
Konzerte & Sport: Bundestag debattiert Gutschein-Lösung
Event-Szene soll nach Corona wirtschaftlich Luft bekommen
Konzertsäle, Theater und Stadien bleiben derzeit wegen des Corona-Kontaktverbotes leer. Die Tickets sollen allerdings nicht rückerstattet, sondern in Gutscheine getauscht werden. Der Bundestag will so der Event-Szene unter die Arme greifen.
Vielen der betroffenen Veranstalter droht wegen der Corona-Folgen das wirtschaftliche Aus und sie laufen Gefahr, in die Insolvenz gedrängt zu werden. Bislang schreibt das Veranstaltungsrecht nämlich vor, dass die Verbraucher das Geld für eine bereits erworbene Eintrittskarte zurückfordern können, wenn die Veranstaltung abgesagt wird.
Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“, das nun im Bundestag debattiert wurde, soll das verhindert werden.
.@ElisabethMotsc1 in der Debatte zur Hilfe für die Kulturlandschaft: "Wir sprechen hier von Existenzen vieler Musiker, Bühnentechniker, Schauspieler, Filmschaffenden, Kreativen. Ich appelliere an die Kulturministerkonferenz: einheitliche Hilfe, statt Förderflickenteppich!" pic.twitter.com/voSjeT0E0G
— CDU/CSU (@cducsubt) April 22, 2020
Wertgutscheine ausstellen
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Veranstalter die vor dem 8. März 2020 bezahlten Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung ihrer laufenden Kosten behalten dürfen. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise können die Veranstalter nun Wertgutscheine ausstellen, die die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei ihnen wieder einlösen können. Möchten die Kunden dies nicht, können sie nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des Eintrittspreises verlangen.
Härtefallklausel
Übrigens: In den Fällen, in denen Kunden die Ausstellung eines Gutscheins aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist, weil sie durch die Corona-Pandemie selbst in wirtschaftliche Existenznot geraten sind, ist mit der vorgesehenen Härtefallklausel zudem ein Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und der Veranstalter gefunden worden.
„Es ist ein schwieriger aber vertretbarer Kompromiss. Uns geht es darum, die kulturelle Vielfalt in unserem Land zu erhalten und zu schützen“, so unser Sprecher für Recht und Verbraucherschutz @JM_Luczak zur Gutscheinlösung als Hilfemaßnahme für Veranstalter, #Kultur und #Medien. pic.twitter.com/acbzIcVefp
— CDU/CSU (@cducsubt) April 22, 2020
Massive Auswirkungen auf Event-Szene
Jan-Marco Luczak, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläuterte die Folgen der coronabedingten Ausfälle „vom Wacken Open Air über die Bayreuther Festspiele bis hin zur Fußball-Bundesliga“: Die Veranstalter von Kulturevents seien besonders hart getroffen, schließlich würden sie in absehbarer Zeit keine Umsätze mehr machen. Wenn jetzt noch die Verbraucher die Ticketpreise zurückverlangen würden, hätte dies massive Auswirkungen auf die Event-Szene. Luczak betonte deshalb, dass es bei der Gutschein-Lösung darum gehe, „die kulturelle und sportliche Vielfalt in unserem Land zu erhalten und die Verbraucher zugleich vor Schaden zu bewahren“.
Letzter Redner in der Debatte zur Gutscheinlösung ist @VolkerUllrich: "Als Kulturnation müssen wir Künstlern und Sportlern unter die Arme greifen. Es ist wichtig, dass wir deutlich machen, dass wir auch in der Krise eine Kulturnation sind & eine solche bleiben werden." pic.twitter.com/35S1zEJy9M
— CDU/CSU (@cducsubt) April 22, 2020
Er stellte klar, dass die Gutschein-Lösung einen Eingriff in bestehendes Vertragsgefüge bedeutet, betonte zugleich: „Wenn die Veranstalter insolvent gingen, würden die Verbraucher leer ausgehen.“ Mit diesem Gesetz jedoch räumt der Bundestag „Luft für wirtschaftliche Entwicklung und Entspannung“ ein. Es handele sich um einen „schwierigen, aber vertretbaren Kompromiss, weil am Ende alle Interessen berücksichtigt werden“.