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Philipp Amthor: "Die Vorteile digitaler Verwaltung nutzen"

Rede zum Registermodernisierungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Konstantin von Notz, das war jetzt natürlich mal so ein aufgeplusterter Auftritt. Ich kann mir richtig vorstellen, wie es im Büro von Notz zuging.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Woher wissen Sie das denn?)

Da hat man sich gedacht: Mensch, da ist dieses gute Registermodernisierungsgesetz, das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt wird, unsere Gegenargumente sind so sperrig, was mache ich? Da suche ich mir ein Zitat vom Kollegen Henrichmann raus und pluster mich ein bisschen auf. – Das war unterhaltsam, Niveau hatte das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will es ja auch nicht so ganz langweilig gestalten. Ich will aber schon sagen: Schon anhand des Titels – Registermodernisierungsgesetz – weiß man: Ja, das ist eher etwas Verwaltungstechnisches, das ist eher juristische Feinheit.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht wäre das was für Clubhouse!)

Ich sage aber auch: Es ist Ausweis dessen, dass man sich im Bundesinnenministerium zum Glück mehr Gedanken über die Verfassungsmäßigkeit

(Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)

und die juristische Richtigkeit von Gesetzen macht als über Gesetzesframing. Wir hätten das hier auch „E-Government-Durchbruchs-Gesetz“ nennen können. Das ist es in gewisser Weise. Aber wir sind im Innenministerium noch sachlich. Die Bundestagsfraktion ist es auch. Und ich finde: Das ist ein Gewinn zu später Stunde, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Schauen wir uns das einmal inhaltlich an, liebe Kollegen. Wir wollen die Vorteile digitaler Verwaltung nutzen, wir wollen einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger, wir wollen eine moderne, bürgerfreundliche Verwaltung, und wir wollen – das klang schon an – aufschließen zu unseren europäischen Nachbarn. Denn auch wenn Sie uns dafür kritisieren: Das, was wir hier vorschlagen, das Verwenden einer einheitlichen Personenkennziffer in allen öffentlichen Registern, das macht der Großteil der anderen Länder in Europa auch so, im Übrigen mit demselben Rechtsrahmen des vergemeinschafteten Datenschutzrechts in der Europäischen Union. Wir sagen: Das, was andere Länder an der Stelle können, das können wir auch, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte auch angesichts der verfassungsrechtlichen Kritik, die wir gehört haben, noch mal deutlich sagen: Es ist natürlich richtig, die Registermodernisierung soll eben nicht dazu führen, dass der Staat jetzt Rückschlüsse auf ein Persönlichkeitsprofil der Bürger ziehen kann, und es ist auch nicht so, dass das Datensammeln Selbstzweck wäre, sondern es geht bei diesen Registern darum, dass wir mit diesem einheitlichen Identifier dafür sorgen wollen, dass die Bürger ihre eigenen Daten eigenverantwortlich mit den Behörden teilen können. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Es geht darum, hier modern zu werden, und das kann man nicht erreichen, indem man nur erklärt, warum das alles nicht geht. Wir haben nach konstruktiven und guten Lösungen gesucht. Das ist der richtige Ansatz. Anders kann man Digitalisierung der Verwaltung nicht hinbekommen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich möchte dann doch auch noch mal auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts eingehen. Das ist ja in allen Debatten immer wieder genannt worden. Richtigerweise ist auch das Jahr genannt worden, in dem diese Entscheidung ergangen ist: 1983. Richtig ist: Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, der Einzelne soll nicht in seiner ganzen Persönlichkeit registriert werden, und deswegen kann es nicht eine übergreifende Identifikationsgröße geben. – Das ist aber aus der Zeit von 1983. Liebe Kolleginnen und Kollegen, seitdem ist bei Datenschutz und technischen Standards ein bisschen was passiert. Und wenn Sie sich das von Konservativen erklären lassen müssen, dann sagt das doch etwas über Ihre Vorstellung.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie argumentieren mit Gesetzen, mit Entscheidungen aus 1983. Da gab es noch keinen ISDN-Anschluss. Dann sind Sie hier paralysiert, stecken den Kopf in den Sand und sagen, wir kriegen keine modernen Register hin. – Nur modern reden macht keine moderne Verwaltung. Das bekommt man nur mit mutigen, mit guten Gesetzen hin. Deswegen werbe ich aus voller Überzeugung hier um Zustimmung und sehe auch entspannt einem Wiedersehen in Karlsruhe entgegen, lieber Herr von Notz. Das wird eine gute Runde. Wir werben um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)