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Kind vor einem Laptop
(Quelle: picture alliance / empics)

Cybergrooming: Kinder im Internet besser geschützt

Behörden erhalten mehr Optionen, um im Darknet zu ermitteln

Der Bundestag hat einer Verschärfung des Strafrechts für Cybergrooming zugestimmt – darunter versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die Gesetzesänderung wird künftig bereits der Versuch strafbar sein.

Mit dem neuen Gesetz können die Ermittlungsbehörden Kinderpornografie, vor allem im Darknet, besser bekämpfen. Denn Sexualstraftäter tauschen sich oft in Online-Foren aus. Dafür verlangen sie zunächst oftmals Bilder mit kinderpornografischem Inhalt als „Eintrittskarte“ – die so genannte „Keuschheitsprobe“ – für den Zutritt in so ein geschlossenes Forum

Durch die nun beschlossene Gesetzesänderung soll für Ermittler der Upload solch einschlägiger Bilder nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Dazu gehört, dass diese Fotos computergeneriert sind, es darf sich also nicht um echte Aufnahmen von Kindern oder Jugendlichen handeln.

15 Prozent der Kinder unter 14 Jahren sexuell belästigt

Thorsten Frei, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, nannte die Gesetzesverschärfung einen „Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik“. Er umriss das Ausmaß des Cybergroomings in erschreckenden Zahlen: „15 Prozent der Kinder unter 14 Jahren sind bereits Opfer sexueller Belästigung im Netz geworden.“

Durch die neue Gesetzgebung, so Frei weiter, erhalten die polizeilichen Ermittlungsbehörden endlich Instrumente, um die Strafverfolgung effizient betreiben zu können, damit Täter entdeckt und enttarnt werden, auch wenn sie sich im Schutz des Netzes verstecken, um auf diese Weise schlimmste Straftaten zu begehen.

Kampf mit allen Mitteln des Rechtsstaates

Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, mahnte: „Hinter jedem Bild, was dort im Internet kursiert, hinter jedem Video, steht ein Opfer – ein Kind, das missbraucht wurde, was wahrscheinlich ein Leben lang traumatisiert bleiben wird. Und deswegen ist es unser Anliegen, unsere Aufgabe, das mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu verhindern. Und dazu dient dieser Gesetzentwurf.“

Markt für Kinderpornografie austrocknen

Es sei nicht hinnehmbar, dass es in Teilen des Internets – vor allem im Darknet – Foren gibt, in denen mit Kinderpornografie gehandelt wird. Dort wird ein Markt für zukünftigen Missbrauch geschaffen – durch die Gesetzesverschärfung soll dieser Markt ausgetrocknet und somit weiterer Missbrauch verhindert werden. Alexander Hoffmann bezeichnete den Gesetzentwurf als „eindeutiges Signal“ und stellte klar: „Kein Täter soll sich im Bereich Kindesmissbrauch noch sicher fühlen können.“ Er wies darauf hin, dass man nun einen gewaltigen Schritt nach vorne mache, wenn es um den Schutz der Kinder im Internet gehe, aber in Anbetracht der steigenden Zahlen und der wachsenden Herausforderungen in der digitalen Welt „dürfen wir nicht ruhen“.