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Weinendes Kind
(Quelle: picture alliance / dpa | Nicolas Armer)

Härtere Strafen für Kinderschänder

Neues Gesetz bietet besseren Schutz für Kinder

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der grauenvollsten Verbrechen. Viele Opfer bleiben ihr Leben lang traumatisiert – jedes Schicksal ist eines zu viel. Mit dem neuen „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“, das der Bundestag in dieser Woche diskutiert, werden die Täter härter bestraft und die Präventionsarbeit verbessert. 

Gerade in den vergangenen Monaten machten die spektakulären Missbrauchsfälle von Bergisch Gladbach, Staufen oder Lügde immer wieder Schlagzeilen. Laut Polizeistatistik sind die Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr 2019 um 11 Prozent gestiegen. Und eine weitere Zahl rief Entsetzen hervor: Nach Angaben der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sei während des Corona-Lockdowns im Frühjahr die Nachfrage nach Kinderpornografie in einigen Ländern der EU um 30 Prozent gestiegen.

Aus Vergehen wird Verbrechen

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ werden die Strafrahmen für Sexualverbrechen an Kindern erhöht und die Strafverfolgung erleichtert. So werden die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie von einem „Vergehen“ zu einem „Verbrechen“ hochgestuft. Für die Verbreitung von Kinderpornografie sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (bisher drei Monate bis fünf Jahre) vor. Das gewerbs- und bandenmäßige Verbreiten soll künftig mit Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (bisher sechs Monate bis zehn Jahre).

Kindersexpuppen verboten

Das neue Gesetz sieht zudem vor, Herstellung, Vertrieb oder Besitz von Kindersexpuppen unter Strafe zu stellen: Ermittler hatten wiederholt festgestellt, dass Sexualstraftäter ihre Taten gegen Kinder nicht selten an solchen Puppen einüben. Zudem hat die Union durchgesetzt, dass bestimmte Verurteilungen wegen kinderschutzrelevanter Straftaten erst nach 20 Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden können. Auf diese Weise können einschlägig vorbestrafe Pädokriminelle nicht mehr in der Jugendarbeit tätig werden.