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(Quelle: unsplash.com)

Weg frei für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Bundestag billigt Bund/Länder-Kompromiss zur Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Viele Eltern kennen das Problem: Solange die Kinder noch nicht zur Schule gehen, können sie im Kindergarten auch nachmittags verlässlich betreut werden. Mit dem Wechsel in die Grundschule fällt diese Option aber oft weg. Dabei wollen Familien meistens beides: eine gute und zuverlässige Betreuung für die Kinder und gleichzeitig genügend zeitliche Flexibilität, damit die Eltern im Job bleiben und dort vorankommen können. Über die Finanzierung dieses Projekts waren Bund und Länder zunächst uneinig. Im Vermittlungsausschuss haben sie schließlich doch einen Konsens gefunden. Jetzt hat der Bundestag an seinem letzten Sitzungstag vor dem Ende der Wahlperiode dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler zugestimmt. 

Bund „legt noch eine Schippe drauf“

Neu ist unter anderem, dass der Bund Finanzhilfen auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze gewährt. Darüber hinaus wird sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten beteiligen – und nicht nur mit bis zu 50 Prozent. „Mit 3,5 Milliarden Euro Bundesbeteiligung für Investitionen und einer jährlich aufwachsenden Beteiligung des Bundes in Höhe von 1,3 Milliarden Euro ab 2030 an den Betriebskosten für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter haben wir als Bund die entscheidenden Weichen gestellt“, sagte Marcus Weinberg, der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Der Bund lege nochmal „eine ordentliche Schippe“ an Unterstützung für Länder und Kommunen obendrauf, so Weinberg. Er erwarte, „dass die Länder und Kommunen ihre Hausaufgaben erledigen und den Ausbau zügig vorantreiben“.

Betreuungslücke wird geschlossen

Zufrieden mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses war auch die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Nadine Schön: „Nach der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kita-Kinder schließen wir jetzt endlich die ‚Betreuungslücke‘, die vor allem zahlreiche Frauen in den westdeutschen Bundesländern mit der Einschulung ihrer Kinder in die berufliche Teilzeit zwingt, mit allen Nachteilen für ihre Einkommen und Renten und den beruflichen Weiderein- und Aufstieg.“ Es sei höchste Zeit gewesen, „dass wir unseren Familien diese wichtige Infrastruktur garantieren und allen Kindern im Grundschulalter optimale Förder- und Entfaltungsmöglichkeiten auch am Nachmittag anbieten“, so Schön.

Kommunen werden unterstützt

Auch aus kommunaler Sicht ist der Bund/Länder-Kompromiss ein Erfolg. „Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss greift auch die im Gesetz vorgesehene einjährige Verlängerung der Abruffrist von Investitionsmitteln bis Ende 2022, was gerade in der derzeit angespannten baulichen Lage eine große Erleichterung für die Schulträger ist“, unterstrich Christian Haase, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit dem Ergebnis würden die Kommunen sowohl bei den Investitions- als auch bei den Betriebsausgaben durch Mittel von Bund und Ländern unterstützt. Dabei müsse die Bundesförderung mit Landesmitteln aufgestockt werden, so dass die Kosten für die kommunalen Schulträger erstattet werden.

Mehr Chancengerechtigkeit für Kinder

„Neben der Entlastung von Eltern hat das Ganztagsförderungsgesetz eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung“, sagte Marcus Weinberg anlässlich der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag im Juni. Denn es schaffe mehr Chancengerechtigkeit für Grundschuldkinder. „Mit diesem Gesetz lösen wir als CDU/CSU ein zentrales familienpolitisches Versprechen aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag ein“, so Weinberg.