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Thomas Jarzombek: Man darf nicht immer einen Grund finden, irgendetwas nicht zu tun

Generalaussprache (einschließl. Kultur und Digitales)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich schon ein Stück weit stolz bin, dass wir hier in der Generalaussprache über Digitalisierung reden. Wie oft wir Digitalisierung in diesem Koalitionsvertrag verankern konnten, ist Ergebnis der Arbeit, die wir als Digitalpolitiker in den letzten vier Jahren gemeinsam erbracht haben. Mein Lob geht nicht nur an die neue Staatsministerin Dorothee Bär, die gleichzeitig auch die Erfüllung eines ersten Wahlversprechens ist, sondern auch an meine Kollegin Nadine Schön und viele andere aus dem Ausschuss Digitale Agenda. Wir können sagen: Digitalisierung ist in dieser Legislaturperiode Chefsache geworden.

Dass der Chef BK selbst derjenige ist, der sich zu den Themen äußert und diese mit dem Gewicht seines Amtes vorantreibt, ist gut; denn Digitalisierung wird oft auf der Metaebene besprochen. Aber wir müssen natürlich auch zu konkretem Handeln kommen und dürfen nicht Diskussionen führen, wie sie hier schon eröffnet wurden, ob wir uns zuerst allen Schultoiletten widmen müssen, bevor wir anfangen, Digitalisierung in die Schulen zu tragen.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!)

Da hat Dorothee Bär absolut recht. Es geht um das Sowohl-als-auch. Man darf nicht immer einen Grund finden, irgendetwas nicht zu tun.

Wir haben in den letzten vier Jahren eine Menge gemacht, von dem vieles in dieser Legislaturperiode sichtbar werden wird. Ich fange einmal mit dem Breitbandausbau an. 4,4 Milliarden Euro hat die Regierung dafür zur Verfügung gestellt. Eine Menge ist zugesagt worden, eine Menge befindet sich gerade im Entstehen. Das neue Ziel mit 1 000 MBit, Frau Kollegin Beer, ist sehr realistisch, weil wir dafür in diesem Koalitionsvertrag weitere 10 Milliarden Euro vereinbart haben.

(Nicola Beer [FDP]: Das reicht nicht!)

– Wir wollen einmal sehen, ob man die 10 Milliarden Euro überhaupt verbauen kann. Im Übrigen ist es Aufgabe nicht nur des Staates, sondern auch von privaten Unternehmen; denn seit 1996 ist die Telekommunikation keine Staatsaufgabe mehr.

Wir haben auch das Thema E-Government in der letzten Legislaturperiode sehr weit vorangetrieben. So haben wir das Grundgesetz für einen Portalverbund von Bund, Ländern und Gemeinden geändert. Außerdem haben wir das Onlinezugangsgesetz eingeführt. Wir haben festgeschrieben, dass bis zum Jahr 2022 alle Leistungen des Staates auch online zur Verfügung stehen müssen. Wir müssen das jetzt umsetzen. Ich glaube, dabei ist ein Punkt ganz wichtig, und zwar die, wie es neudeutsch heißt, Usability. Wir haben bereits in der Vergangenheit gute Lösungen für elektronische Dienstleistungen gefunden; aber die waren unendlich kompliziert. Wenn für E-Government vollqualifizierte elektronische Signaturen mit komplexen Passwörtern installiert werden müssen, dann wird das die Menschen nicht begeistern. Deshalb ist es unsere Aufgabe, das Ganze ein bisschen sexy und gut nutzbar zu machen.

Wir haben in der letzten Legislaturperiode sehr viel in das Start-up-Ökosystem in Deutschland investiert: EXIST, der dritte High-Tech Gründerfonds, „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“. Die KfW investiert wieder. Mit Coparion haben wir einen staatlichen Venture-Capitalist. Der Europäische Investitionsfonds hat eine Wachstumsfazilität mit einem Volumen von 500 Millionen Euro aufgelegt. Es gibt neue Regelungen zu Verlustvorträgen bei Start-ups und viele andere Dinge.

In dieser Legislaturperiode müssen wir schauen, dass auch private Mittel für Internet-Start-ups zur Verfügung gestellt werden. Wir haben gerade heute die Nachricht bekommen, dass unter anderem die Allianz, aber auch eine Reihe anderer Unternehmen 160 Millionen in eine neue Bank, in N26, investieren. Das ist das richtige Zeichen. Es gibt viel privates Kapital, das die Unternehmen, die jetzt im Silicon Valley existieren, überhaupt erst zu dem gemacht haben, was sie heute sind. Wir müssen mit einem Dachfonds unter der Führung des Bundeswirtschaftsministers dafür sorgen, dass das private Kapital viel stärker als bisher den Unternehmensgründern in Deutschland zur Verfügung steht.

Beim DigitalPakt Schule und beim DigitalPakt#D geht es nicht nur um 5 Milliarden Euro; da geht es um die Schul-Cloud und um Inhalte. Wir haben hier im Übrigen die sehr konkrete Zusage, alle Schulen bis 2021 mit Glasfaser anzubinden.

Was die großen Unternehmen aus den USA angeht, haben wir gerade gehört, was offensichtlich bei Facebook mit Daten passiert. Wir werden Facebook am Freitagmorgen in den Ausschuss für Digitale Agenda einladen, weil wir wissen wollen: Wie kann es eigentlich sein, dass aus 270 000 Zustimmungen 50 Millionen Datensätze werden, und welche deutschen Nutzerkonten sind da eigentlich betroffen? – Wenn Facebook dann nur sagt, das betreffende Unternehmen habe doch erklärt, dass es die Daten löscht, aber dies nicht kontrolliert hat, dann ist das nach meinem Verständnis nicht mehr compliant mit unseren Gesetzen. Gerade wenn ich mir angucke, mit welchen Strafen deutsche Unternehmen in den USA überzogen werden, finde ich: Wir müssen das, was in unseren Gesetzen steht, jetzt auch vollstrecken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein Gesetzeswerk, das dieser Tage viele Vereine und auch kleine Unternehmen in Aufruhr versetzt, weil sie sich fragen: Welche Bedingungen müssen wir erfüllen? – Wir müssen jetzt, verdammt noch mal, gucken, dass auch die großen Unternehmen wie Facebook diese Bedingungen erfüllen und lernen, dass es kein Spaß ist, wenn man mit den Daten der Nutzer so umgeht, wie sie es tun.

Wir haben die E-Privacy-Verordnung, die jetzt gerade aus Brüssel kommt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir mit der E-Privacy-Verordnung nicht ein Werk schaffen, das den großen amerikanischen Unternehmen eine unglaubliche Stärkung ihrer Machtposition bringt und unseren eigenen Mittelständlern den Boden unter den Füßen wegzieht. Deshalb haben wir in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass digitale Geschäftsmodelle erhalten bleiben müssen. Das gilt gerade auch für die Angebote der Verleger. Insofern empfehle ich dem einen oder anderen, vielleicht weniger auf ein europäisches Leistungsschutzrecht zu schauen, sondern mehr das Thema E-Privacy zu beobachten,

(Beifall der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

im Hinblick auf die Frage, ob die entsprechende Verordnung jedem Verleger in diesem Lande anschließend noch seine Geschäftsmodelle ermöglicht.

(Beifall des Abg. Maik Beermann [CDU/CSU])

Daten sind nicht nur ein Risiko, sondern auch eine Innovationsquelle. Insofern haben wir verabredet, eine Daten-Ethikkommission ins Leben zu rufen, die einerseits prüfen soll, wie wir unseren Datenschutz realistisch gestalten und die Bürger schützen können, aber andererseits schauen soll, wie wir eigentlich mit Daten tatsächlich Innovationen vorantreiben können. Da haben wir viel zu tun.

Es gibt eine Reihe weiterer Themen: das deutsch-französische Zentrum für Künstliche Intelligenz, die Blockchain, die uns vor viele regulatorische Herausforderungen stellt. Ich glaube, wir sind da gut aufgestellt. Wir haben eine gute Struktur. Ich freue mich über die Unterstützung aus dem Kanzleramt – das gab es in der Form noch nie – und auf die gemeinsame Arbeit in den nächsten dreieinhalb Jahren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)