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(Quelle: picture alliance/dpa | Michael Kappeler)

Brinkhaus: „Leben und Gesundheit der Menschen schützen“

Bundestag verabschiedet bundesweite Notbremse gegen Corona

Im Kampf gegen die dritte Welle der Corona-Pandemie hat der Bundestag die bundesweite Notbremse beschlossen. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sagte in der Debatte, die damit verbundenen Einschränkungen seien unvermeidlich, so lange nicht ausreichend Menschen geimpft seien. Denn es gehe um das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit. 

„Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, Leben und Gesundheit der Menschen zu schützen“, sagte Brinkhaus. Nicht nur seien das Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Intensivmedizin im Besonderen überlastet: Ohne eine Notbremse würden zu viele Menschen krank. Zu viele Menschen stürben. Deshalb sei es „notwendig, dass wir hier und jetzt handeln“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte: „Wenn wir Leid vermeiden können, sollten wir es vermeiden.“ 

Ausgangssperre ab 22 Uhr

Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass ab einer Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der Woche bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen greifen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, wo dies an drei aufeinander folgenden Tagen der Fall ist, treten strenge Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Dann dürfen Menschen beispielsweise nur noch in Ausnahmefällen nach 22 Uhr ihre Wohnung verlassen. Bis 24 Uhr können sie alleine joggen oder spazierengehen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die meisten Läden müssen schließen. Das gilt auch für Schulen und Kitas ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165.

Schnelligkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz

Die Notbremse soll bereits am Freitag in Kraft treten, nachdem auch der Bundesrat darüber beraten hat. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, unterstrich: „Die Balance von Schnelligkeit, Wirksamkeit und Akzeptanz ist bei diesem Gesetz gewahrt.“ Mit einem bundeseinheitlichen Instrumentarium erziele man eine größere Wirkung als mit regionalen Lösungen. Akzeptanz erreiche man etwa dadurch, dass Terminshopping mit Test bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sei oder dass die Ausgangssperre erst ab 22 Uhr gelte. Das sei „Ausdruck von Lebensrealität“. 

„Respekt vor dem Föderalismus“

Dass der Bundestag eine bundeseinheitliche Regelung erlasse, sei keine Missachtung der Bundesländer, betonte Brinkhaus. Im Gegenteil: Die Notbremse sei von „hohem Respekt vor dem Föderalismus geprägt“. Denn unterhalb der 100er-Inzidenz könnten die Länder in eigener Zuständigkeit entscheiden, wie sie die Pandemie in den Griff bekommen. Oberhalb dieser Schwelle würden Tests alleine jedoch nicht ausreichen, so wichtig sie auch seien. „Mir ist kein Land bekannt, dass sich aus hohen Inzidenzen heruntergetestet hat“, sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 

Befristung bis Ende Juni

Brinkhaus verwies zudem auf die Impfkampagne, die inzwischen deutlich an Fahrt aufgenommen hat. Die positiven Effekte der Impfkampagne und die Möglichkeiten, die das Testen biete, seien in dem Gesetz berücksichtigt. Deshalb sei es bis Ende Juni befristet, betonte er.

Testen und Impfen reicht momentan nicht

Auch Bundesgesundheitsminister Spahn bekräftigte für die aktuelle Situation: „Impfen und Testen alleine reicht nicht, um die dritte Welle zu brechen.“ Gegen die Ausbreitung der Pandemie gebe es ein „banales wie wirksames Mittel“ – die Reduzierung von Kontakten. Zwei Drittel aller Corona-Ausbrüche ereigneten sich im privaten Bereich. Deshalb seien Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen notwendig. Sie dienten als Überbrückung bis zum Zeitpunkt, an dem genügend Menschen geimpft seien.