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(Quelle: unsplash.com)

Luczak: „Der Bundestag hat die Zügel in der Hand“

Epidemische Lage wird auf drei Monate befristet

Eine Reihe von Corona-Regelungen, die Tests, Impfungen oder Meldepflichten betreffen, laufen Ende März aus. Deshalb beschäftigt sich der Bundestag mit einem Gesetzentwurf zur Fortgeltung dieser Regeln: Künftig soll die Feststellung der epidemischen Lage auf drei Monate befristet werden. 

Das Gesetz ist, wie die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, in ihrer Rede betonte, eine Parlamentsinitiative. Die Abgeordneten entscheiden ihr zufolge nun alle drei Monate darüber, ob die epidemische Lage weiterhin besteht. Alle für den Pandemiefall notwendigen Maßnahmen seien an diese Feststellung geknüpft. Wird sie nicht verlängert, „dann gilt die epidemische Lage als aufgehoben und mit ihr alle für die Pandemie relevanten Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen“. 

Bundestag setzt den Rahmen

Die Redner der CDU/CSU-Fraktion wiesen in der Debatte allesamt den Vorwurf der Opposition zurück, die Legislative überlasse in der Corona-Pandemie der Exekutive das Feld. Der rechtspolitische Sprecher Jan-Marco Luczak verwies auf die zahlreichen Debatten im Bundestag – im Plenum, in den Ausschüssen und anderen Gremien –, mit denen die Legitimität aller ergriffenen Maßnahmen sichergestellt worden sei. „Wir als Deutscher Bundestag, wir haben die Zügel ganz fest in der Hand“, betonte er. Der Bundestag setze einen klaren und verbindlichen Rahmen. 

Regierungen regeln Details

Auch Karin Maag unterstrich: „Wir regeln das Wesentliche, wir setzen den Rahmen, und die Details regeln die Regierungen.“ Das gelte auch für die gemeinsamen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin über die Kontaktbeschränkungen. Luczak wies darauf hin, dass auch die Ministerpräsidenten demokratisch gewählt seien und die Beschlüsse am Ende in ihren Ländern umsetzen müssten. 

Flexibilität erforderlich 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein hob hervor, dass der Bundestag nicht nur die Grundlage für das Handeln der Regierung lege, sondern das Handeln der Exekutive auch beschränke. Gleichzeitig sei wichtig, dass das Gesetz nicht jedes Kleinklein regele. Denn vor Ort werde Flexibilität im Umgang mit der Pandemie benötigt. Flexibilität sei beispielsweise dann nötig, wenn es um die Mutationen des Virus gehe, sagte Luczak. 

Impfen außer der Reihe ist unsolidarisch

Flexibilität forderte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei etwa beim Impfen. So müsse sichergestellt werden, dass Impfdosen am Ende des Tages nicht ungenutzt liegen blieben. In solchen Fällen könnten beispielsweise Polizisten im Streifendienst, die in ihrem Berufsalltag einer hohen Gefährdung ausgesetzt und gleichzeitig jederzeit erreichbar seien, außer der Reihe geimpft werden. Gleichzeitig kritisierte Frei Kommunalpolitiker, die sich offenbar impfen ließen, obwohl sie nicht zur priorisierten Gruppe gehören. Deren Verhalten nannte Frei „unsolidarisch und maximal unklug“. 

Wissenschaftliche Bewertung gefordert

Neben den Regelungen zu Impfungen, Tests und Reisebeschränkungen sieht der Gesetzentwurf auch eine Evaluierung der Corona-Maßnahmen auf fachübergreifender wissenschaftlicher Basis bis Ende des Jahres vor. Damit wolle man auch auf künftige Pandemielagen besser vorbereitet sein, sagte Karin Maag. Auch Frei erklärte, man wolle aus den Entwicklungen lernen und die notwendigen Schlüsse ziehen. Dessen ungeachtet hole sich die Politik auch schon jetzt wissenschaftlichen Rat aus allen Disziplinen. 

Epidemische Lage seit fast einem Jahr

Die Corona-Pandemie hat Deutschland schon fast ein Jahr im Griff. Erstmals stellte der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. März 2020 fest. Im November bestätigte er ihr Fortbestehen. Dem Infektionsschutzgesetz zufolge liegt sie dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. Eine neuerliche Verlängerung würde bis zum 30. Juni gelten.