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Der Rechtstaat gilt – digital und real

Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet 

Der Bundestag verschärft die Strafen für Hass und Hetze im Internet. Im Gesetz ist neu auch der bessere Schutz von Kommunalpolitikern verankert. Facebook und Co sollen strafbare Inhalte künftig dem BKA melden.

Jeder Internetnutzer kennt sie: Hass-Kommentare bei Facebook, Instagram, Youtube und Co. Doch solche Bedrohungen, Beleidigungen und Hetze sind keine Kavaliersdelikte, nur weil sie im Netz geschehen. Besonders gefährlich: Aus Worten können Taten werden. Vor allem die Amokläufe in Halle/Saale und Hanau sowie die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben gezeigt, welche Folgen das Gift der Menschenhasser haben kann. 

Strafbare Inhalte ans BKA melden

Deshalb sieht das nun beschlossene „Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ als eine zentrale Neuerung vor, dass Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. künftig dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte.

Auch für diejenigen, die sich in den Städten und Gemeinden mit großem Engagement in der Politik für das Gemeinwohl stark machen, ist der Ton in den letzten Jahren rauer geworden: Bislang waren Kommunalpolitiker aber weniger gut vor übler Nachrede und Verleumdung geschützt als Landes- und Bundespolitiker. Das heute beschlossenen Gesetz sorgt nun dafür, dass Kommunalpolitiker denselben strafrechtlichen Schutz bei Beleidigungen und Drohungen erhalten wie ihre Kollegen auf Landes- oder Bundesebene. 

Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, betonte: „In der Anonymität des Netzes finden wir den Nährboden für Hass und Hetze und viele andere Bedrohungen.“ Dann werden Worte manchmal zu Taten, wie in Halle, in Hanau oder bei der Ermordung von Walter Lübcke. „Das eint uns, dass wir das nicht hinnehmen können“, so Luczak weiter. Diese Verrohung im Netzt aber sei nichts anderes als „eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Darum sei es gut und richtig, dass man dieses Gesetz auf den Weg bringe. Der rechtspolitische Sprecher schloss seine Ausführungen mit der Mahnung: „Unser Rechtstaat gilt – digital und real.“

Massive Anfeindungen von rechts

Alexander Hoffmann berichtete von Kommunalpolitikern, die ihre Ehrenämter niederlegen mussten, weil sie sich massiven Anfeindungen von rechts ausgesetzt gesehen haben. Er stellte fest: „Tragisch, dass so etwas in unserem Land passiert.“ Genau aus diesem Grund werde man das Gesetz beschließen. 

Der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung verwahrte sich gegen Stimmen der Opposition, wonach das Gesetz politische Stimmen oder gar die Meinungsfreiheit an sich einschränken solle. Man müsse das Gesetz, so Jung weiter, im gesamtgesellschaftlichen Kontext der Ereignisse der vergangenen Monate betrachten – und da habe sich nun einmal ein verstärkter Rechtsextremismus gezeigt.