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Mehr Geld für Familien

Ralph Brinkhaus und Hermann Gröhe stellen die Themen der Woche vor

In dieser Sitzungswoche stehen wieder eine Vielzahl von Themen auf der Agenda des Bundestages. So geht es unter anderem um die steuerliche Entlastung für Familien. Dazu ist unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge geplant, wie der Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus vor der Sitzung der Unionsfraktion am Dienstag deutlich machte. Außerdem geht es um ein stabiles Rentenniveau bis 2025, zu den Plänen informierte Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe. 

Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand ist wieder vollständig 

Zu Beginn der Fraktionssitzung wurde für die verbleibenden drei Jahre der Legislaturperiode ein Stellvertretender Vorsitzender für den Arbeitsbereich Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik sowie auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden die Parlamentarischen Geschäftsführer gewählt. Als Erster Parlamentarischer Geschäftsführer wurde Michael Grosse-Brömer im Amt bestätigt. Auch Heike Brehmer, Manfred Grund und Patrick Schnieder wurden als Parlamentarische Geschäftsführer wiedergewählt. Für den Bereich Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik übernimmt Andreas Jung den Posten als Stellvertretender Vorsitzender.

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag 

Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien. Mit dem Familienentlastungsgesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes sowie des Kinderfreibetrags umgesetzt werden.

Schon ab dem 1. Juli 2019 soll das Kindergeld pro Kind um 10 Euro pro Monat steigen. Geplant ist weiterhin eine Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Kinderfreibetrags für 2019 um 192 Euro und für 2020 um weitere 192 Euro vor. Der Grundfreibetrag soll zunächst um 168 Euro und später um weitere 240 Euro angehoben werden. Schließlich wird durch eine Anpassung des Einkommensteuertarifs die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen.

Vom Familienentlastungsgesetz sollen vor allem Familien mit Kindern und insbesondere Steuerzahler der unteren und mittleren Einkommensklassen profitieren. Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Entlastung von Familien in Höhe von rund 9,8 Milliarden Euro vor.

Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente und Mütterrente

Neben dem Schutz der jungen Generation sowie der Erhaltung der Wirtschaftskraft unseres Landes ist insbesondere eine auskömmliche Sicherung im Alter ein „zentrales Anliegen der Union“, erklärte Hermann Gröhe gleich zu Beginn der Fraktionssitzung. Am Freitag beraten die Abgeordneten im Plenum den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und bei der sogenannten Mütterrente.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente vor. Von 2020 bis 2031 wird die Zurechnungszeit bis auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht. „Ein wichtiges Zeichen angesichts des ansteigenden Renteneintrittsalters“, so die Einschätzung von Hermann Gröhe.

Mehr Anerkennung für ihre Erziehungsleistung erhalten Mütter und Väter, die sich um Kinder gekümmert haben, die vor 1992 geboren wurden. Die Kindererziehungszeiten bei der sogenannten Mütterrente werden um weitere sechs Monate verlängert. Die Regelung entspricht grundsätzlich der Regelung aus dem Jahr 2014, die für jedes Kind pauschal einen zusätzlichen Rentenpunkt vorsieht. 

Zum Thema Rente haben wir mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales, Peter Weiß, bei Facebook Live diskutiert.

 

 

Irak Mandat verlängern

Der Bundestag berät am Donnerstag über die Zustimmung zur Verlängerung des Irak-Mandats. Das Bundeskabinett hatte zuvor eine Verlängerung des Mandats für den Einsatz deutscher Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen den IS-Terror und zur Stabilisierung des Iraks beschlossen. Im Falle einer Mandatsverlängerung bis zum 31. Oktober 2019 bleibt die Zahl der Soldatinnen und Soldaten in der Region (maximal 800) bestehen. 

Auch weiterhin soll sich die Bundeswehr im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition auch an Luftaufklärung und Luftbetankung beteiligen. Diese Komponenten sollen zum 31. Oktober 2019 auslaufen. Fortgesetzt wird dagegen die im Frühjahr 2018 aufgenommene Ausbildungskomponente, die die spezialisierte militärische Ausbildung der irakischen Streit- und Sicherheitskräfte im gesamten Land ermöglicht, beispielsweise bei der medizinischen Versorgung oder der Beseitigung von Minen und Kampfmitteln.