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Ulrich Lange: Unsere Aufgabe als Bund ist es, Verantwortung zu übernehmen

Rede zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c, Art. 143e)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, unsere Aufgabe als Bund ist es, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind auch gerne bereit, diese Verantwortung in einigen Bereichen stärker zu übernehmen, stoßen aber derzeit an die Grenzen des Grundgesetzes.

Nachdem ich diese Debatte ein bisschen verfolgt habe, muss ich aber noch zwei, drei Sätze zum Föderalismus sagen. Liebe Kollegen der Linken, Föderalismus ist keine Kleinstaaterei. Föderalismus ist Teil unserer Identität und wesentliches Erfolgsmodell unseres Landes in den letzten Jahrzehnten gewesen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Uns jetzt zu kritisieren, ist ein bisschen gefährlich für die Abstimmung!)

Kein Zentralstaat macht etwas automatisch besser oder angeblich gerechter. Viele erfolgreiche Bundesländer zeigen, wie man sehr gute Bildungs-, Infrastruktur- und Wohnraumpolitik auch in den Bundesländern gestalten kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dass wir in den Bereichen „Bildung, Wohnen, Mobilität“ vor großen Herausforderungen stehen, ist, glaube ich, unbestritten. Deswegen gehen wir mit dieser Änderung des Grundgesetzes in einen Spagat, nämlich in den Spagat zwischen Verantwortlichkeiten: Eigenverantwortung von Ländern und Kommunen und Übernahme von Verantwortung durch den Bund. Dieser Spagat muss wohlaustariert sein. Ich glaube, mit dem, was wir heute vorlegen, ist uns das – da sage ich auch ein Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen von FDP und Grünen, die mitverhandelt haben – doch ganz sinnvoll gelungen.

(Zuruf von der AfD: Nein!)

Wir investieren zukünftig in den sozialen Wohnungsbau. Ja, hier haben wir einen Bedarf. Hier stellen wir Milliarden bereit. Aber ich möchte da schon auch noch mal an Ecki Rehberg erinnern: Dafür wäre in den Ländern schon Geld da gewesen. Man hätte es nur auch dafür ausgeben müssen; dann hätten wir das Problem jetzt so nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir sind bereit, und wir ändern die Förderung und Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Auch hier gilt zunächst einmal die Grundaussage: Der ÖPNV ist Sache der Länder. Wir hatten ihn deshalb ja auch nicht ohne Grund schon mal begrenzt. Wir öffnen das Ganze. Wir geben ab 2021 1 Milliarde Euro, und wir dynamisieren. Ja, wir wollen Mobilität gewährleisten, Mobilität in den Ballungsräumen. Wir wollen Stadtbahnen, U‑Bahnen, S‑Bahnen fördern, weil wir natürlich erkennen, dass diese Leistungen bei Ausbau und Neubau nicht vor Ort geleistet werden können. Da kommen wir unserer Verantwortung nach. Wir entlasten damit Städte vom Individualverkehr. Wir sorgen für bessere Anbindungen zu den Arbeitsplätzen. Das ist eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik.

(Beifall der Abg. Dr. Katarina Barley [SPD])

– Danke, Frau Kollegin Barley.

Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Änderungen am Grundgesetz sind immer schwierig, und wir müssen damit auch in Zukunft sehr vorsichtig umgehen. Es bedarf schon wirklich eines wichtigen Grundes, eine Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen. Hier können wir einer solchen zustimmen. Wir unterstützen die Länder. Ich kann jetzt nur an die Länder appellieren, in diesem Spagat zu bleiben, diese Unterstützung anzunehmen und den Bogen auch nicht zu überspannen. Denn das ist am Ende eine Gemeinschaftsaufgabe – das müssen die Länder auch wissen –; es kann nicht immer nur mehr sein.

Wir sind stolz auf unseren Föderalismus in Deutschland. Wir wollen diesen Föderalismus stärken, auch mit dieser Änderung. Wir wollen in diesem Föderalismus leben, wir, Bund und Länder, wollen ihn gemeinsam leben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD] und Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])