
AG Innen und Heimat
Bedeutung der Innen- und Heimatpolitik für unser Land
Bedeutung der Innen- und Heimatpolitik für unser Land
Für die Bürger ist und bleibt die innere Sicherheit eines der zentralen Themen, denn ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion wurden im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode weitere Maßnahmen im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus vereinbart, die es in den kommenden Monaten nun Stück für Stück umzusetzen gilt.
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich dafür ein, die Sicherheitsbehörden technisch, finanziell und personell weiter zu stärken. Insbesondere soll die Zahl der Polizisten noch einmal um 15 000 erhöht werden, wobei der Bund 7 500 zusätzliche Stellen schaffen wird. Auch soll in unserem Land überall das gleiche Sicherheitsniveau gelten: Hierfür wird ein Musterpolizeigesetz erarbeitet, das effektive Ermittlungsbefugnisse vorsieht.
Ferner soll das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) weiterentwickelt werden, um so insbesondere den Informationsaustausch zu verbessern. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich auch weiterhin für den Ausbau der Videoüberwachung an Brennpunkten ein und unterstützt den Einsatz intelligenter Videotechnik.
Der Kampf gegen die Einbruchskriminalität wird fortgesetzt. Der Polizei werden alle notwendigen Ermittlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Die Bürger werden auch weiterhin dabei unterstützt, ihre Wohnungen technisch besser zu schützen. Das KfW-Programm „Prävention durch Einbruchsicherung“ wird dafür aufgestockt.
Besondere Beachtung verdient weiterhin das Thema Cybersicherheit. So wird der Abschluss eines Nationalen Pakts Cybersicherheit mit allen relevanten Akteuren – der öffentlichen Verwaltung, den Herstellern, den Anbietern und den Anwendern – angestrebt.
Auch im Jahr 2018 lag ein zentraler Fokus der Innenpolitik auf der besseren Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland.
Mit Blick auf die begrenzten Aufnahme- und Integrationskapazitäten unserer Kommunen einerseits, aber auch den Schutz von Ehe und Familie durch die Verfassung andererseits hat die Regierungskoalition auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst bis Ende Juli 2018 weiter ausgesetzt und seit dem 1. August 2018 einen Zuzug von höchstens 1.000 engen Familienangehörigen pro Monat aus humanitären Gründen festgelegt.
Die seit 2015 auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen haben zu einem kontinuierlichen Rückgang der Asylantragszahlen in Deutschland geführt. Diese Entwicklung hielt auch im Jahr 2018 an. Derzeit liegt die Zahl der Asylgesuche in etwa auf dem Niveau von 2014, dem Jahr vor dem Ausbruch der Flüchtlingskrise.
Um die Migrationslage weiter zu stabilisieren, bedarf es zusätzlicher Maßnahmen auf allen Ebenen staatlichen Handelns. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die von der Bundeskanzlerin Ende Juni erreichten EU-Beschlüsse sowie den daran anknüpfenden Masterplan Migration des Bundesinnenministers, der umfassende Aktivitäten in den Herkunfts- und Transitländern, auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene vorsieht. Mit dem Gesetz zur Einführung von Mitwirkungspflichten anerkannter Asylbewerber in Widerrufsverfahren wurde bereits ein wichtiger Schritt hin zu noch mehr Ordnung in der Asylpolitik getan.
Ein wesentliches Vorhaben des Masterplans ist die Durchführung des Asylverfahrens in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (sog. AnkER-Zentren). Dort arbeiten alle am Asylverfahren beteiligten Behörden Hand in Hand und gewährleisten so eine schnelle, umfassende und rechtssichere Bearbeitung der Asylanträge. Nicht schutzbedürftige Personen sollen nach Möglichkeit direkt von dort in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass über Bayern, Sachsen und das Saarland hinaus auch die übrigen Länder AnkER-Zentren einrichten.
Mit der Einstufung soll die illegale Zuwanderung aus den Maghreb-Staaten und Georgien eingedämmt werden. Staatsangehörige dieser Staaten konnten in den letzten Jahren nur in absoluten Ausnahmefällen einen Schutzbedarf nachweisen, waren aber deutlich überdurchschnittlich oft kriminell.
Zur besseren Steuerung der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten erarbeitet die Regierungskoalition derzeit ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion muss sich dabei der Zuzug nach Deutschland vor allem an dem Bedarf unserer Volkswirtschaft, der Qualifikation des Ausländers, dem Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und der Sicherung des Lebensunterhalts ausrichten.
Stand: Oktober 2018