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(Quelle: Tobias Koch)

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie muss auf das von der EU vorgesehene Maß fokussiert bleiben

Das Bundesjustizministerium hat ein „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ in die Ressortabstimmung gegeben. Dazu können Sie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, gerne wie folgt zitieren:

"Es wurde Zeit, dass das Bundesjustizministerium jetzt endlich einen Referentenentwurf erstellt hat, nachdem die Europäische Kommission bereits am 27.01.2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der verspäteten Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie eingeleitet hatte. Dieser Gesetzentwurf wäre daher eiliger zu bearbeiten gewesen als beispielsweise der viel früher vom Bundesjustizministerium vorgelegte Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 219a StGB. Die Bundesregierung muss in der Rechtspolitik noch lernen, die richtigen Prioritäten zu setzen.

Das Ziel der Whistleblower-Richtlinie ist der Union ein wichtiges Anliegen. Wir wollen Personen, die Missstände in Unternehmen aufdecken, besser vor persönlichen Nachteilen schützen. Gleichzeitig dürfen wir nicht den Unternehmen, die bereits unter den aktuellen Krisen leiden, durch weitere Bürokratie und Regulierungen zusätzliche Steine in den Weg legen und den Betriebsfrieden nicht ohne Not gefährden. Die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie dürfen deshalb nicht überschießend umgesetzt werden und müssen auf das von der EU vorgesehene Maß fokussiert bleiben. Daran scheint sich das Bundesjustizministerium jedoch nicht zu halten. Das Gesetz soll Anwendung finden bei Informationen über sämtliche strafbewehrten Verstöße und verschiedene bußgeldbewehrte Verstöße. Entsprechend wären auch geringfügige Verstöße erfasst, welche die im EU-Recht ganz bewusst vorgesehene Erheblichkeit gerade klar unterschreiten.“