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Dr. Anja Weisgerber, Beauftragte für Klimaschutz
(Quelle: Foto: Salvadore Brandt)

Rückenwind für die Klimapolitik

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Sie die Klimaschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Weisgerber, mit folgenden Worten zitieren:

"Wir haben unser Klimaziel 2020 durch den Dreiklang aus Förderinstrumenten, CO2-Bepreisung und mehr Verbindlichkeit

im Klimaschutzgesetz erfüllt. Mit dem Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz stellen wir

sicher, dass auch das Klimaziel 2030 erreicht wird. Die Bundesregierung hat sich ganz klar zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt. Was anderes stand auch nie zur Debatte. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in Europa durchgesetzt, dass auch die gesamte Europäische Union den Weg der Treibhausgasneutralität bis 2050 konsequent geht. Bis 2030  ist der Weg genau beschrieben.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt der Klimapolitik Rückenwind und ermutigt uns auch für den Zeitraum nach 2030, konkrete Schritte festzulegen. Das wird sicher eine Herausforderung, da für eine Zeit weit in der Zukunft eine Prognose getroffen werden muss, welche Technologien sich durchsetzen werden. Diese Herausforderung werden wir aber annehmen, denn es geht um nichts anderes als um die Interessen unserer Kinder und Kindeskinder."