Zwei wichtige Entwicklungen haben sich in den vergangenen Jahren in der weltweiten Konfliktlandschaft herausgebildet, die das humanitäre Völkerrecht auf die Probe stellen: Erstens werden Konflikte mit menschlichen Opfern zunehmend nicht zwischen zwei oder mehreren Staaten geführt. #internationalhumanitarianlaw #IHL
Zweitens sind an diesen Konflikten immer mehr Parteien und nicht-staatliche Akteure beteiligt. Die anhaltende Tragödie in Syrien ist ein bedrückendes Beispiel für diese Entwicklung. Es ist eine vordringliche Aufgabe bei der Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts, die „Unterstützungsbeziehungen“ in der sogenannten partnerunterstützten Kriegsführung zwischen Staaten und nicht-staatlichen Akteuren zu erfassen und auch für sie Völkerrecht durchzusetzen. Nur so kann es gelingen, dem menschlichen Leid in Krisen wie im Jemen, in Libyen oder in der Sahel-Zone ein Ende zu setzen.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat in diesem Bereich eine besondere Expertise und wichtige Leitlinien zum Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten entwickelt. Es ist der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag eine besondere Ehre, diese Leitlinien gemeinsam mit dem IKRK vorzustellen und zu diskutieren. Eine elektronische Version des entsprechenden Handbuchs lassen wir Ihnen bei Teilnahme vorab zukommen.
Zu der Veranstaltung „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten stärken“ im Rahmen einer Videokonferenz laden wir Sie herzlich ein für Donnerstag, den 29. April 2021, von 15.30 bis 17.00 Uhr.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Gerne können Sie die Einladung an andere Interessierte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt MdB
Außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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