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(Quelle: Tobias Koch)

Haushalt 2023 unsolide und ein einziges Luftschloss

Einhaltung der Schuldenbremse nur auf dem Papier

Das Kabinett hat am heutigen Freitag den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 und den Finanzplan des Bundes bis 2026 beschlossen. Dazu erklärt Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Der Haushalt ist ein reiner Schönwetterhaushalt und wird beim ersten Windstoß in sich zusammenfallen. Er ist ein Marketingprodukt und dient einzig nur dazu, dass politische Überleben des Bundesfinanzministers zu sichern. Einem ehrlichen Realitätscheck hält er nicht stand. Die Zahlen sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Haushaltsrisiken sind eine Vielzahl auszumachen: ob Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie oder die permanenten Mehrforderungen aus der Ampel.
Die Widerstandsfähigkeit und Robustheit dieses Haushalts hängt auch davon ab, wie groß die Widerstandsfähigkeit und das Durchsetzungsvermögen des Bundesfinanzministers gegenüber den Milliardenforderungen von SPD und Grünen ist.

Wie sehr dem Bundesfinanzminister das Wasser bis zum Hals steht, zeigt die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 40,5 Mrd. Euro. Ursprünglich geplant waren 28 Mrd. Euro. Damit verbleiben gerade einmal 7,7 Mrd. Euro als Restbetrag in der Rücklage. Gleichzeitig schöpft er die Obergrenze der zulässigen Neuverschuldung mit 17,2 Mrd. Euro vollständig aus. In den Eckwerten war noch eine NKA von 7,5 Mrd. Euro vorgesehen. Der schlechteren Konjunktur sei Dank (Produktionslücke und Konjunkturkomponente höher), so dass der Bundesfinanzfinanzminister über einen zusätzlichen Verschuldungsspielraum von annähernd 10 Mrd. Euro verfügen kann. Als weiterer Beleg dient der erneute Verzicht auf die von der FDP groß angekündigte Aktienrente in Höhe von 10 Mrd. Euro.

Gleichzeitig trickst der Bundesfinanzminister und umgeht indirekt die Schuldenregel. So werden Mittel an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF in Höhe von 6,3 Mrd. Euro als Darlehen ausgereicht. Gleiches geschieht beim Gesundheitsfonds, der u.a. ein überjähriges Darlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro erhält. Beide Darlehen werden als finanzielle Transaktion bewertet. Damit werden Ausgaben in Höhe von 7,3 Mrd. Euro als schuldenregelneutral gestellt, obwohl sich gleichzeitig die Nettokreditaufnahme (NKA) erhöht. Die „tatsächliche NKA“ und die „Schuldenregel-NKA“ klaffen somit deutlich auseinander. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Bezeichnend ist, dass der Bundesfinanzminister in der Kabinettvorlage selbst von „erheblichen Unwägbarkeiten“ infolge der Coronapandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine spricht, aber nur bescheidene Mittel in Höhe von 5 Mrd. Euro als Vorsorge auf der Ausgabenseite eingeplant hat. Man fragt sich, ob der Bundesfinanzminister Realitätsverweigerer oder Zweckoptimist ist? Es ist schwer vorstellbar, dass dieses Geld zur Lösung etwaiger Probleme ausreichen wird.

Festzustellen ist, dass die strukturellen Probleme im Haushalt weiterhin nicht angegangen werden und wieder einmal auf den St. Nimmerleinstag geschoben werden. Und bei der einzigen strukturellen Maßnahme, der pauschalen Stelleneinsparung von 1,5 %, folgt er interessanterweise einem Vorschlag von uns im Zuge der Haushaltsberatungen 2022.

Auch der Blick auf die mittelfristige Finanzplanung zeigt, dass die Koalition weiterhin den Schuldenpfad beschreitet. Im Zeitraum 2023 – 2026 sind Schulden in Höhe von 56,1 Mrd. Euro geplant. Einhaltung der Schuldenbremse bedeutet eben nicht schuldenfrei!

Die Koalition kann nicht weiter die Augen vor der Realität verschließen. Die Zeit der anstrengungslosen Konsolidierung ist vorbei. Es bedarf einer fiskalischen Nachhaltigkeit. Ein verlässlicher und tragfähiger Weg aus der Haushaltsschieflage des Bundes muss gefunden wird. Die Koalition sollte schnellstmöglich ihren Koalitionsvertrag überarbeiten und neu priorisieren.“