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(Quelle: unsplash.com)

Verbraucherschutz in Corona-Zeiten

Unionsfraktion diskutierte mit Experten

Die Corona-Pandemie verlangt Verbraucherinnen und Verbrauchern viel ab – manchmal bleiben sie auf Kosten sitzen oder können dadurch sogar in eine finanzielle Schieflage geraten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltete zu diesem wichtigen Thema ein Fachgespräch.

Ob im Reiseverkehr, bei Veranstaltungen, im Fitnessstudio und Sportverein oder beim Musikunterricht – oft können die Angebote aufgrund der Pandemie nicht wie vereinbart genutzt werden.

Folgen für Verbraucher abfedern

Der Deutsche Bundestag hat die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern in dieser Wahlperiode in vielen Bereichen gestärkt, zum Beispiel mit Änderungen im klassischen Verbrauchervertragsrecht, Neuregelungen bei Online-Geschäften, einer Absenkung der Inkassogebühren oder im Reisevertragsrecht. 
Welche weiteren Schritte sind notwendig, um die Folgen der Pandemie nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern zu können? Um Fragen wie diese drehte sich das digitale Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Bewegte 18 Monate

Sebastian Steineke, der Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, begrüßte die Teilnehmer mit dem Hinweis, dass pandemiebedingt in den letzten anderthalb Jahren viel passiert sei – „im Reiserecht, im Vertragsrecht, im Tourismusbereich“, aber auch in vielen anderen Gebieten und Fragen, die in der kommenden Legislaturperiode ebenfalls wichtig werden.

Sonderfälle durch Corona

Jan-Marco Luczak, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, stellte klar: „Verbraucherschutz liegt der Union sehr am Herzen.“ Corona hatte Sonderfälle wie die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hervorgebracht. Er bilanzierte jedoch, dass die ablaufende Legislaturperiode auch abseits der Pandemie „herausfordernd“ gewesen sei. 

Bündelung der Verbraucher-Interessen

Luczak bezog sich dabei neben dem Reisesicherungsfonds nach der Thomas-Cook-Pleite vor allem auf die Musterfeststellungklage, die als Reaktion auf den VW-Abgangsskandal geschaffen worden war, damit „die Verbraucher ihre Interessen bündeln konnten“. Als weiteren wichtigen Markstein der vergangenen vier Jahre benannte der rechtspolitische Sprecher die Reform des Inkassowesens. Luczak stellte klar: „Mit diesem Thema sind wir noch nicht am Ende.“

Europäische Verbandsklage

In der anschließenden Diskussion ging es vor allem um die Zukunft der Musterfeststellungsklage vor dem Hintergrund der Einführung der europäischen Verbandsklage. Die EU-Richtlinie zur Einführung der Verbandsklage sieht vor, dass gegen Unternehmen geklagt werden kann, die gegen verbraucherschützende EU-Vorschriften verstoßen. Die Klage kann – und das ist der entscheidende Unterschied zur Musterfeststellungsklage – direkt auf die Zahlung von Schadensersatz gerichtet sein. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die europäische Verbandsklage bis Mitte 2023 in Deutschland einzuführen.

Bleibende Benchmark

Katja Heintschel von Heinegg, Geschäftsführerin des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), bezeichnete die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie als „das nächste große verbraucherpolitische Projekt nach der Bundestagswahl“. Die Expertin insistierte gleichwohl, dass die Musterfeststellungsklage „als Benchmark“ bestehen bleiben müsse. Sie unterstrich, dass vor allem die Möglichkeit von „missbräuchlichen Klageerhebungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten“ zum Schutz unserer Unternehmen verhindert werden müsse.

Parameter nicht verschieben

Elisabeth Winkelmeier-Becker, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, mahnte ebenfalls: Man müsse aufpassen, dass sich durch die europäische Verbandsklage die „Parameter nicht zulasten der Firmen verschieben“. Es dürfe keinen Strafschadensersatz geben, der unsere Unternehmen bedrohen könnte.

Weniger Bürokratie

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, bezeichnete die Musterfeststellungsklage als einen der „Meilensteine“ dieser Legislatur. Sie habe sich als Instrument bewährt. Der Experte stellte klar: „Auch wir wünschen uns, dass die Musterfeststellungsklage im Kern erhalten bleibt.“ Er wies zudem darauf hin, dass man in der Gesetzesbegründung von bis zu 450 Klagen pro Jahr ausgegangen sei – aber „in der Realität waren es nur zwei Handvoll“. Als große Hürde bezeichnete Müller die gegenwärtige Ausgestaltung des Klageregisters, hier forderte er eine Entbürokratisierung ein.

Finanzielle Bildung

In seinem Schlusswort zu der bewegten Diskussion griff Volker Ullrich, der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, das Thema der Online-Kaufverträge auf. Er sprach sich eine größere Preistransparenz im Online-Handel aus. Ullrich forderte zudem eine stärkere finanzielle Bildung der Öffentlichkeit, etwa bei der Altersvorsorge. Er versprach: „Wir werden in der kommenden Legislatur dafür kluge Vorschläge machen.“