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(Quelle: Unsplash.com)

Notfallpersonal vor Übergriffen schützen

Härtere Strafen bei Gewalt gegen Sanitäter und Ärzte

Die Unionsfraktion unterstützt den Plan, das Personal in ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen künftig unter den gleichen strafrechtlichen Schutz zu stellen wie Polizisten und Rettungskräfte. Derlei Straftaten können inzwischen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

2017 hatte der Deutsche Bundestag die Strafen für Angriffe auf Polizisten im Dienst und auf Rettungspersonal verschärft. Allein in den vier Jahren zuvor waren "Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen" mehr als 4500-mal während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrten oder der Aufnahme eines Unfalls, angegriffen worden. 

Jetzt plant die Bundesregierung, auch Gewalt gegen das Personal in ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanzen künftig härter bestrafen zu lassen. Die CDU/CSU-Bundetsagsfraktion unterstützt diese Initiative. Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker,  fordert eben wegen dieser "zunehmenden Respektlosigkeit gegenüber Rettungskräften, die häufig in tätlichen Angriffen mündet, eine Verschärfung des Strafrechts“. Das Vorhaben ist Teil eines Eckpunktepapiers zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität.  

Zahl der Übergriffe auf Ärzte und Pfleger deutlich gestiegen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn begründet die geplante Strafverschärfung damit, dass die Zahl der Übergriffe auf Ärzte und Pfleger ist in kürzester Zeit um mehr als die Hälfte gestiegen ist. „Das sind wir nicht gewillt länger hinzunehmen“, so Spahn. „Es muss klar werden: Helfer genießen den besonderen Schutz der Gemeinschaft.“ Bereits vor zwei Jahren wurde auf Initiative von CDU und CSU der Schutz von Sicherheits- und Rettungskräften durch neue Straftatbestände verstärkt. Seitdem drohen bei tätlichen Angriffen unter anderem auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste bis zu fünf Jahren Haft. Diese Regelung wird jetzt auch auf das Personal in ärztlichen Notdiensten und Notfallambulanz ausgedehnt. 

Online-Dienste sollen strafrechtlich relevante Kommentare melden

Das Eckpunktepapier sieht auch vor, dass Anbieter von Online-Diensten zukünftig strafrechtlich relevante Kommentare nicht mehr nur löschen, sondern die Inhalte einschließlich der dazugehörigen IP-Adresse an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln müssen. „Hierdurch werden den Strafverfolgungsbehörden wirksame Ermittlungsinstrumente zur Aufklärung und Verfolgung von entsprechenden Straftaten an die Hand gegeben“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei. „Mit den dort genannten Maßnahmen werden wir Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus effektiv bekämpfen können.“ Flankierend hierzu werde man die personelle Ausstattung der zuständigen Behörden verbessern.