Cybergrooming: Kinder im Internet besser geschützt
Behörden erhalten mehr Optionen, um im Darknet zu ermitteln
Der Bundestag hat einer Verschärfung des Strafrechts für Cybergrooming zugestimmt – darunter versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die Gesetzesänderung wird künftig bereits der Versuch strafbar sein.
Mit dem neuen Gesetz können die Ermittlungsbehörden Kinderpornografie, vor allem im Darknet, besser bekämpfen. Denn Sexualstraftäter tauschen sich oft in Online-Foren aus. Dafür verlangen sie zunächst oftmals Bilder mit kinderpornografischem Inhalt als „Eintrittskarte“ – die so genannte „Keuschheitsprobe“ – für den Zutritt in so ein geschlossenes Forum
Unter #Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Netz mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Dagegen wollen wir härter vorgehen. Worum es geht und wie das Strafrecht geändert werden soll, zeigt unser rechtspol. Sprecher @JM_Luczak im Video: ?? pic.twitter.com/awtDZyKaDG
— CDU/CSU (@cducsubt) January 17, 2020
Durch die nun beschlossene Gesetzesänderung soll für Ermittler der Upload solch einschlägiger Bilder nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Dazu gehört, dass diese Fotos computergeneriert sind, es darf sich also nicht um echte Aufnahmen von Kindern oder Jugendlichen handeln.
15 Prozent der Kinder unter 14 Jahren sexuell belästigt
Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, nannte die Gesetzesverschärfung einen „Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik“. Er umriss das Ausmaß des Cybergroomings in erschreckenden Zahlen: „15 Prozent der Kinder unter 14 Jahren sind bereits Opfer sexueller Belästigung im Netz geworden.“
Debatte über #Cybergrooming im #Bundestag: @thorsten_frei@cducsubt verteidigt den #Groko#Entwurf. Er fordert schärfere Instrumente zur Ermittlung gegen Straftäter in Kindermissbrauchs-Netzwerken. Polizei soll mit chatten, um #Straftaten zu verhindern und #Kinder zu schützen. pic.twitter.com/Zl5c9iqF6F
— phoenix (@phoenix_de) January 17, 2020
Durch die neue Gesetzgebung, so Frei weiter, erhalten die polizeilichen Ermittlungsbehörden endlich Instrumente, um die Strafverfolgung effizient betreiben zu können, damit Täter entdeckt und enttarnt werden, auch wenn sie sich im Schutz des Netzes verstecken, um auf diese Weise schlimmste Straftaten zu begehen.
Kampf mit allen Mitteln des Rechtsstaates
Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, mahnte: „Hinter jedem Bild, was dort im Internet kursiert, hinter jedem Video, steht ein Opfer – ein Kind, das missbraucht wurde, was wahrscheinlich ein Leben lang traumatisiert bleiben wird. Und deswegen ist es unser Anliegen, unsere Aufgabe, das mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verhindern. Und dazu dient dieser Gesetzentwurf.“
Kein Täter soll sich im Bereich von Kindesmissbrauch künftig sicher fühlen, so die klaren Worte von Alexander Hoffmann in der Debatte zu #Cybergrooming. Dafür werden die neuen gesetzlichen Regelungen sorgen! #wirhandelnpic.twitter.com/X5Qp8mtrmx
— CDU/CSU (@cducsubt) January 17, 2020
Markt für Kinderpornografie austrocknen
Es sei nicht hinnehmbar, dass es in Teilen des Internets – vor allem im Darknet – Foren gibt, in denen mit Kinderpornografie gehandelt wird. Dort wird ein Markt für zukünftigen Missbrauch geschaffen – durch die Gesetzesverschärfung soll dieser Markt ausgetrocknet und somit weiterer Missbrauch verhindert werden. Alexander Hoffmann bezeichnete den Gesetzentwurf als „eindeutiges Signal“ und stellte klar: „Kein Täter soll sich im Bereich Kindesmissbrauch noch sicher fühlen können.“ Er wies darauf hin, dass man nun einen gewaltigen Schritt nach vorne mache, wenn es um den Schutz der Kinder im Internet gehe, aber in Anbetracht der steigenden Zahlen und der wachsenden Herausforderungen in der digitalen Welt „dürfen wir nicht ruhen“.