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(Quelle: picture alliance/ dpa)

„Steuerpolitik ist immer auch Standortpolitik“

Fachpolitiker stellen Entwurf für einen Fraktionsbeschluss vor

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag setzt sich für eine umfassende Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland ein, die drei Bereiche umfassen soll: die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, den Abbau der Bürokratie und die Verbesserung der Strukturen. 

Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt ist die Belastung der deutschen Unternehmen hoch. Unter Einbezug des Solidaritätszuschlages und der nicht anrechenbaren Gewerbesteuer ist die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf bis zu 35 Prozent und die der Personengesellschaften auf 45 Prozent gestiegen. In dem Entwurf für einen Fraktionsbeschluss mit dem Titel „Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland“ wird daher gefordert, „die Steuerbelastung sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften für nicht ausgeschüttete Gewinne bei maximal 25 Prozent zu deckeln".

Mehr Geld für Investitionen

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler (CDU) und Sebastian Brehm (CSU) haben den Entwurf für den Fraktionsbeschluss am 23. August in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vorgestellt. „Wir wollen erreichen, dass die Unternehmen mehr Geld für Investitionen in die Zukunft ausgeben können“, sagte Güntzler. „Deutschland ist mittlerweile eine Hochsteuerland geworden“ konstatierte Güntzler. „Es gibt dringenden Handlungsbedarf.“ Brehm nannte unter anderem die Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung, in die viele Unternehmen in den kommenden Jahren investieren müssten. „Gerade in Zeiten einer abflachenden Konjunktur ist es notwendig, jetzt die richtigen Weichenstellungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit vorzunehmen“, so Behm. „Steuerpolitik ist immer auch Standortpolitik. Wer jetzt nicht handelt, gefährdet den Standort Deutschland.“

Zahlreiche konkrete Vorschläge

Das Papier enthält eine ganze Reihe konkreten Vorschlägen wie die Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 15 auf 10 Prozent, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Weiterentwicklung der Gewerbesteueranrechnung, die Einführung einer rechtsformneutralen Besteuerung für Kapital- und Personengesellschaften sowie die Reform des noch aus den 70er Jahren stammenden Außensteuerrechts. Vorgeschlagen wird außerdem eine Senkung des Zinssatzes bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen sowie eine zielgerichtete Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer. Unter der Überschrift „Bürokratie abbauen“ finden sich Forderungen wie die Nutzung der Digitalisierung für eine Reduzierung der Erklärungs- und Meldepflichten für Unternehmen sowie eine Entbürokratisierung der Grundsteuer, die ohnehin in diesem Jahr reformiert wird. Auch müssten Betriebsprüfungen müssten zeitnaher erfolgen.

Fraktionskongress geplant

Unter der Überschrift „Strukturen verbessern“ finden sich schließlich  Forderungen nach einer steuerlichen Forschungsförderung für alle Unternehmen, einer Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sowie der Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, um Liquidität für Investitionen zu schaffen. Zudem müssten die Verlustverrechnung neu geregelt werden und die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer weiterentwickelt werden.

Das Papier wird am 23. September auf einem Kongress der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit zahlreichen hochrangigen Experten diskutiert und möglichst noch in der gleichen Woche von der Fraktion beschlossen werden.