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Stadion Fußball
(Quelle: unsplash.com)

Konzerte & Sport: Bundestag debattiert Gutschein-Lösung  

Event-Szene soll nach Corona wirtschaftlich Luft bekommen

Konzertsäle, Theater und Stadien bleiben derzeit wegen des Corona-Kontaktverbotes leer. Die Tickets sollen allerdings nicht rückerstattet, sondern in Gutscheine getauscht werden. Der Bundestag will so der Event-Szene unter die Arme greifen.

Vielen der betroffenen Veranstalter droht wegen der Corona-Folgen das wirtschaftliche Aus und sie laufen Gefahr, in die Insolvenz gedrängt zu werden. Bislang schreibt das Veranstaltungsrecht nämlich vor, dass die Verbraucher das Geld für eine bereits erworbene Eintrittskarte zurückfordern können, wenn die Veranstaltung abgesagt wird.

Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre die Folge. Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“, das nun im Bundestag debattiert wurde, soll das verhindert werden.

Wertgutscheine ausstellen

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Veranstalter die vor dem 8. März 2020 bezahlten Entgelte für abgesagte Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen als Liquidität zur Begleichung ihrer laufenden Kosten behalten dürfen. Anstelle der Rückzahlung der Eintrittspreise können die Veranstalter nun Wertgutscheine ausstellen, die die Kunden dann bis zum 31. Dezember 2021 bei ihnen wieder einlösen können. Möchten die Kunden dies nicht, können sie nach dem 31. Dezember 2021 die Rückzahlung des Eintrittspreises verlangen.

Härtefallklausel

Übrigens: In den Fällen, in denen Kunden die Ausstellung eines Gutscheins aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist, weil sie durch die Corona-Pandemie selbst in wirtschaftliche Existenznot geraten sind, ist mit der vorgesehenen Härtefallklausel zudem ein Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und der Veranstalter gefunden worden.

Massive Auswirkungen auf Event-Szene

Jan-Marco Luczak, der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläuterte die Folgen der coronabedingten Ausfälle „vom Wacken Open Air über die Bayreuther Festspiele bis hin zur Fußball-Bundesliga“: Die Veranstalter von Kulturevents seien besonders hart getroffen, schließlich würden sie in absehbarer Zeit keine Umsätze mehr machen. Wenn jetzt noch die Verbraucher die Ticketpreise zurückverlangen würden, hätte dies massive Auswirkungen auf die Event-Szene. Luczak betonte deshalb, dass es bei der Gutschein-Lösung darum gehe, „die kulturelle und sportliche Vielfalt in unserem Land zu erhalten und die Verbraucher zugleich vor Schaden zu bewahren“.

Er stellte klar, dass die Gutschein-Lösung einen Eingriff in bestehendes Vertragsgefüge bedeutet, betonte zugleich: „Wenn die Veranstalter insolvent gingen, würden die Verbraucher leer ausgehen.“ Mit diesem Gesetz jedoch räumt der Bundestag „Luft für wirtschaftliche Entwicklung und Entspannung“ ein. Es handele sich um einen „schwierigen, aber vertretbaren Kompromiss, weil am Ende alle Interessen berücksichtigt werden“.