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Lächelnde ältere Dame
(Quelle: Unsplash)

Im Alter gut abgesichert

Die Grundrente kommt für diejenigen, die sie brauchen

Es war ein langer Weg. Aber die Mühen haben sich gelohnt: Die Grundrente kommt. „Im Wahlprogramm und vielen Beschlüssen haben CDU und CSU das Prinzip vertreten, dass derjenige, der lange in die Rentenversicherung einbezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, im Rentenalter finanziell mehr haben sollte als eventuell nur Grundsicherung“, sagt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß. 

Der Gesetzentwurf zur Grundrente sieht vor, dass vom kommenden Jahr an 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag erhalten, wenn sie mindestens 33 Jahre in die gesetzlichen Alterssicherungssysteme eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. 

Im Durchschnitt erhalten Menschen mit geringen Renten etwa 80 Euro mehr, in manchen Fällen bis zu 400 Euro. „Für Menschen, die jeden Cent und Euro umdrehen müssen, ist die Grundrente wirklich eine deutliche Verbesserung“, sagt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hermann Gröhe. Die Grundrente sei eingebunden in eine armutsbekämpfende Rentenpolitik, zu der in der Vergangenheit auch schon Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente gehört haben. 

Niedrige Entgelte werden aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30 Prozent, aber weniger als 80 Prozent eines Durchschnittsverdienstes betragen hat. Die Anhebung erfolgt stufenweise ab 33 Jahren Grundrentenzeiten.

Zielgenau auf Bedürftige zugeschnitten

Anders als ursprünglich von Teilen der SPD geplant, erfolgt diese Aufwertung aber nicht bedingungslos, sondern nur, wenn das Gesamteinkommen der Leistungsbezieher gering ist. Dabei wird auch das Partnereinkommen berücksichtigt. Die volle Grundrente erhält nur, dessen zu versteuerndes Einkommen den Freibetrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.950 Euro. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen den Freibetrag, kommt es zu Abschlägen bis hin zum vollständigen Wegfall des Grundrentenzuschlages. Mit der Einkommensanrechnung haben CDU und CSU ein wichtiges Anliegen durchgesetzt und die Grundrente so zielgenauer auf die Bedürftigen ausgerichtet.

Dadurch, dass die Aufwertung erst ab einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt von 30 Prozent eines Durchschnittsverdienstes einsetzt, wird verhindert, dass Teilzeitbeschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt oder Minijobber in den Genuss einer Grundrente gelangen. Auch dies war für die Union ein wichtiges Anliegen, damit keine Fehlanreize gesetzt werden.  
Ein sehr wichtiger Baustein des Grundrentengesetzes, der aber in der öffentlichen Debatte wenig beachtet wurde, ist neben der Aufwertung der Renten der neu geschaffene Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld.

Freibeträge in der Grundsicherung

Anders als bisher, werden zukünftig die Menschen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in den verpflichtenden Altersvorsorgesystemen zurückgelegt haben, von einem Freibetrag in der Grundsicherung und einem Freibetrag beim Wohngeld profitieren, selbst wenn sie neben der Grundrente noch auf Wohngeld oder Grundsicherung angewiesen sind. Zu den verpflichtenden Alterssicherungssystemen gehören neben der gesetzlichen Rentenversicherung im Übrigen auch die Alterssicherung der Landwirte und die berufsständische Versorgung.

Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern wird der maximale Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit 144 Euro auf 288 Euro angehoben. In den Verhandlungen ist es zudem gelungen, die entsprechende Einkommensgrenze von 2200 Euro brutto auf 2575 Euro brutto anzuheben, wovon potenziell 2 Millionen weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren könnten.

Umsetzung bleibt große Herausforderung

Eine enorme Herausforderung bleibt allerdings die Umsetzung, da nicht nur die Neurentner von der Grundrente profitieren sollen, sondern auch die etwa 26 Millionen Bestandsrenten überprüft werden. Daher ist absehbar, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2021 nicht sofort sämtliche Berechtigte in den Genuss der Grundrente kommen werden. Die Verwaltung wird die neuen Renten voraussichtlich ab Mitte 2021 berechnen können, und sie wird die bestehenden Renten bis zum 31. Dezember 2022 überprüfen. Ab dann besteht auch ein Durchsetzungsanspruch. Dabei sollen zunächst die lebensältesten Berechtigten in den Genuss der Grundrente kommen.

Sicher ist jedoch, dass alle Berechtigte rückwirkend ab 1. Januar 2021 die Grundrente erhalten, selbst wenn sie erst später berechnet werden kann.

Fragen rund um das Thema Grundrente werden in unserem Faktencheck beantwortet.