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Weg frei für Zustimmung des Vermittlungsausschusses zu Klimapaket
(Quelle: pixabay)

Faktencheck | Klimaneutralität

Als erstes Industrieland will Deutschland bis zum Jahre 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Koalition zum Abschluss der Wahlperiode eine Reihe von Gesetzen zum Klimaschutz und zur Energiewende verabschiedet.

Im Folgenden finden Sie Fragen und Antworten rund um das Paket sowie zu wichtigen Grundlagen, die während der Wahlperiode gelegt wurden.

Faktencheck

  • Was bedeutet Klimaneutralität?

    Klimaneutralität oder genauer gesagt Treibhausgasneutralität bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als an anderer Stelle gebunden werden können. Auf natürliche Weise wird CO2 in Mooren, Wäldern oder Ozeanen gespeichert. Forciert werden kann dieser Prozess beispielsweise durch Aufforstung und die daraus folgende Nutzung des wichtigsten nachwachsenden Rohstoffs. Zur Wiederaufforstung, zur Anpassung der heimischen Wälder an die klimatischen Veränderungen und zur innovativen Nutzung des Holzes stellen Bund und Länder bis 2023 daher rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

    Mit der Bundeswaldprämie wurde erstmals eine „Nachhaltigkeitsprämie“ eingeführt, mit der schnell und unbürokratisch Kommunal- und Privatwaldbesitzer mit einer Summe von einer halber Milliarde Euro gefördert werden. Die Prämie ist an eine Nachhaltigkeitszertifizierung gekoppelt und unterstützt den Aufbau von standortgerechten Mischwäldern.

    Geforscht wird darüber hinaus an der CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage), mit deren Hilfe Kohlendioxid aus Kraftwerken abgeschieden und dauerhaft unterirdisch eingelagert werden soll. Die Unionsfraktion steht dem innovativen Verfahren aufgeschlossen gegenüber.

  • Welche Etappenziele hat sich Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität gesetzt?

    Ursprünglich wollte Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral sein. Wie andere Staaten der internationalen Gemeinschaft hatte Deutschland sich auf dem UN-Klimagipfel in Paris 2015 dazu bekannt, den globalen Temperaturanstieg auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen – wenn möglich gar auf 1,5 Grad. Deshalb wurde bereits 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz verabschiedet und das Klimaschutzprogramm 2030 von der Bundesregierung beschlossen.

    Weil der menschengemachte Klimawandel spürbar voranschreitet und die Zeit drängt, wurde im nun geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2045 vorgezogen. Die Etappen auf dem Weg dorthin sind das Jahr 2030 und die darauffolgenden Jahre bis 2040. Bis 2030 soll der Treibhausgasausstoß um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 gesenkt werden. Ursprünglich waren es 55 Prozent. 2040 soll die Reduktion 88 Prozent betragen. Dieses Zwischenziel und die jährlichen Minderungsziele zwischen 2030 und 2040 sind neu. Die Etappen machen den Prozess plan- und nachvollziehbar.

  • Warum hat Deutschland seine Klimaziele erhöht?

    Die Klimaziele wurden aus zwei Gründen angepasst.

    Zum einen ist der Gesetzgeber einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 nachgekommen, den Klimapfad für die Zeit nach 2030 genauer zu beschreiben. Da die nachfolgenden Generationen einen geringeren Anteil an den Lasten der Klimapolitik tragen sollen, muss ein größerer Teil der Herausforderungen schon in diesem Jahrzehnt gestemmt werden.

    Zum anderen reagierte die Koalition auf die bereits vereinbarte Anpassung der Klimaziele in Brüssel. Das sogenannte Climate Law war im zweiten Halbjahr 2020 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wesentlich vorangebracht worden. Dabei beschlossen die Mitgliedstaaten, das europäische Klimaziel für 2030 von 40 auf 55 Prozent anzuheben. Die EU als Ganzes will bis 2050 klimaneutral werden.  

  • Warum ist Deutschland ehrgeiziger als die EU insgesamt?

    Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union stoßen unterschiedlich viel CO2 aus. Die Lastenverteilung bei der Reduzierung der Emissionen orientiert sich an den Fähigkeiten der Mitgliedstaaten, die Energiewende bei sich zu Hause voranzutreiben. Dementsprechend wird das europäische Gesamtklimaziel in unterschiedliche nationale Beiträge der Mitgliedstaaten aufgeteilt. Deutschland übernimmt hierbei schon seit Jahren einen überdurchschnittlichen Anteil und ist beispielsweise durch das vorgezogene Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 internationaler Taktgeber.

    Gleichwohl dringt die Unionsfraktion darauf, dass die Lastenteilung fair sein muss, damit die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger hierzulande nicht ausufern und die heimische Industrie nicht mit unverhältnismäßigen Reduktionspflichten überfrachtet wird. Denn das ginge auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit und würde letztlich zu Arbeitsplatzverlusten führen.

    Grundsätzlich strebt die Unionsfraktion eine enge Verzahnung der deutschen und der europäischen Klimapolitik an. Die Regeln sollen fortlaufend abgeglichen werden – beispielsweise dann, wenn die EU das Emissionshandelssystem auf die Sektoren Verkehr und Wärme ausdehnt, wenn technologische Neuerungen dies erfordern oder wenn das internationale Regelwerk verändert wird.

  • Was hat es mit dem Emissionshandel auf sich?

    Um Treibhausgasemissionen zu vermeiden, wird innerhalb der EU auf den Gebieten der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft und des innereuropäischen Luftverkehrs seit etlichen Jahren mit Verschmutzungsrechten gehandelt. Je weniger Verschmutzungsrechte vorhanden sind, umso teurer ist der CO2-Ausstoß, umso größer ist der Anreiz, in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren und damit Emissionen einzusparen.

    Deutschland hat auf nationaler Ebene den Emissionshandel zusätzlich in den Bereichen Verkehr und Wärme eingeführt – in der Hoffnung, dass sich die EU als Ganzes in absehbarer Zeit anschließt. Besonders die Unionsfraktion setzt sich für die Ausweitung des europäischen Emissionshandels ein, weil es sich bei dieser Art der CO2-Bepreisung um eine marktwirtschaftliche Herangehensweise handelt. Seit Januar 2021 beträgt der Preis für eine Tonne Kohlendioxid in Deutschland 25 Euro. Er soll bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen. 2026 soll er sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro bewegen und ab 2027 sich am freien Markt bilden.

  • Wie werden die Bürger von den steigenden CO2-Kosten entlastet?

    Für die Wirtschaft, aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet ein steigender CO2-Preis steigende Kosten – etwa beim Heizen oder beim Autofahren. Der CDU/CSU-Fraktion ist es wichtig, die Bürger von diesen Kosten zu entlasten und ihnen die Anpassung an die Neuerungen zu erleichtern. Deshalb hat der Bund in den vergangenen beiden Jahren bereits 80 Milliarden Euro für Klimainnovationen und Entlastungen bereitgestellt. 

    Im Einzelnen wurde etwa die Pauschale für Fernpendler bei der Einkommenssteuer erhöht. Die energetische Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums wird steuerlich gefördert. Auch den Austausch veralteter Ölheizungen gegen eine Heizung, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt – beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung – unterstützt der Staat mit einem Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten.

    Damit Verbraucher die Möglichkeit haben, den Strom dann zu beziehen, wenn er am billigsten ist, müssen Stromversorger mit mehr als 100.000 Kunden künftig dynamische Stromtarife anbieten. Diese Pflicht gilt ab 2025 auch für Anbieter mit 50.000 Kunden. Wenn die Kunden über ein intelligentes Messsystem, einen sogenannten Smart Meter, verfügen, können sie ihr Verbrauchsverhalten anpassen und den für sie günstigsten Tarif wählen – zum Beispiel Nachtstrom. Stromlieferverträge müssen außerdem künftig um eine leicht verständliche Zusammenfassung ergänzt, unabhängige Vergleichsportale müssen eingerichtet werden.

    Außerdem wurde die Kaufprämie für Elektroautos erhöht. Der flächendeckende Ausbau der Schnellladeinfrastruktur wird garantiert. Im Fernverkehr der Bahn wurde die Mehrwertsteuer auf Tickets gesenkt. Der Bund investiert darüber hinaus massiv in den Ausbau und die Modernisierung der Schieneninfrastruktur, damit die Bürger auch ohne Auto mobil sein können.

  • Wie werden Wirtschaft und Arbeitsplätze geschützt?

    Damit Unternehmen, die in einer besonderen internationalen Wettbewerbssituation stehen, keine Nachteile gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten erleiden, hat die Bundesregierung eine sogenannte Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen, in die sie wichtige Punkte der Koalition mit aufgenommen hat. Die Verordnung soll verhindern, dass diese Unternehmen aufgrund der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in Länder abwandern, in denen geringere Umwelt- und Klimaschutzanforderungen bestehen. Denn damit wäre dem Klimaschutz unter dem Strich nicht gedient. Außerdem wird mit der Verordnung dafür gesorgt, dass Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben.

    Die Carbon-Leakage-Verordnung sieht vor, dass die zusätzlichen CO2-Kosten der Unternehmen kompensiert werden, wenn ein „Verlagerungsrisiko“ besteht und bestimmte Kriterien erfüllt sind. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Betriebe von großem Belang. Die Union hat bei den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner dafür gesorgt, dass beispielsweise der Selbstbehalt für kleinere Unternehmen niedriger ausfällt und damit mehr Beihilfe direkt bei den Betrieben ankommt.

    Außerdem will die Union die EEG-Umlage abschmelzen und mittelfristig komplett abschaffen, um Wirtschaft und Verbraucher bei den Strompreisen zu entlasten. Bereits jetzt werden die Verbraucher bei den Stromkosten dadurch entlastet, dass die EEG-Umlage 2021 auf 6,5 Cent/kWh und 2022 auf 6 Cent/kWh sinkt.

  • Auf welche Art von Innovationen setzt Deutschland?

    Die Unionsfraktion setzt auf innovative technologische Lösungen – nicht nur, um die Energiewende voranzutreiben und die Klimaziele zu erreichen, sondern auch um den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland zu stützen. Im Mittelpunkt steht die Nationale Wasserstoffstrategie. Vor allem grüner Wasserstoff, der mit Hilfe erneuerbarer Energien gewonnen wird, gilt als Energieträger der Zukunft. Zur Erforschung des grünen Wasserstoffes stellt der Bund sieben Milliarden Euro bereit und hat drei groß angelegte Leitprojekte auf den Weg gebracht. Um den Markthochlauf von grünem Wasserstoff zu fördern, wurde seine Produktion durch Elektrolyseure komplett von der EEG-Umlage befreit.

    Schwerpunkte liegen auch auf der Entwicklung der Batterietechnologie und auf der Produktion von synthetischen Kraftstoffen. Darüber hinaus hilft Deutschland, das Abschmelzen der Eisflächen in der Arktis zu erforschen und die Artenvielfalt zu erhalten. Auch dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Klimapolitik.

  • Wie wird die Energiewende vorangetrieben?

    Bis zum Jahr 2030 sollen 65 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen kommen. Dafür wird unter anderem die Begrenzung des Ausbaus der Photovoltaik, die bislang 52 Gigawatt betrug, aufgehoben. Für die Windenergie auf See wird das Ausbauziel bis 2030 auf 20 Gigawatt und bis 2040 auf 40 Gigawatt Leistung erhöht. Windenergieanlagen an Land können schneller genehmigt werden, weil die Verwaltungsgerichtsverfahren verkürzt wurden.

    Für das Jahr 2022 werden die Ausschreibungsmengen für Photovoltaik um 4,1 auf 6,0 Gigawatt angehoben, für Wind an Land um 1,1 auf 4,0 Gigawatt. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und Photovoltaik-Anlagen wird ermöglicht, der Verbrauch von selbst produziertem erneuerbaren Strom gestärkt.

    Zur Förderung der Windenergie wurde auch das „Repowering“ erleichtert, also der Austausch veralteter Windräder gegen neue, effizientere. In den Genehmigungsverfahren müssen nur noch zusätzliche Belastungen für Mensch und Umwelt bewertet werden. So können bestehende Windparks mit modernster Anlagentechnik ausgestattet werden; deutlich mehr Strom kann auf gleicher Fläche erzeugt werden.

    Grundlage für die Energiewende ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung. Bis 2038 sollen alle Kohlekraftwerke Schritt für Schritt vom Netz gehen. Der Strukturwandel in den betroffenen Kohleregionen wird mit 40 Milliarden Euro unterstützt.

  • Wie trägt der Verkehr zur Minderung der CO2-Emissionen bei?

    Der Verkehr in Deutschland nimmt den drittgrößten Anteil an den Treibhausgasemissionen ein. Mit 5,5 Prozent weist er gleichzeitig den geringsten Anteil an erneuerbaren Energien auf. Deshalb hat die Koalition durch eine Gesetzesänderung auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion die Treibhausgasminderungs-Quote für Kraftstoffe (THG-Quote) von heute sechs auf 25 Prozent bis 2030 erhöht. Zunächst steigt sie linear, dann degressiv.  

    Die Unionsfraktion tritt für Technologieoffenheit bei der Erfüllung der Quote ein. Zur Einsparung soll ein Mix aus Biokraftstoffen, Wasserstoff, strombasierten Kraftstoffen sowie Elektromobilitiät führen. Beispielsweise kann ab 2023 auch Wasserstoff, der auf Grundlage von Stroh, Gülle oder Siedlungsabfällen produziert wird, im Straßenverkehr eingesetzt werden. Der Einsatz von ökologisch fragwürdigem Palmöl läuft schon ab 2023 aus, was wiederum die heimische Wirtschaft stärkt.

  • Was tragen Land- und Forstwirtschaft zur CO2-Minderung bei?

    Auch die Land- und Forstwirtschaft tragen mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen bei. Der Schwerpunkt liegt bei einer noch höheren Ressourceneffizienz. Zur Senkung der Emissionen tragen im Einzelnen der weitgehende Verzicht auf Torf, Änderungen in der Lagerung und Ausbringung von Dünger, der Erhalt und Aufbau von Humus sowie die Förderung der Energieeffizienz beim Gartenbau und in der Landwirtschaft bei. Darüber hinaus wird eine ökologisch bewirtschaftete Fläche in Deutschland von 20 Prozent angestrebt.

    Was die unter Dürre, Bränden und Käferbefall leidenden Wälder in Deutschland angeht, so stellen Bund und Länder bis 2023 rund 1,5 Milliarden Euro für die Wiederaufforstung und den Umbau zu klimaangepassten Mischwäldern zur Verfügung.

  • Wie trägt Deutschland auf internationaler Ebene zum Klimaschutz bei?

    Klimaschutz ist eine Aufgabe, die nur im Zusammenspiel aller Staaten gelingen kann. Bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels sind die ärmeren Staaten allerdings auf die Unterstützung der Industrieländer angewiesen. Seit dem Jahr 2020 wollen die Industriestaaten hierfür laut Plan jährlich 100 Milliarden Dollar aus öffentlichen und privaten Quellen zur Verfügung stellen.

    Deutschland kommt seinen internationalen Verpflichtungen nach. So summierten sich die öffentlichen Beiträge Deutschlands zur internationalen Klimafinanzierung im Jahr 2019 auf 7,58 Milliarden Euro. 80 Prozent der Gelder kommen aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Das BMZ hat 2020 und 2021 insgesamt 4,3 Milliarden Euro zugesagt, um die Folgen der Corona-Pandemie in den Entwicklungs- und Schwellenländern abzumildern. Auch diese Mittel sollen in klimafreundliche und nachhaltige Projekte fließen. Die von Deutschland bereitgestellten Mittel kommen nicht nur bilateralen Projekten zugute, sondern auch multilateralen Organisationen, die sich für den Klimaschutz engagieren.

    Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich für die Entwicklung und den Einsatz innovativer Klimaschutz-Technologien sowie für einen globalen Emissionshandel ein. Nach Auffassung der Union sollten Beiträge Deutschlands und anderer Industriestaaten zur Senkung der Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern in der eigenen nationalen Klimabilanz berücksichtigt werden können. Doppelanrechnungen müssten dabei allerdings ausgeschlossen werden.