Skip to main content
(Quelle: picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

Korrekturen am Corona-Gesetz: Zu wenig – zu spät

  • Unionsfraktion wirft links-gelber Koalition Halbherzigkeit in der Pandemiebekämpfung vor
  • Epidemische Lage von nationaler Tragweite ist das Mittel der Wahl
  • Instrumentenkasten für die Länder erhalten

Die Unionsfraktion hat der neuen Regierung Halbherzigkeit in der Bekämpfung der Corona-Pandemie vorgeworfen. In der Debatte zur Reform des Infektionsschutzgesetzes kritisierte der stellvertretende Fraktionschef Stephan Stracke die links-gelbe Koalition mit den Worten: „Sie handeln zu spät und Sie handeln zu wenig.“  
Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen und einer Überlastung des Gesundheitswesens muss die Koalition ihr Infektionsschutzgesetz bereits zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen nachbessern. Die Unionsfraktion hat bereits bei der ersten Fassung im November vehement auf solche Korrekturen gedrungen und tut es auch jetzt. Sie bemängelt vor allem, dass die Koalition den Instrumentenkasten der Länder im Kampf gegen Corona ausgedünnt hat, indem sie die epidemische Lage am 25. November auslaufen ließ und durch ein unzureichendes Gesetz ersetzte.

„Sie reparieren und reparieren und reparieren“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei stellte daher fest: „Sie reparieren und reparieren und reparieren und werden damit letztlich den Notwendigkeiten in unserem Land nicht gerecht.“ Laut Stracke folgt die Politik der Ampel immer demselben Muster: „Sie schließen Lücken, die Sie selbst aufgerissen haben.“ 

Mehr Ideologie als klare Pandemiebekämpfung

Das neue Reparaturgesetz, das noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, gehe zwar in die richtige Richtung, dennoch greife es wieder zu kurz: „Das hat mehr mit Ideologie zu tun als mit einer stringenten und klaren Pandemiebekämpfung.“ Das Mittel der Wahl sei immer noch die Feststellung der epidemischen Lage. Thorsten Frei äußerte seine Verwunderung darüber, dass die SPD in der vergangenen Legislatur bei sehr viel niedrigeren Inzidenzen der epidemischen Lage regelmäßig zugestimmt habe, sie ausgerechnet in der jetzigen Lage aber ablehne. 

„Sie bleiben auf halber Strecke stehen“

Das Reparaturgesetz erlaubt den Ländern unter anderem, bei hohen Inzidenzen Versammlungen und Veranstaltungen zu untersagen. Auch die Gastronomie kann geschlossen werden, Fitnesscenter und Sporthallen jedoch nicht. Reisen und Übernachtungen werden weiter möglich sein. Ausgangssperren sind ausgeschlossen. Deshalb machte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, der Koalition den Vorwurf, „dass Sie auf halber Strecke stehen bleiben“.

Fristverlängerung wird nicht reichen

Für Länder, die Maßnahmen unter der alten Rechtsgrundlage der epidemischen Lage verhängt haben, wird die Gültigkeitsdauer erneut verlängert – nun vom 15. Dezember auf den 15. Februar. Auch der 15. Februar werde wohl nicht ausreichen, monierte Frei mit Blick auf die dramatische vierte Welle, die ihren Höhepunkt voraussichtlich erst nach Weihnachten erreichen wird. 

Impfpflicht für Lehrer und Erzieher vorgeschlagen

Das Gesetz erlaubt vorübergehend auch Apothekern, Zahn- oder Tierärzten, Impfungen auszuführen, sofern sie dafür geschult sind. Es sieht außerdem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte vor, die etwa in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen arbeiten. Fraktionsvize Frei schlug angesichts außergewöhnlich hoher Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen vor, Lehrer und Erzieher in Kitas ebenfalls in diese Impfpflicht einzubeziehen. 

Fehlender Bonus für Pflegekräfte enttäuscht

Enttäuschend nannte es Stracke, dass der ursprünglich im Gesetz vorgesehene Bonus für Intensivpflegekräfte, den auch die Ministerpräsidenten der Länder angemahnt hatten, von der links-gelben Koalition auf das neue Jahr verschoben wurde.