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(Quelle: picture alliance/ ZB)

Auf einen Seuchenfall gut vorbereitet

Gesetze für konsequente Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen

Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der zuständige Berichterstatter Hermann Färber:

Albert Stegemann: „Heute haben wir die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest konsequent agieren zu können. Damit ergänzen wir nochmals die schon bestehenden Maßnahmen zur Tierseuchen-Prävention, wie Krisenübungen und Informationskampagnen etwa an Autobahnen. Die zuständigen Behörden erhalten so einen Instrumentenkasten, um bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen schnell, entschieden und koordiniert einzugreifen.“

Hermann Färber: „Auch wenn die Afrikanische Schweinepest als Tierseuche für Menschen gänzlich unbedenklich ist, stellt sie eine große Gefahr für die einheimischen Wildschweine und Hausschweine dar. Eine Einschleppung der Seuche muss verhindert werden. Die aktuellen Ausbrüche in Belgien zeigen uns deutlich, wie wichtig es für Bund und Länder ist vorbereitet zu sein. Im Ernstfall muss es möglich sein, schnelle Maßnahmen zu ergreifen wie verstärkte Bejagung von Wildschweinen, die Suche nach verendeten Tieren oder ein Ernteverbot. Gleichzeitig müssen die Interessen der betroffenen Landwirte und Jäger berücksichtigt werden. Mit dem heutigen Beschluss stellen wir dies sicher.“