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(Quelle: picture alliance/dpa)

Koalition erleichtert Zugang zum Kapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen

Spielraum der EU-Prospektverordnung wird genutzt

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch, 27. Juni 2018, das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:

„Die EU-Prospektverordnung regelt die Pflicht zur Erstellung von Prospekten bei der Ausgabe von Wertpapieren. Ab dem 21. Juli 2018 können die Mitgliedstaaten von Optionen der EU-Prospektverordnung Gebrauch machen.

Indem wir die Optionen der EU-Prospektverordnung nutzen, erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einer kapitalmarktbasierten Finanzierung. Die aufwändige und kostenintensive Erstellung eines Wertpapierprospektes ist für nationale Angebote erst ab einem Volumen ab 8 Millionen Euro erforderlich. Damit nutzen wir den Spielraum, den das EU-Recht vorsieht, im vollen Umfang aus.

Zum Schutz von Anlegern ist für prospektfreie Angebote die Erstellung eines dreiseitigen Wertpapierinformationsblattes verpflichtend. Der Anleger soll in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise über das Wertpapier und die wesentlichen Risiken informiert werden.

Die Notwendigkeit von Einzelanlageschwellen für private Anleger und eine Ausweitung der Ausnahme für Crowdfunding Angebote wollen wir prüfen, wenn wir im kommenden Jahr in einem weiteren Schritt das deutsche Recht an die EU-Prospektverordnung anpassen.“