Ausschussgründung
Mit der Neubildung der Bundesregierung haben auch der Deutsche Bundestag und die CDU/CSU-Fraktion ihre Arbeitsstrukturen angepasst. Entsprechend des neu formierten Bundestagsausschusses wurde auch die Arbeitsgruppe Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen neu geschaffen.
Baukindergeld
Das Baukindergeld gehört zu den wichtigsten baupolitischen Vorhaben von CDU und CSU und wurde deshalb als eines der ersten Maßnahmen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Mit dem Baukindergeld werden Familien dabei unterstützt, frühzeitig den Traum vom eigenen Heim zu realisieren. Pro Kind, das im Haushalt gemeldet ist und das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten sie 12.000 Euro für den Erwerb oder den Bau eines Hauses bzw. einer Wohnung. Förderfähig sind Vorhaben, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12 2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe 1.200 Euro pro Kind pro Jahr gewährt. Er wird über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren jährlich ausgezahlt. Der Zuschuss kann bei der KfW seit dem 18. September 2018 beantragt werden.
Stand: Oktober 2018