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Umsatzsteuerpauschalierung ist Schnellschuss auf Kosten landwirtschaftlicher Familienbetriebe

Berechnungsmethode intransparent und fehlerhaft

Im Deutschen Bundestag wurde heute in 2./3. Lesung der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur „Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht“ beschlossen. Damit wird der Pauschalsteuersatz bei landwirtschaftlichen Betrieben von aktuell 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent abgesenkt werden. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Albert Stegemann und der Berichterstatter Fritz Güntzler:

Fritz Güntzler:  “Das links-gelbe Bündnis beginnt die Legislaturperiode gleich mit einer Steuererhöhung. Die beschlossene Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 9,5 % Prozent wirkt sich unmittelbar gewinnmindernd für die Landwirte aus. Pauschalierende Landwirte können den vereinnahmten Pauschalsteuersatz behalten.

Grundsätzlich gilt auch für Landwirte, dass sie für verkaufte Waren die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% des Nettowarenwertes und beim Einkauf der betriebsnotwendigen Waren den Regelsteuersatz von bis zu 19 % zu bezahlen haben und dies mit dem Fiskus abrechnen müssen. Bei der Pauschalbesteuerung können sie schlicht den pauschalen Steuersatz von bisher 10,7% ihren Kunden in Rechnung stellen und diesen behalten.

Dies senkt den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe mit einem Jahresumsatz bis zu 600.000 EUR. Dadurch entfallen die Aufzeichnungspflichten, die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und es entfällt auch die jährliche Endabrechnung mit dem Finanzamt.

Aus diesen Gründen ist die Steuersatzsenkung um 1,3 Prozentpunkte eine Steuererhöhung. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat sich nun ergeben, dass die Basis der Berechnungsgrundlage für den gesenkten Steuersatz intransparent und fehlerhaft ist. So werden in die Berechnung des Durchschnittssatzes Unternehmen einbezogen, die nicht die Umsatzgrenze von 600.000 Euro einhalten und somit gar nicht pauschalieren können. Die aus dieser Berechnung resultierende Absenkung des Durchschnittssatzes führt nach Schätzungen zu Mehrbelastungen von bis zu fast 100 Millionen Euro für die pauschalierenden Landwirte, die in der Regel kleinere und mittlere Familienbetriebe sind.“

 

Albert Stegemann: „Der mangelhafte und nicht fertig durchdachte Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) konnte noch durch die Intervention von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner erheblich verbessert werden. So konnte die ursprünglich von der SPD geplante Absenkung des Pauschalsteuersatzes auf 9,0 Prozent verhindert und auch der Parlamentsvorbehalt noch durchgesetzt werden, so dass das BMF nicht automatisch und in eigener Regie den Satz entsprechend anpassen kann. Einen finanziellen Ausgleich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe hat die Ampel leider nicht vorgesehen.

Für uns als Unionsfraktion bleibt festzuhalten, dass es stets unser Ziel war, den jahrelangen Streit zwischen der EU-Kommission und Deutschland zu beenden. Nur so kann die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingestellt und damit auch drohenden Beihilferückforderungen der EU gegenüber vielen landwirtschaftlichen Betrieben verhindert werden. Um dies zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Belastungen von den Familienbetrieben fernzuhalten, bedarf es einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnungsmethode mit einem entsprechend durchdachten Gesetzentwurf. Dazu war der Bundesfinanzminister aber mit diesem vorgelegten Schnellschuss nicht in der Lage.“