Pendeln für Arbeitnehmer zum Nulltarif möglich – Steuerfreies Jobticket eingeführt
Überlassung von Dienstfährrädern wird steuerfrei
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:
„Wir führen das steuerfreie Jobticket wieder ein. Damit werden Leistungen von Arbeitgebern für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg steuerfrei. Pendler sollen so animiert werden statt des eigenen Autos die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Aber auch die Fahrradfahrer nehmen wir in den Fokus. Ein Baustein unserer Politik zur Förderung der Elektro- und umweltverträglichen Mobilität ist die Einführung der steuerfreien Überlassung von betrieblichen Fahrrädern. Stellt der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – aber auch für private Fahrten- ein Fahrrad zur Verfügung, dann ist dies zukünftig steuerfrei. Von dieser Regelung profitieren übrigens nicht nur ‚normale‘ Fahrräder, sondern auch E-Bikes.
Weitere Impulse setzen wir auch für die stärkere Verbreitung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Konkret setzen wir hier bei der Dienstwagenbesteuerung an und halbieren für diese Fahrzeuge die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung. Statt 1% werden für diese Fahrzeuge, die von 2019 bis 2021 angeschafft wurden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises bei der sog. Dienstwagenbesteuerung angesetzt. Um auch bei Hybridelektrofahrzeugen zielgenau zu fördern, haben wir einen dynamischen Verweis auf das Elektromobilitätsgesetz aufgenommen. Damit müssen solche Fahrzeuge einen Höchstwert an Schadstoffausstoß einhalten und eine Mindeststrecke (derzeit 40 km) rein elektrisch fahren können. Dies sind ambitionierte Vorgaben im Sinne des Klimaschutzes.“