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NetzDG hat sich bewährt

Erste Bilanz nach fast zwei Jahren überwiegend positiv – Unionsfraktion debattiert Nachbesserungen

Knapp zwei Jahre ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz: NetzDG, in Kraft. Anfangs wurde das Gesetz mit dem sperrigen Namen als Instrument zur Beschneidung der Meinungsfreiheit heftig kritisiert. In Zeiten zunehmender Verrohung des Diskurses im Netz wird seine Berechtigung jedoch kaum noch angezweifelt. Wie man das NetzDG verbessern und nachschärfen kann, darüber diskutierten Politiker und Experten in einem Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Befürchtungen, dass die Meinungsfreiheit mit dem NetzDG eingeschränkt werde, seien abgeebbt, betonte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön, in ihrer Einleitung. Zum großen „Overblocking“ – also der vorbeugenden Löschung von Einträgen, die in Wirklichkeit gar keine strafrechtliche Relevanz hätten - sei es nicht gekommen. Vielmehr gehe es darum, den demokratischen Diskurs und die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken zu erhalten. 

Meinungsfreiheit gewährleisten

Auch die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte, im Bundestag herrsche recht große Einigkeit, dass das NetzDG ein notwendiges Instrument sei. „Das NetzDG schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein, es gewährleistet sie“, unterstrich der CDU-Fachpolitiker Carsten Müller. Er bezeichnete das Gesetz als Überraschungserfolg.

Löschfristen auf den Prüfstand

Die Unionsfraktion hat bereits ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Gesetzes erarbeitet, auf das im Fachgespräch hingewiesen wurde. Darin werden verständlichere Meldesysteme, einheitliche Löschkriterien oder geregelte Verfahren zur Wiedereinstellung zu Unrecht gesperrter Inhalte gefordert. 
 

Einige Forderungen aus dem Papier wurden auch von den Teilnehmern der Podien geteilt. So gehöre die Frist von 24 Stunden, innerhalb derer einer Nutzer-Beschwerde gegebenenfalls gelöscht werden müsse, auf den Prüfstand, sagte Nina Morschhäuser, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit von Twitter. In Zeiten besonderer Ereignisse reichten 24 Stunden oft nicht aus. Sie forderte unter anderem die Möglichkeit, Beschwerden nach Wichtigkeit abzustufen. 

Aufgabe für die Zivilgesellschaft

Die netzpolitische Sprecherin des Vereins ichbinhier, Sonja Boddin, sagte, das Gesetz gehe in die richtige Richtung, habe aber leider keinen Durchbruch erzielt. „Das Klima in den Kommentarspalten ist immer noch erschreckend“, berichtete sie. User trauten sich teilweise nicht, an einem Diskurs teilzunehmen, weil sie befürchteten, in einem Shitstorm zu ertrinken. Problematisch sei auch, dass viele Hassreden, Beleidigungen oder Verunglimpfungen nicht strafrechtlich relevant seien. „Das muss von der Zivilgesellschaft angegangen werden“. Boddin forderte daher, verschärft auf die Ausbildung von Medienkompetenz zu achten. 

Kompetenzgerangel bei der Aufsicht

Über Probleme bei der Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz berichtete der Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), Martin Drechsler. Auch sei oft nicht klar, wie viele Stellen jeweils ein und denselben Beschwerdefall prüften, ohne voneinander zu wissen. Als „Kompetenzgerangel bei der Aufsicht“ bewertete der digitalpolitische Sprecher der Fraktion, Tankred Schipanski, den Mangel. 

Datengrundlage zu schwach

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin der TU München, Fabienne Marco, die sich mit der Sammlung von Daten befasst, äußerte den Wunsch, die gelöschten Einträge systematischer auswerten zu können. Dafür bedürfe es aber einer großen Datengrundlage in guter Qualität, die bislang fehle. Hinter diese Forderung stellte sich auch Carsten Müller. Wenn die Daten analysiert würden, könne das auch der Politik helfen, die richtigen Schlüsse zu ziehen.