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Faktencheck | Grundrente
(Quelle: pixabay)

Faktencheck | Grundrente

Grundrente stärkt Altersabsicherung

Die Grundrente kommt: Mit dem neuen Gesetz werden kleine Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert. Außerdem wird die zusätzliche Altersvorsorge gestärkt. Fragen & Antworten hier im Faktencheck.
 

Ziel ist es, Rentner mit langjähriger Versicherungszeit vor Altersarmut zu bewahren. Grundvoraussetzung für die Grundrente ist, dass Menschen mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Alterssicherungssysteme eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. 

Die wichtigsten Fragen zur Grundrente werden hier beantwortet.

Faktencheck

  • Wer erhält die Grundrente?

    Der Bundestag hat die Grundrente mit breiter Mehrheit verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz werden kleine Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert. Außerdem wird die zusätzliche Altersvorsorge gestärkt. Ziel ist es, Rentner mit langjähriger Versicherungszeit vor Altersarmut zu bewahren. Grundvoraussetzung für die Grundrente ist, dass Menschen mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Alterssicherungssysteme eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. 
     

  • Wie hoch fällt die Grundrente aus?

    Das ist für jeden Berechtigen unterschiedlich, da die individuellen Beitragszeiten berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass das den Beiträgen zugrundeliegende Arbeitsentgelt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdientes liegt. Im Einzelfall kann die Rente durch die Grundrente bis zu 400 Euro aufgewertet werden. Darüber hinaus profitieren Menschen von einem zusätzlichem Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Nach mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten beträgt der Freibetrag jeweils mindestens 100 Euro und steigt je nach Höhe der Rente bis auf maximal 216 Euro (halber Regelsatz Arbeitslosengeld II).

  • Ab wann wird die Grundrente ausgezahlt?

    Anspruch besteht ab 1. Januar 2021 sowohl für die neuen Rentner als auch für die Menschen, die schon in Rente sind. Da aber die Überprüfung der fast 26 Millionen Bestandrenten für die Verwaltung mit sehr viel Aufwand verbunden ist, ist etwas Geduld gefragt. Die Rentenversicherung wird bemüht sein, die vielen Fälle beginnend ab Mitte 2021 schrittweise zu bearbeiten und sollte bis Ende 2022 alle Renten überprüft haben. Sicher ist aber, dass alle Berechtigten die Zahlung rückwirkend ab 1. Januar 2021 erhalten, selbst wenn die Berechnung später erfolgt. 

  • Welche zusätzlichen Verbesserungen bei der privaten Altersvorsorge/betrieblichen Altersversorgung wurden noch erreicht?

    Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.200 Euro wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit maximal 144 Euro auf maximal 288 Euro angehoben. Auch hier konnte die Union noch weitere Verbesserungen durchsetzen. In den Verhandlungen ist es uns gelungen, die Einkommensgrenze von derzeit 2.200 Euro brutto auf 2.575 Euro brutto anzuheben, wovon potenziell 2 Millionen weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profifieren könnten. Außerdem wird der maximale Arbeitgeberbeitrag von jetzt 480 Euro auf 960 Euro angehoben.

    Zudem wurde fest vereinbart, dass im Oktober 2020 eine Neuregelung der sogenannten Riester-Rente vorgelegt wird. Hier ist unser langfristiges Ziel: 
    Wer über betriebliche Altersvorsorge und Zusatzrente verfügt, der wird in der Regel weder auf Grundrente und erst recht nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.