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Baukindergeld
(Quelle: pa/photoshot)

Faktencheck: Baukindergeld

Wer eine Immobilie kauft oder baut und Kinder hat, bekommt möglicherweise Baukindergeld. Wer wird gefördert? Welche Konditionen gelten? Und beantragt man das Baukindergeld? Hier der Faktencheck.

Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2018 wurden die Voraussetzungen für den Start des Baukindergeldes geschaffen. Es trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Mit der finanziellen Förderung werden gezielt Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende dabei unterstützt, sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.

Das Baukindergeld erwies sich als echte Erfolgsgeschichte: Bis Ende September 2020 waren über 270.600 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro Volumen eingegangen.

Faktencheck

  • Was ist das Baukindergeld?

    Das Baukindergeld ist ein Zuschuss, den Familien oder Alleinerziehende für ihren erstmaligen Neubau oder den Kauf einer Wohnimmobilie beantragen können. Bedingung dabei: Die Wohnung oder das Haus müssen selbst genutzt werden.

    Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr und wird zehn Jahre lang bezahlt. Eine Familie (oder Alleinerziehende) mit einem Kind erhält beispielsweise insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern 24.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss um weitere 12.000 Euro, die Anzahl der Kinder, die gefördert werden, ist nicht begrenzt.

  • Welche Auswirkungen hat die Corona-Pandemie auf das Baukindergeld?

    Der bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes soll um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Hintergrund ist, dass Familien mit Kindern, die Baukindergeld beantragen, bestimmte Fristen einhalten müssen, um Anspruch auf die Förderung zu erhalten. Aufgrund der Corona-Pandemie können viele Antragsteller diese Deadline nicht einhalten und zum Beispiel ihre Baugenehmigung bzw. die Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht wie vorgesehen bis zum Jahresende 2020 bekommen.

  • Was ist das Ziel des Baukindergelds?

    Im Mittelpunkt steht die Eigentumsförderung: Das Baukindergeld stellt einen wirksamen Impuls für die Eigentumsbildung – speziell von Familien – dar. Langfristig ist das Baukindergeld auch eine gute Anlage für die Altersvorsorge.

    Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: Etwa 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr (Stand: September 2020).

  • Wer bekommt es?

    Beantragen können das Baukindergeld Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, das im Haushalt des/der Antragstellenden lebt.

    Gefördert werden mit dem Baukindergeld Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, wenn die Antragsstellenden selbst einziehen. Auch wer eine bereits gemietete Immobilie kauft und weiterhin dort wohnt, kann den Zuschuss beantragen.

    Für ein Kind, das nach der Antragstellung 18 Jahre alt wird, erhält man Förderung; wohingegen ein Kind, das nach der Antragstellung geboren wird, nicht gefördert wird. (Allerdings kann man sich mit der Antragstellung nach dem Einzug in die Immobilie sechs Monate Zeit lassen.)

  • Wo wird es beantragt?

    Beantragt wird das Baukindergeld hier bei der KfW.

  • Welche Stichtage gelten?

    Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020) ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.

    Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie – online über das KfW-Zuschussportal – gestellt werden.

  • Gibt es eine Einkommensgrenze?

    Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro (für eine Familie mit einem Kind) oder zusätzlich 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen.

  • Bekomme ich es mehrfach?

    Nein, der Antrag kann nur für eine Immobilie (in welcher die Antragsstellenden schließlich selbst wohnen) gestellt werden.

    Wer bereits eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie (Wohnung oder Haus) besitzt, bekommt kein Baukindergeld mehr.