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(Quelle: Fotograf Laurence Chaperon)

Dött: "Viel zu tun beim Artenschutz“

Marie-Luise Dött zum Tag des Artenschutzes

Der Tag des Artenschutzes wird seit 1973 jedes Jahr am 3. März begangen. Mit ihm wird auf Tier- und Pflanzenarten hingewiesen, die vom Aussterben bedroht sind. Dazu drei Fragen an Marie-Luise Dött, die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Frau Dött, der Reichtum unserer Erde drückt sich unter anderem in der biologischen Vielfalt aus. Welche Arten bedürfen des besonderen Schutzes?
Dött: Jede Art verdient unseren Schutz, denn sie ist Teil eines komplexen ökologischen Systems. Allerdings gibt es natürlich Arten, die unserer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Die finden wir in den roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehören in Deutschland beispielsweise der Wolf, der Feuersalamander, die Bekassine oder der Strandhafer und das Adonisröschen. Aber das ist nur eine kleine Auswahl. 

"Artenschutz fängt beim Erhalt der Lebensräume an"

Um den Umfang der Herausforderungen zu beschreiben, möchte ich als Beispiel für den Artenschutz das Aktionsprogramm Insektenschutz nennen. Gerade hier wird deutlich, dass Artenschutz nur im Zusammenspiel einer Vielzahl von Maßnahmen möglich ist – vom reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über die Verringerung der Lichtverschmutzung bis hin zur Forschung, wie Insekten wirklich geschützt werden können. Und ganz wichtig: Artenschutz fängt beim Erhalt beziehungsweise bei der Rückgewinnung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen an.  

Was tut die Politik, um vom Aussterben bedrohte Arten zu retten? Wo liegen die Schwerpunkte?
Dött
: Die Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für Arten und deren Biotope ist bei uns im Bundesnaturschutzgesetz angelegt. Gerade der Schutz der Lebensräume ist entscheidend für den Artenschutz. In großflächigen, verödeten Agrarlandschaften haben wir beispielsweise häufig einen massiven Verlust an Artenvielfalt zu beklagen, genauso wie in verdichteten Stadtvierteln ohne Stadtgrün.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch Beschränkungen der Entnahme, das Verbot der Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten und durch Besitz- und Handelsverbote. Das alles ist ebenfalls im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.  International, also im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, gelten Einfuhr- und Vermarktungsbeschränkungen für die gesamte Union. 

"Gefährdete Arten vom Handel ausnehmen"

Ein einzelnes Land alleine kann kaum etwas bewirken. Wie läuft die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Artenschutzes?
Dött:
Angesichts des dramatischen Rückgangs vieler Arten infolge von Wilderei und Handel wurde im Jahr 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen beschlossen. Deutschland gehörte damals übrigens zu den Erstunterzeichnern. Inzwischen gehören dem Übereinkommen weltweit 183 Vertragsparteien an. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 35.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kernprinzip des Übereinkommens ist das Vorsorgeprinzip, das besagt, dass der Handel mit Exemplaren einer Art nur dann stattfinden darf, wenn dieser sich als "unschädlich" für den Erhalt der Art erwiesen hat. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Je gefährdeter die Art, desto strenger die Handelsbeschränkungen.

Man muss allerdings feststellen, dass trotz der Bewirtschaftungsvorgaben von Forstflächen oder in der Fischerei nicht verhindert wurde, dass die Bestände vieler Arten erheblich zurückgegangen sind. Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist also weiterhin extrem wichtig für den internationalen Artenschutz. So muss verhindert werden, dass der Handel mit Elfenbein und mit dem Horn von Nashörnern gelockert wird. Amphibien und Reptilien, Haie und Rochen müssen besser vor Handel geschützt werden. Tropische Regenwälder müssen wir vor der Abholzung bewahren. Es bleibt also noch viel zu tun - national und international.