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(Quelle: Mathias Westermann | pixabay)

Union macht Tempo

Warum der Bundestag eine Reform des Wahlrechts braucht

Die Wahlrechtsreform steht am 25. August auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses. Um einen immer größeren Bundestag zu vermeiden, hatte sich die Unionsfraktion vor der Sommerpause auf ein Reformvorschlag verständigt.

Am 25. August 2020 steht die Wahlrechtsreform auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses. Für die Unionsfraktion sind die Inhalte klar: Schon vor der Sommerpause hatte sie sich auf einen Reformvorschlag verständigt, um bei der nächsten Wahl einen weiteren Anstieg der Bundestagsmandate zu vermeiden. „Das Thema ist uns ernst und sehr wichtig. Und da es anders leider nicht ging, muss es dann im Koalitionsausschuss gelöst werden“, bekräftigt der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus. 

Bei dem Vorschlag handelt es sich um ein ausgewogenes Modell, welches sich auf drei Kernpunkte bezieht: 

  • Eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 280. Denn weniger Direktmandate bedeuten weniger Überhangmandate. So wären bei Anwendung dieses Modells anlässlich der Bundestagswahl 2017 statt der aktuell 709 Sitze nur 642 Sitze vergeben worden. 
  • Die garantierten Mindestkontingente für die Bundesländer wird modifiziert. Einige Listenmandate werden im Fall einer zu großen Zahl an Direktmandaten gestrichen.
  • Auf den Ausgleich einiger weniger Überhangsmandate wird verzichtet. Die Unionsfraktion schlägt 7 ausgleichslose Überhangmandate vor und liegt damit deutlich unter der vom Bundesverfassungsgericht als zulässig empfohlenen Anzahl in Höhe von 15. 

Obwohl das vorgeschlagene Modell sogar zu Lasten der CDU/CSU-Mandate geht, hat sich der Koalitionspartner bislang noch nicht positioniert. Für die Unionsfraktion ist es inakzeptabel, dass die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag in der kommenden Legislaturperiode auf mehr als 800 steigen könnte, deshalb soll die Wahlrechtsreform so schnell wie möglich beschlossen werden. 

Übrigens: Schon nach der Bundestagswahl 2017 wuchs der Handlungsdruck, eine Wahlrechtsreform zu verabschieden. Damals mussten 79 Abgeordnete zusätzlich untergebracht werden. Einige Parlamentsneulinge zogen deshalb aus Platzgründen in das ehemalige Reichsinnenministerium.