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Dr. Jan-Marco Luczak: Eigentümerrechte bleiben gewahrt

Redebeitrag zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal replizieren auf den Kollegen Fechner. Ich will ganz klar sagen: Auch wir hätten uns als Bundestagsfraktion gewünscht, dass das Gesetz den Bundesrat passieren würde. Denn wir haben den Sommer über hart an diesem Gesetz gearbeitet, auch gemeinsam hart gearbeitet, und ich finde, es ist ein wirklich gutes Gesetz geworden. Es ist auch ein extrem wichtiges Gesetz, weil ein Viertel der Wohnungen in unserem Land, etwa 10 Millionen, Eigentumswohnungen sind.

Das WEG ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Seit 1951 gibt es dieses Gesetz, also seit fast 70 Jahren. Das Ziel dieses Gesetzes war, Eigentum attraktiv zu gestalten, mehr Menschen den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. Deswegen war es uns so wichtig, dass wir das WEG, dieses etwas in die Jahre gekommene,

(Katharina Willkomm [FDP]: „Etwas in die Jahre gekommen“!)

etwas angestaubte Gesetz tatsächlich reformieren, damit es auch zukünftig attraktiv bleibt. Seit 2007 ist es nicht mehr angefasst worden. Jetzt geht es darum, dieses Gesetz fitzumachen für die Herausforderungen der Zukunft.

Wir haben im Kern drei Ziele verfolgt. Wir wollten die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften stärken. Wir wollten den Modernisierungsstau, den es in vielen Anlagen gibt, auflösen. Und wir wollten dabei vor allen Dingen – das war uns als Union wichtig – die Eigentümerrechte wahren. Ich kann heute sagen: Alle diese drei Ziele haben wir miteinander erreicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ich nur mal mit dem Verwalter anfange: Der Verwalter wird nach der Konzeption dieses Gesetzes zukünftig wie ein Organ der Wohnungseigentümer fungieren; er soll diese vertreten. Es war uns wichtig, dass wir einen starken, aber eben auch einen kompetenten Verwalter haben; denn Eigentümer sind ja nicht immer die großen, sondern eben auch viele kleine Leute. Für sie ist die Investition in eine Eigentumswohnung häufig die größte Investition, die sie in ihrem Leben jemals machen. Deswegen war es uns ganz, ganz wichtig, dass sie gute Verwalter, kompetente Verwalter an ihrer Seite haben. Das ist ein ganz zentraler Bestandteil für mehr Verbraucherschutz.

Wir haben eine Zertifizierung eingeführt; der Kollege Fechner hat schon darauf hingewiesen. Jeder Eigentümer hat zukünftig einen Anspruch darauf, einen kompetenten, von der IHK geprüften Verwalter zu haben, der die juristischen Kenntnisse, die kaufmännischen Kenntnisse und auch die technischen Kenntnisse mitbringt. Das ist wichtig, um den Modernisierungsstau aufzulösen – das zweite Ziel unseres Gesetzes, bei dem es darum geht, mehr altersgerechten und barrierefreien Umbau zu fördern, E-Mobilität zu stärken sowie das Recht auf Glasfaseranschluss in den Wohnungseigentümergemeinschaften zu stärken.

Für all das braucht man natürlich, wenn man es auf den Weg bringen will, den kaufmännischen, juristischen und auch den technischen Sachverstand. Das haben wir jetzt mit dem zertifizierten Verwalter erreicht und damit, dass wir diese Maßnahmen privilegieren, sodass das zukünftig einfacher umgesetzt wird. Es ist ein massiver Schritt in Richtung Zukunft, was wir jetzt mit diesem Wohnungseigentumsgesetz auf den Weg bringen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben uns vor allen Dingen die Situation in den Wohnungseigentümergemeinschaften angesehen. Viel von dem Modernisierungsstau, den wir erleben, kommt daher, dass bauliche Veränderungen bis heute in aller Regel nur einstimmig möglich waren. Es gibt in jeder Wohnungseigentümergemeinschaft immer mindestens einen, der irgendwie dagegen ist. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Das kann mal wirtschaftliche Gründe haben; das kann aber einfach auch daran liegen, dass man vielleicht mit anderen Eigentümern überquer liegt, denen etwas nicht gönnen möchte. Diese Menschen haben an vielen Stellen Dinge blockiert; das wollten wir auflösen.

Das haben wir mit dem Gesetz erreicht; denn wir sagen: Bauliche Veränderungen sind zukünftig nicht mehr nur einstimmig möglich, sondern es gibt ein Quorum. Wenn jetzt zukünftig zwei Drittel der Eigentümer zustimmen und diese gleichzeitig auch 50 Prozent der Miteigentumsanteile repräsentieren, dann ist eine solche bauliche Maßnahme zulässig, dann kann man das beschließen, und dann müssen am Ende auch alle dafür die Kosten tragen.

(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Das ist das Problem!)

Wir haben uns in diesem Zusammenhang natürlich auch die Frage gestellt: Was ist denn mit den Eigentümern, die vielleicht wirtschaftlich nicht so gut aufgestellt sind? Der Herr Kollege Straetmanns hebt jetzt darauf ab. Natürlich haben wir uns das angeschaut und haben deswegen eine Regelung, die auch vernünftig ist, in das Gesetz hineingebracht: Für Konstellationen, in denen es zu unverhältnismäßigen Kosten kommt, in denen jemand wirklich in Bedrängnis kommt und diese baulichen Maßnahmen nicht mitfinanzieren kann, haben wir eine Grenze eingesetzt. Das kann zukünftig gerichtlich überprüft werden, und dann kann eine solche Maßnahme auch gestoppt werden.

(Zuruf des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Jetzt spricht der Kollege Maier, der ja nun selber Richter ist, von einer Überlastung der Justiz. Ich kann nicht erkennen, wie man von einem ganz normalen Regelungsmechanismus, den wir in diesem Gesetz haben – nur weil die individuelle Qualifikation vielleicht nicht ausreicht, um mit diesen gesetzgeberischen Rahmenbedingungen umzugehen –, einfach so auf eine Überlastung der Justiz schließen kann, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein letzter Punkt, der für die Union besonders wichtig war: Es gab viele, viele Zuschriften im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens. Uns haben Eigentümer angeschrieben, die Sorge hatten, dass wegen der starken Verwalter, die es jetzt geben soll, Eigentümerrechte möglicherweise nicht mehr gewahrt werden. Da kann ich ganz deutlich Entwarnung geben; dafür haben wir uns als Union in dem Gesetzgebungsverfahren eingesetzt.

Der Kollege Fechner hat es ja gerade selber zugegeben: Im Referentenentwurf gab es tatsächlich viele Regelungen, bei denen man auch die Frage hätte stellen können: Geht das nicht zu weit? Greift das nicht zu sehr in Eigentümerrechte ein? Wir haben jetzt dafür Sorge getragen, dass trotz dieser starken Verwalter die Sorgen von Eigentümern ernst genommen werden und sie auch zukünftig bei der Wohnungsverwaltung den Hut aufbehalten.

Das haben wir dadurch erreicht, dass ein Verwalter immer nur Dinge von untergeordneter Bedeutung allein entscheiden kann, wenn damit also keine hohen wirtschaftlichen Kosten einhergehen. In allen anderen Konstellationen, wenn es also um wirklich wichtige Dinge geht, da behalten die Eigentümer den Hut auf, da braucht es auch zukünftig einen Beschluss.

Deswegen können wir hier und heute sagen: Das ist ein gutes Gesetz. Wir haben unsere Ziele erreicht. Der Modernisierungsstau wird aufgelöst. Wir machen das WEG fit für die Zukunft. Gleichzeitig haben wir die Eigentümerrechte gewahrt. Deswegen darf ich an dieser Stelle sehr herzlich um Zustimmung bitten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)