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Auszug zur Pressefreiheit aus dem Grundgesetz

"Segen deutscher Geschichte"

Deutschland feiert seine Verfassung: 70 Jahre Grundgesetz

Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz von Ehe und Familie. Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde es zur gesamtdeutschen Verfassung. Die Unionsfraktion gratuliert.

Im Grundgesetz gehe es nicht nur um das Bekenntnis zur christlich-abendländischen Tradition Deutschlands, das Grundgesetz sei auch eine Absage an menschliche Allmacht. Das sagte der Fraktionsvoritzende von CDU und CSU im Deutschen Bundestag Ralph Brinkhaus in seiner Rede während der Jubiläumsdebatte in der letzten Woche im Bundestag. Dabei hob der Fraktionschef auch die Bedeutung der Grundrechte für die Freiheit jedes Einzelnen hervor und wandte gegen vorschnelle Ergänzungen des Grundgesetzes. 

Debatte statt Feierstunde

Mit Unterstützung der Unionsfraktion hatte der Bundestag entschieden, den 70. Jahrestag des Grundgesetzes mit einer Debatte und nicht mit einer Feierstunde zu begehen. Das vom Parlamentarischen Rat erarbeitete Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde 23. Mai 1949 verkündet und trat damit in Kraft.  

Brinkhaus wies in seiner Rede auch darauf hin, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte in erster Linie Abwehrrechte gegenüber dem Staat seien. Das Grundgesetz wolle nicht den perfekten Menschen schaffen und setze ihn auch nicht voraus. „Im Gegenteil, es gibt den Menschen die Möglichkeiten, sich erst einmal so zu entfalten wie sie sind.“ Das sei in der heutigen Zeit unverändert aktuell, in der es Tendenzen gebe, den Menschen ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben. 

Wenige Tage vor der Europawahl erwähnte Brinkhaus auch, dass die Präambel des Grundgesetzes die Einbindung Deutschlands in ein vereintes Europa betone. Wer diese Einbindung rückabwickeln wolle, stehe eben nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes. „Wer einen deutschen Sonderweg fordert, handelt gegen den Geist unserer Verfassung“, so Brinkhaus.

Deutschland Bestandteil Europas

Deutschland habe sich mit oder gerade durch das Grundgesetz in einer Weise entwickelt, die die Hoffnungen der Deutschen vor 70 Jahren bei weitem überstiege: „Wiedervereint, respektiert und anerkannt in der Gemeinschaft der Völker, Bestandteil eines gemeinsamen Europas, wirtschaftlich erfolgreich, mit einer noch immer stabilen Gesellschaftsstruktur“, sagte der Fraktionsvorsitzende. Brinkhaus lobte auch „die Knappheit und Kargheit“ des Grundgesetzes und wandte sich gegen eine „zeitgeistgetriebene Anreichung der Staatsziele oder gar der Grundrechte“. Er halte wenig davon, „alles und jedes“ in den Verfassungsrang erheben zu wollen. 

Den Bundestag forderte Brinkhaus auf, selbstbewusster zu agieren, da das Parlament das einzige direkt gewählte Verfassungsorgan ist. „Hier ist der Ort der politischen Auseinandersetzung, an dem wir offen und transparent die beste Lösung für unser Land suchen“, so der Fraktionsvorsitzende. Das gelte auch für internationale Abkommen, bei denen der Bundestag oft erst bei der Ratifizierung ganz am Ende eingebunden werde.

Grundgesetz hat Mauern eingerissen

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt bezeichnete das Grundgesetz in der Debatte als „Segen der deutschen Geschichte“. Er erinnerte daran, dass der dringende Appell, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, den Menschen im Osten Deutschlands Hoffnung gegeben hat. „Dieses Grundgesetz hat Mauern eingerissen und Menschen zusammengeführt.“ 

Das Grundgesetz grenze niemanden aus und sei auch mit dem Prinzip einer deutschen Leitkultur vereinbar. „Es ist ein Grundgesetz für alle Menschen in Deutschland, es verleiht Rechte und Privilegien, aber es fordert auch etwas ein.“ Dieser Grundsatz sei der Ausgangspunkt für eine gelungene Integration. „Wenn wir heute 70 Jahre Grundgesetz feiern, dann feiern wir auch, dass Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenwürde stärker sind als Diktatur, als Stacheldraht und Schießbefehl“, sagte Dobrindt.