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Fritz Güntzler: Wir sind auf einem guten Weg

Rede zum Cum/Ex-Steuerskandal

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man kann fast sagen: Endlich wieder Cum/Ex! Ich habe es schon fast ein bisschen vermisst. Ich war in der letzten Legislaturperiode Mitglied des Untersuchungsausschusses, in dem wir uns anderthalb Jahre mit dieser Frage beschäftigt haben. Man hat schon ein bisschen Sehnsucht gehabt und gehofft, dass das Thema hier wieder auf die Tagesordnung kommt.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu ist die Opposition da!)

Ich habe den Antrag der Grünen, der schon ein bisschen älter ist, und den der Linken aufmerksam gelesen. Bis jetzt habe ich aber noch nicht so ganz verstanden, was eigentlich der Anlass dafür ist, warum wir heute wieder darüber sprechen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir können aber gerne die Zeit nutzen und noch einmal darstellen, was in diesem Untersuchungsausschuss herausgekommen ist. Es gibt einen über 1 000-seitigen Bericht; den kann man gerne lesen. Wir haben in den eineinhalb Jahren viele Zeugen vernommen und dabei auch Dinge erfahren, die man gar nicht geahnt hat; das gebe ich zu. Wir haben in dem Ausschuss aber festgestellt, dass die Finanzbehörden sachgerecht und pflichtgemäß gehandelt haben.

Hier wird immer wieder erzählt, wie viele Milliarden es sein sollen. Wir haben hier zig Sachverständige angehört, und keiner konnte uns darlegen, wie hoch der Schaden tatsächlich ist,

(Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]: Lisa Paus kann das!)

insbesondere – Frau Paus, das wissen Sie auch – weil zahlreiche Kapitalertragsteuern gar nicht ausgezahlt worden sind, weil es gute Mitarbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern gegeben hat und gibt, die das verhindert haben. Von daher sollten wir denen sehr dankbar sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf von der FDP: Das ist ein bisschen abwegig!)

Wir haben in dem Bericht festgestellt, dass diese Cum/Ex-Geschäfte rechtswidrig waren. Wir haben aber auch darauf hingewiesen, dass das bis heute gar nicht höchstrichterlich entschieden ist. Wir sind aber zu der Auffassung gelangt, dass es keine Gesetzeslücke, sondern schlicht Steuerbetrug war,

(Dr. h. c. [Univ Kyiv] Hans Michelbach [CDU/CSU]: So ist es!)

wie das Landgericht Bonn jetzt wohl auch entscheiden wird; denn es kann nicht sein, dass eine Steuer, die einmal gezahlt wird, zweimal erstattet wird. Von daher haben wir da für Klarheit gesorgt.

Die Grünen sagen jetzt: Wir müssen den Cum/Ex-Steuerskandal beenden. – Wir haben dem Cum/Ex-Handel bereits am 1. Januar 2012 durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz den Garaus gemacht. Es gibt seitdem kein Cum/Ex mehr, und es ist gut, dass wir das damals mit dem Gesetz so geregelt haben.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

In diesem Zusammenhang wird immer gleich auch Cum/Cum angesprochen. Die Gemeinsamkeit besteht eigentlich nur in dem Wort „Cum“; denn Cum/Ex und Cum/Cum sind zwei völlig verschiedene Dinge. Bei Cum/Ex ist, wie gesagt, eine Steuer einmal gezahlt und zweimal erstattet worden. Bei Cum/Cum ist eine Steuer einmal gezahlt und dann erstattet worden. Es ist also ein Steuerarbitrage-Geschäft gemacht worden, und die Frage ist, ob man das will. Aber auch dem haben wir mit dem Investmentsteuerreformgesetz im Jahre 2016 einen Riegel vorgeschoben,

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: So ist es!)

indem wir mit § 36a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes eine 45-Tages-Frist eingeführt haben,

(Zuruf von der CDU/CSU: Aha!)

wonach man das Wertpapier 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag wirtschaftlich gehalten haben muss.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Die Grünen haben dagegengestimmt!)

Wenn Sie sich jetzt einmal die Zahlen angucken, wie der Handel bei den DAX-30-Unternehmen um den Dividendenstichtag herum aussieht, dann sehen Sie, dass auch diese Maßnahme wirkt. Also auch Cum/Cum haben wir den Garaus gemacht. Von daher waren wir auch da erfolgreich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der Antrag der Grünen ist etwas älter. Frau Paus hat trotzdem wieder gesagt, wir müssten endlich die Anzeigepflicht umsetzen. Ich kann nur feststellen: Das haben wir gemacht, Frau Paus.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das verwässert!)

Wir haben die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen umgesetzt. Ich glaube, Sie waren dabei. Ich weiß nicht, ob Sie da zugestimmt haben.

(Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Die Grünen waren dagegen! – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Einige Blockade bei den Grünen!)

Wir haben das also umgesetzt, und wir finden das auch richtig.

Wir haben gesagt: Es gibt den veranlagungsunterstützenden Charakter der Anzeigepflicht. Das heißt, die Finanzverwaltungen sollen bei ihrer Arbeit, bei den Veranlagungen, unterstützt werden. Das Entscheidendste ist aber, dass wir einen rechtspolitischen Ansatz gewählt haben, weil wir genau durch die Mitteilung dieser Steuergestaltung Hinweise darauf haben wollen, ob wir als Gesetzgeber handeln müssen, sodass wir schnell reagieren können, wenn wir die Dinge zeitnah identifiziert haben. Im Übrigen wäre es klüger, parallel dazu teilweise auch die Betriebsprüfungen etwas zeitnaher zu gestalten. Dann würde man noch viel eher sehen, was in den Betrieben passiert.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ingrid Arndt-Brauer [SPD])

Von daher haben wir diesen wichtigen Punkt umgesetzt.

Sie werden gleich wieder sagen: Aber die nationale Anzeigepflicht, lieber Herr Güntzler, haben Sie noch nicht eingeführt.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Die haben wir aus gutem Grunde noch nicht eingeführt. Wir wollen nämlich erst einmal abwarten, wie das bei der grenzüberschreitenden ist. Alle Fälle, die Sie hier angeführt haben, haben immer einen internationalen Bezug. Bei den Fällen, die Sie benannt haben, würde eine nationale Anzeigepflicht gar nichts bringen. Das ist einfach nur ein Phantom, das Sie hier an die Wand stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind also auf einem guten Weg. Ich finde, beide Anträge suggerieren, dass die Finanzverwaltung, die Finanzbehörden und der Gesetzgeber untätig sind. Das ist eben nicht der Fall. Ich hoffe, das konnte ich Ihnen darstellen. Von daher brauchen wir auch keine Gesetzesverschärfung.

Die Kollegin hat darauf hingewiesen: Am Landgericht Bonn geht es um Steuerhinterziehung in einem schweren Fall, und die Strafen sind sehr drakonisch; die haben wir auch schon erhöht. Von daher haben wir, glaube ich, alle gesetzlichen Hebel genutzt, und von daher sind wir gespannt, was da jetzt endgültig herauskommt.

Den Cum/Ex-Steuerskandal können wir gar nicht beenden. Der kann in unserem Rechtsstaat logischerweise nur von den Gerichten beendet werden. Ich hoffe, es gibt deutliche Urteile, die dann auch ihre abschreckende Wirkung haben.

Ansonsten möchte ich den Vorwurf in Richtung Finanzverwaltung, dass man dort untätig sei, zurückweisen. Dort reagiert man ziemlich schnell auf Dinge, die passieren. Von daher bin ich froh, dass wir in Deutschland eine so gute Finanzverwaltung haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)