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Autobahnverkehr
(Quelle: picture alliance / bildagentur online)

Der Ampel-Plan zur Planungsbeschleunigung ist zu wenig für zukunftsfähige Verkehrsnetze

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß, und den Berichterstatter für die Verkehrsinfrastruktur, Felix Schreiner, gerne wie folgt zitieren:

Thomas Bareiß: „Nach Monaten der gegenseitigen Blockade legen die Regierungskoalitionen ihre Vorschläge zur Planungsbeschleunigung dem Parlament vor. Damit ist die Ampel-Koalition beim so wichtigen Thema Planungsbeschleunigung nach einer quälend langen Hängepartie einen Schritt weitergekommen. Der monatelange Streit innerhalb der Koalition hat dem schnellen Ausbau der Infrastruktur geschadet. Ein großer Wurf ist der aktuelle Entwurf leider nicht. Mit einer Einschränkung des Verbandsklagerechts oder einer Reform von Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung beispielsweise hätte die Ampel einen echten Turbo zünden können. Ob die vorliegenden Reformen wirklich eine Beschleunigung bringen, muss sich erst noch im Praxistest beweisen.“

Felix Schreiner: „Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Verkehrsinfrastrukturprojekten ist überschaubar und wird nicht ausreichen, die Verkehrsnetzte in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Nach monatelangem Streit legt die Ampel einen Papiertiger vor, der in der Praxis keinerlei Wirkungen entfalten wird. Der Bundesverkehrsminister hat es nicht geschafft, die Systematik des LNG-Beschleunigungsgesetzes auf den Verkehrsbereich zu übertragen. Gescheitert ist er an den Grünen und weiten Teilen der SPD, die steigende Verkehrsprognosen ignorieren und sich damit der sozialen Teilhabe der Menschen sowie der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen in den Weg stellen. Es fehlt der große Wurf. In das Gesetz rein gehören die Einschränkung des Verbandsklagerechtes, die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung und weitere Reformen bei Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Vergaberecht. Umso dringender sind die anstehenden Beratungen im parlamentarischen Verfahren."