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Thomas Bareiß: "Die Klimaschutzmaßnahmen greifen"

Rede zum Vertrag Ausstieg aus der Braunkohleverstromung

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit der Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Braunkohleausstieg erreichen wir einen weiteren wichtigen Meilenstein in unserer Energieversorgung, um zu einer klimafreundlichen Energiepolitik zu kommen.

Der Umbau geht voran. 2020 war ein Erfolgsjahr für die Energiewende. Zur Erinnerung: Wir haben in der Stromversorgung einen Anteil von 50 Prozent der erneuerbaren Energien erreicht. Das ist Spitze für ein Industrieland. Damit haben wir das Ziel, das wir uns vor ein paar Jahren vorgenommen haben, sogar übererfüllt. Das war ein ganz großer Erfolg, der in der Berichterstattung leider ein bisschen unterging. Trotzdem sind wir darauf gemeinsam stolz.

Wir haben im letzten Jahr unsere Klimaschutzziele erreicht. Wir haben bis 2020 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 erreicht, und das nicht nur wegen der Coronapandemie, sondern auch, weil die Klimaschutzmaßnahmen greifen und wir wirklich vorangeschritten sind. Und deshalb sind wir hier auch in der Zielerfüllung über dem, was wir uns vorgenommen haben.

Des Weiteren – und das ist auch sehr erfreulich – haben wir im letzten Jahr viel Geld investiert in erneuerbare Energien, in die Bereiche Energieeffizienz und Sparsamkeit der Gebäude – auch das ist ein ganz wichtiger Beitrag, nicht nur zum Thema Klimaschutz –, auch im Gebäudebestand. Deshalb haben wir auch da einen ganz, ganz großen Erfolg gemeinsam erzielt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. René Röspel [SPD])

Parallel zu den Investitionen in erneuerbare Energien in Verbindung mit Energieeffizienz und Sparsamkeit gestalten wir auch den Ausstieg aus den konventionellen Energien: Bis 2022 werden wir aus der Kernenergie aussteigen – immerhin ein Energieträger, der noch 14 Prozent unserer Stromversorgung sicherstellt.

Und – und darum geht es heute Abend – wir werden auch den Ausstieg aus der Kohleverstromung nicht nur beschließen, sondern Stück für Stück verlässlich und rechtssicher umsetzen und so gestalten,

(Leif-Erik Holm [AfD]: Blackout!)

dass auch die Regionen, in denen die Menschen von diesem Energieträger nach wie vor leben, nicht vergessen werden. Auch das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, den wir hier heute Abend, wie gesagt, mit beschließen werden.

Die Steinkohlekraftwerke, die mit einem Anteil von knapp 10 Prozent immer noch eine wichtige Säule unserer Energieversorgung darstellen, werden durch ein Ausschreibungsregime, durch eine marktorientierte Ausschreibung Stück für Stück aus dem Markt der Energieerzeugung genommen. Allein letztes Jahr, im Wechsel von 2020 auf 2021 haben wir über die Ausschreibung Steinkohlekraftwerke im Umfang von 5 GW Leistung aus dem Markt genommen. Auch das ist ein Erfolg, der zeigt, dass das marktorientierte Modell wirklich das richtige war und einen günstigen Pfad zum Ausstieg aus der Steinkohle gewährleistet.

Bei Braunkohle, um die es heute Abend geht, haben wir einen Weg gewählt, der verlässlich und planbar für die Erzeuger, aber auch für die Regionen ist. Wir haben uns, auch aufgrund dessen, dass wir nur noch zwei große und, ich sage mal, relevante Betreiber von Braunkohlekraftwerken haben, dafür entschieden, mit einem Vertrag zu versuchen, auch hier Planbarkeit und Verlässlichkeit zu gewährleisten. Der zweite Grund, warum wir diesen Weg der vertraglichen Vereinbarung gegangen sind, ist der, dass die Braunkohlekraftwerke mit dem Tagebau, dem Wassermanagement, dem Logistikbereich und der Rekrutierung ein ganz komplexes Gebilde sind, weshalb wir nur durch die vertragliche Vereinbarung über einen langjährigen Stilllegungspfad auch hier wirklich ein Ausstieg finden, der für alle Seiten befriedigend ist.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht für alle Seiten! – Zuruf der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich glaube, auch das war ganz wichtig. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sieht dies auch so, hat es bestätigt und diesen Weg ganz explizit so empfohlen.

Grundlage des heutigen Beschlusses wird ein Vertrag sein, den wir die letzten Monate gemeinsam mit den Betreibern ausgearbeitet haben, vorrangig mit den Unternehmen RWE und LEAG, die gemeinsam mit uns diesen Stilllegungspfad entsprechend garantieren. Diese einvernehmliche Lösung bekommt nun mit dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag durch die Zustimmung des Bundestages die notwendige und richtige Grundlage und wird dann auch ganz konkret umgesetzt.

Der Vertrag schafft, wie gesagt, Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Er hat drei entscheidende Vorteile, die ich einfach noch einmal nennen will, weil ich glaube, dies ist wichtig, um den Weg zu verstehen:

Erstens. Der Vertrag regelt eine Gegenleistung für die Entschädigung: Der Bund bekommt die Garantie in der Form, dass die Unternehmen einen Klageverzicht erklären, dass also nicht geklagt wird gegen irgendwelche Ausstiegspfade, wie es beispielsweise beim Ausstieg aus der Kernenergie der Fall war.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wenn wir den Ausstiegspfad verändern würden, gäbe es wieder Klagen!)

Wir haben hier auch die Gewährleistung, dass keine nationalen Gerichte oder internationalen Schiedsgerichte angerufen werden. Das schafft Rechtsfrieden, Rechtssicherheit; das ist an sich schon ein Wert, der für uns ganz entscheidend ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens wird mit der Entschädigung auch eine Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung des Tagebaus gesichert. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt. Der Tagebau spielt bei der Braunkohle eine ganz entscheidende Rolle. Wir schaffen da einen verlässlichen Rekultivierungspfad. Der Rekultivierungspfad wird dadurch finanziell gesichert.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe bisher immer gedacht, dass das die Unternehmen machen!)

Die Entschädigung für die LEAG fließt gar nicht an das Unternehmen, sondern in ein Sondervermögen und wird damit für die Zukunft gesichert. Im Fall der RWE sorgt eine Stärkung der Konzernhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz für ein ausreichend hohes Niveau an Sicherheit für die Zukunft. Wir stellen damit sicher, dass die Entschädigung für die Wiederherstellung der Landschaften tatsächlich zur Verfügung steht und dafür dann auch genutzt wird.

Drittens und letztens hat die Entscheidung gebracht, dass wir, wenn wir 2030 und folgende feststellen, dass wir die Braunkohle früher verlassen können, den Ausstieg dann beispielsweise von 2038 auf 2035 vorziehen können, ohne dass die Betreiber noch mehr Entschädigung bekommen. Auch das ist ein wichtiger Punkt für mehr Klimaschutz, wenn es hier eine entsprechende Sicherheit gibt.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch das ist, glaube ich, ein Erfolg, nicht nur für die Energieversorgung, sondern auch für einen sicheren und guten Ausstiegspfad aus dem CO2-Verstromungsbereich.

All diese Punkte bringen entscheidende Vorteile für den Bund, die er ohne diesen Vertrag nicht hätte. Deshalb sind der Weg und das Instrument richtig. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Vertrag; dafür herzlichen Dank.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eher fällt mir die Hand ab!)