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(Quelle: picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau

  • „Große Kraftanstrengung“ von Bund und Ländern 
  • Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Flutregionen 
  • Hospitalisierungsrate als Messlatte für die Corona-Lage
     

Zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat der Bundestag einen 30 Milliarden Euro starken Hilfsfonds auf den Weg gebracht. Der Bundestag beschloss in seiner letzten Sitzung vor der Wahl außerdem Änderungen am Infektionsschutzgesetz, um die vierte Corona-Welle einzudämmen. 

„Zeichen der Solidarität“

Den Aufbaufonds nannte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, eine „große Kraftanstrengung“. Fraktionsvize Thorsten Frei sprach von einem „Zeichen der Solidarität“ mit den Menschen in den betroffenen Regionen. 
Für die Mittel kommen zur Hälfte der Bund und die Länder auf. Von dem Geld sollen sowohl Häuser und Betriebe als auch Brücken und Straßen wiederaufgebaut werden. Jung mahnte: „Es muss schnell gehen… Es muss unbürokratisch sein.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte voraus, dass es beim Wiederaufbau „einen langen Atem“ brauche. Die betroffenen Menschen würden nicht vergessen, betonte sie. 

Mehr Tempo beim Klimaschutz

Als Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli, bei der mehr als 180 Menschen ums Leben gekommen waren, forderte Jung einen besseren Katastrophenschutz und grenzüberschreitende Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels. Unter anderem wird ein neues Warnsystem per SMS – das sogenannte Cell Broadcasting - eingeführt. 
Selbstverständlich müsse man auch Tempo machen beim Klimaschutz, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Die unionsgeführte Koalition habe in dieser Wahlperiode allerdings schon einiges auf den Weg gebracht. Unter anderem verwies er auf die verbindlichen Ziele zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes. Diese Ziele müsse man mit marktwirtschaftlichen Mitteln und Innovationen erreichen, betonte er. 

Mix an Kriterien

Zur Beurteilung der Corona-Lage wird künftig die Hospitalisierungsrate, also die Zahl der Menschen pro 100.000 Einwohner, die in einer Woche wegen Corona in ein Krankenhaus eingewiesen werden, maßgeblich sein. Mit seiner Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfügte der Bundestag, dass die Sieben-Tages-Inzidenz als alleiniger Bewertungsmaßstab abgelöst wird. Da immer mehr Menschen vollständig gegen Corona geimpft sind, habe die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche „ein Stück weit an Bedeutung verloren“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Stephan Stracke

Mehr Freiheiten möglich

Deshalb setze man neue Maßstäbe. Neben der Hospitalisierungsrate wird künftig auch die Entwicklung der Inzidenz, der Impfquote und der Auslastung der Intensivstationen beobachtet. Den Ländern obliegt es laut Stracke nun, die Schwellenwerte zu bestimmen, ab wann Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Auf diese Weise könne man „passgenaue Lösungen“ für die Regionen finden und eine Überlastung des Gesundheitswesens vor Ort vermeiden. Die Umstellung ist nach den Worten von Fraktionsvize Thorsten Frei der „Weg raus aus der COVID-Pandemie“. Damit schaffe man mehr Freiheiten. 

Fragerecht von Arbeitgebern wird ausgedehnt

Künftig können auch in Pflegeheimen, Schulen und Kitas die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach deren Impfstatus befragen. Bislang war das nur in Kliniken, Arztpraxen oder Rettungsdiensten möglich. Die Ausweitung der Regel diene dem „Schutz derer, die des Schutzes am meisten bedürfen“, sagte Stracke.