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 Menschen im Rollstuhl
(Quelle: picture alliance/chromorange)

Teilhabegesetz ist solide Grundlage

3 Fragen, 3 Antworten von Wilfried Oellers

Vor zehn Jahren, am 26. März 2009, trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Seitdem wurde vieles auf den Weg gebracht, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wie weit Deutschland mit der Inklusion gekommen ist, erläutert der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers.

Herr Oellers, was hat sich in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland für Menschen mit Behinderungen verbessert?

Oellers: Es hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Wir entwickeln uns fort vom Prinzip der Fürsorge hin zum Recht auf Selbstbestimmung und Partizipation. Inklusion bedeutet, dass sich Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in allen Bereichen des Lebens begegnen und sich gegenseitig mit ihren Unterschiedlichkeiten, ihren Möglichkeiten und Kompetenzen wertschätzen. Besonders sichtbar ist das mit der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der letzten Legislaturperiode geworden, sicherlich eines der größten gesetzgeberischen Projekte der letzten zehn Jahre. Hier haben Gesetzgeber und die vielen Behindertenorganisationen zusammen an der Erarbeitung der sie betreffenden Gesetzesvorhaben aktiv gearbeitet. Auch wenn es im Vorfeld viel Kritik an dem Gesetz gab, wir haben mit dem BTHG ein modernes Leistungsrecht geschaffen, das die Lebenssituation vieler Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern wird. 

Ständige Anpassungen erforderlich

Es ist also eine solide Grundlage, an der die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen einen großen Anteil haben. So können zum Beispiel Menschen mit Behinderungen, die erwerbstätig sind und Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Das Vermögen und Einkommen des Ehepartners wird ab 2020 anrechnungsfrei sein. Bundesweit entsteht ein Netzwerk unabhängiger Beratungsstellen, die sogenannten EUTBs. Für die Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen wird das Arbeitsförderungsgeld verdoppelt. Das Budget für Arbeit ist eingeführt worden, damit wollen wir den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern. Leistungen zur Assistenz, besonders Elternassistenz, sind gesetzlich geregelt worden. Die Anhörungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen in der öffentlichen Verwaltung und in Unternehmen sind gestärkt worden. Im Schwerbehindertenausweis ist das neue Merkzeichen „TBl“ für „taubblind“ eingeführt worden. Dies sind einige der Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, die wir in der letzten Zeit eingebracht haben.

Mehr Sensibilisierung auf beiden Seiten

Wo sehen Sie noch Defizite, wo gibt es Nachholbedarf?

Oellers: Auch wenn wir den Anspruch auf Selbstbestimmung und Partizipation gesetzlich verankert haben, ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Es muss auch in der Praxis ein Umdenken stattfinden. Das heißt also, Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sollten sich auf Augenhöhe begegnen. Das erfordert natürlich Sensibilisierungsarbeit auf beiden Seiten. Das BTHG kann für diesen sensiblen und umfangreichen Regelungsbereich nur ein erster Aufschlag sein. Daher haben wir bewusst eine Evaluation vereinbart, die im Ergebnis permanent sein wird. Wir werden das Gesetz immer dann anpassen, wenn es erforderlich ist. Die Arbeit ist mit dem BTHG also nicht beendet, eher das Gegenteil ist der Fall.

Arbeitsmarktchancen verbessern

Damit Menschen mit einer Beeinträchtigung auf dem ersten Arbeitsmarkt leichter eine Beschäftigung finden, ist ebenfalls noch viel zu tun. Die Zahl von Menschen mit einer Beeinträchtigung, die arbeitslos sind, ist zwar in den letzten Jahren erfreulicherweise zurückgegangen. Allerdings besteht bei den Arbeitsplatzchancen noch Luft nach oben. Jeder Arbeitslose, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, ist nun mal einer zu viel. Daher müssen Arbeitgeber, die einen Arbeitsplatz barrierefrei einrichten wollen, alle Unterstützungsmöglichkeiten bekommen, die dafür vorgesehen sind – etwa Lohnkostenzuschüsse aus dem Budget für Arbeit. 
Über all die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sollten die Arbeitgeber noch mal gezielt informiert werden. Zudem sollten sie, was die Bürokratie angeht, stärker unterstützt werden. Was wir verhindern wollen, ist, dass bürokratische Vorschriften der Einstellung eines Menschen mit einer Beeinträchtigung entgegenstehen. 
Hierzu müsste eine Beratungsstelle für Arbeitgeber – gegebenenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit - eingerichtet werden. Diese Beratungsstelle sollte Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen wollen, generell unterstützen. Sie sollte aber auch gezielt auf die ca. 40.000 Unternehmen zugehen, die zwar laut Gesetz verpflichtet sind, Menschen mit einer Beeinträchtigung einzustellen, stattdessen aber lieber eine Ausgleichsabgabe zahlen. 

Werkstätten bleiben eine Alternative

Und noch etwas liegt mir am Herzen: Große Einrichtungen, beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, werden oft als Sonderwelten abgelehnt. Es darf aber nicht übersehen werden, dass auch manche Betroffene und deren Angehörige sich ein Leben außerhalb dieser Einrichtungen oder Werkstätten nicht vorstellen können oder wollen. Diese Menschen schätzen die besondere Art der Unterstützung weiterhin. Wir in der Union wollen daher Werkstätten für behinderte Menschen als eine Option beibehalten - neben der neuen Alternative des Budgets für Arbeit, das Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht.

Gerade erst hat der Bundestag eine Wahlrechtsreform für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Wie sieht die Regelung aus und gilt sie schon zur Europawahl?

Oellers: Die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz werden ersatzlos gestrichen. In den Gesetzen werden ergänzende Regelungen für die Assistenz bei Wahlhandlungen aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass die Wahl selbstbestimmt und ohne fremde Einflüsse erfolgt. Zudem werden die entsprechenden Regelungen im Strafgesetzbuch ergänzt, damit klarer definiert ist, welche Assistenzhandlungen beim Wahlakt erlaubt sind und welche nicht.

Diese Änderungen werden ab dem 1. Juli 2019 gelten und somit nicht für die anstehende Europawahl. Das hätte ich lieber anders gesehen. Allerdings haben die Wahlhandlungen zur Europawahl mit der Kandidatenaufstellung bereits begonnen. Zudem ist es in der Kürze der Zeit nicht möglich, die Listen der Wahlberechtigten entsprechend zu korrigieren und zu ergänzen. Eine rechtssichere Wahl könnte nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus empfiehlt die Venedig-Kommission der EU – das ist die Kommission für Demokratie und Rechtsstaat -, die Wahlgesetze ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr zu ändern. Ich hoffe sehr, dass das Gesetz jetzt zügig im Parlament verabschiedet werden kann.