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Deutschland verteidigt Menschenrechte gegen zunehmenden Druck autoritärer Akteure

Einsatz für Menschenrechte wird durch Aktionsplan der Bundesregierung gestärkt

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den 14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand:

„Der vorliegende Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtspolitik dokumentiert den anerkannten Grundsatz deutscher Politik, dass der Einsatz für Menschenrechte eine alle Politikfelder durchziehende Querschnittaufgabe darstellt.

Auf Initiative des Bundestags hat der Bericht eine neue, übersichtlichere Struktur. Erstmalig informiert er auch darüber, inwieweit Deutschland die Empfehlungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen im Rahmen des Überprüfungsprozesses umgesetzt hat. Es zeigt sich, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht, um auch bisher zögernde Regierungen zu ähnlicher Transparenz einzuladen.

Der Bericht stellt zum einen die Lage der Menschenrechte in Ländern dar, die große Defizite vorweisen. Zum anderen informiert er über die Prioritäten der Bundesrepublik Deutschland in wichtigen Feldern des Menschenrechtsschutzes für die kommenden zwei Jahre. Vor allem der im Bericht enthaltene ‚Aktionsplan Menschenrechte‘ ist ein detaillierter Fahrplan, an dem Deutschland sich orientieren wird und der anderen Akteuren auf nationaler oder internationaler Ebene eine gute Arbeitsgrundlage für eigene Aktivitäten vermittelt.

Auf Beschluss der Fraktionen im Deutschen Bundestag legt der Bericht einen Schwerpunkt auf ‚Konfliktbezogene sexualisierte Gewalt‘. Somit prangert er eine von brutalen Akteuren noch immer angewandte grausame Taktik von Kriegsführung, Terrorismus und politischer Unterdrückung an, die die Zerstörung von Gemeinschaften, Vertreibung und Entmenschlichung zum Ziel hat. Im April 2019 verabschiedete der VN-Sicherheitsrat auf Initiative Deutschlands die Resolution 2467, mit der die Prävention und aktive Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten gefordert wird. Die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten werden dabei aufgerufen, beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt in Konflikt- und Postkonfliktsituationen vor allem die Überlebenden in den Mittelpunkt zu stellen.

Der Einsatz Deutschlands für die Anerkennung und Umsetzung der universell gültigen, unteilbaren Menschenrechte in der Welt stellt einen wichtigen Beitrag dar in einer Phase, in der die Menschenrechte zunehmend von autoritären, aggressiven und gewaltbereiten Akteuren unter Druck geraten. Umso mehr sind Bundestag und Bundesregierung entschlossen, ihren Einsatz zu verstärken. Der Bericht bildet dazu eine weitere besonders bedeutsame Grundlage.“