos bleibe. Die Betroffenen litten seelisch und körperlich unter dem unerfüllten Kinderwunsch. Sie sollten auf sensible Weise unterstützt werden, indem man unnötige rechtliche Hürden abbaue, forderte Schmidtke. Dabei müssten jedoch die persönlichen gegen gesamtgesellschaftliche und ethische Aspekte sorgfältig abgewogen werden.

Wann beginnt Leben?

Wie in anderen Bereichen der Reproduktionsmedizin ging es auch hier um die Frage, wann Leben beginnt. Im Embryonenschutzgesetz wird ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle von einem Embryo gesprochen. Ab diesem Zeitpunkt gilt er als schutzwürdig. An die Diskussion um den Status des Embryos schlossen sich weitere Fragen an, die im Zuge der künstlichen Befruchtung auftreten – etwa die der Selektion von Embryonen, der Obergrenze für Eizellentransfers, der Eizellspende oder der Embryonen-Adoption. Angesprochen wurde daneben das Problem des Fortpflanzungstourismus, wenn Paare für eine Eizellspende ins Ausland reisen, sowie das Problem der Ausbeutung von Frauen, die aus ökonomischen Gründen Eizellen spenden.

Schutzniveau erhalten

Im Zusammenhang mit dem rechtlichen Regelungsbedarf mahnten der Ethiker Andreas Lob-Hüdepohl und der Verfassungsrechtler Heinrich Lang, dass das Niveau des Schutzes menschlichen Lebens unbedingt erhalten werden müsse. Das Kindeswohl stehe aus ethischer Sicht an erster Stelle, sagte Lob-Hüdepohl. Ein Embryo dürfe niemals instrumentalisiert oder verzweckt werden. Lang betonte, auf Würde habe jedes menschliche Leben Anspruch. 
Auch Monika Bals-Pratsch, die Leiterin von „Profertilita“, einem Zentrum für Fruchtbarkeitsmedizin, forderte den Schutz von Embryonen, weil es sich potenziell um menschliches Leben handele. Sie werbe sehr für die Spende von überzähligen Embryonen, um auf diesem Wege Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu einer Schwangerschaft zu verhelfen. 

Kindern eine Stimme geben

In ihrer Zusammenfassung der kontroversen Diskussion warb die CSU-Abgeordnete Katrin Staffler dafür, um die besten Wege für die ungeborenen Kinder zu ringen, „weil wir denen eine Stimme geben wollen“. Aber auch den betroffenen Paaren, vor allem den Frauen, die zur Erfüllung des Kinderwunsches schmerzvolle Behandlungen über sich ergehen lassen müssten, wolle man Leid ersparen.