
Das Virus lässt keine Alternative
Brinkhaus zur Ausweitung des Corona-Lockdowns
Im Kampf gegen die dritte Corona-Welle hält Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus die Ausweitung des Lockdowns für zwingend notwendig. „Das Virus lässt uns keine Alternative“, sagte Brinkhaus zu Beginn der Bundestagswoche.
Fraktionschef Brinkhaus äußerte auch die Erwartung, dass es „mit Testen und Impfen zügig und konsequent weitergeht“. Angesichts der sich rasch ausbreitenden und aggressiveren britischen Mutante des Coronavirus sagte der Fraktionsvorsitzende: „Der Druck ist extrem.“ Insofern seien die Verlängerung der Schutzmaßnahmen und die ergänzenden Beschlüsse für Ostern zu rechtfertigen. Mit Blick auf die Umsetzung der Maßnahmen rief er Länder und Kommunen zu einem einheitlichen Vorgehen auf.
Impfungen sind der Weg aus der #Corona-#Pandemie. Jede #Impfung bringt uns dem Ende des Lockdowns näher: Bei aktuell 197.221 Impfungen pro Tag wird im Schnitt alle 0,4 Sekunden ein Mensch in Deutschland??geimpft. Alles rund um die Fortschritte auf ?https://t.co/TRsYDPihjL! pic.twitter.com/zAELLRGeOx
— CDU/CSU (@cducsubt) March 23, 2021
Regierungserklärung zum EU-Gipfel
Unabhängig davon kündigte Brinkhaus auch einige Gesetzesvorhaben für diese Woche an, darunter die Billigung der Mittel für den Corona-Wiederaufbaufonds der EU. Zum bevorstehenden Europäischen Rat wird Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag eine Regierungserklärung vor dem Bundestag abgeben.
Kinder besser vor sexuellem Missbrauch schützen
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei machte auf das Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch aufmerksam, das er als „gewaltigen Schritt nach vorn“ bezeichnete:
Diese Woche werden wir das Gesetz gegen Sexuellen Kindesmissbrauch beschließen. Ein großer Erfolg. @thorsten_frei erläutert den Kernbestandteil: Strafrahmenverschärfungen beim Thema Sexueller #Kindesmissbrauch, ebenso bei #Kinderpornografie. #WirHandeln#StarkerStaatpic.twitter.com/YqIMvOw7sG
— CDU/CSU (@cducsubt) March 23, 2021
Es sieht unter anderem eine Hochstufung des Strafrahmens und längere Verjährungsfristen vor. Außerdem ermöglicht es Verbesserungen im Strafprozess. Sexueller Kindesmissbrauch kann künftig nicht mehr wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.