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Olav Gutting: Dieses Gesetz ist ein Baustein unserer Wohnraumoffensive

Rede zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollbracht: Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wird heute im zweiten Anlauf, nachdem wir uns schon in der letzten Legislaturperiode daran versucht haben, endlich angenommen. Mein Wunsch, mein Appell aus der ersten Lesung – es ist gerade mal sechs Wochen her –, dass der Gesetzentwurf schnell verabschiedet wird, ist in Erfüllung gegangen. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bei meinen Kollegen in der eigenen Fraktion, aber auch beim Koalitionspartner SPD bedanken. Vielen Dank, für die Arbeit, die wir in vielen Berichterstattergesprächen, in Einzelgesprächen geleistet haben. Ich glaube, wir haben in diesem Fall alle Punkte und alle möglichen Problemstellungen ausgiebig und ausreichend diskutiert. Der Dank gilt natürlich auch dem Ministerium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMF für die Unterstützung, die Hilfestellung in vielen Bereichen und für die Zurverfügungstellung von Umdrucken und weiteren Erläuterungen.

(Frank Schäffler [FDP]: So geht die Redezeit auch rum!)

Kolleginnen und Kollegen, gegen die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten in Deutschland helfen aus meiner Sicht drei Dinge: erstens bauen, zweitens bauen und drittens

(Cansel Kiziltepe [SPD]: Bauen!)

noch mehr bauen. Dieses Gesetz wird dabei helfen. Es ist ein Baustein unserer Wohnraumoffensive, und ich glaube, wir sollten hier nicht so tun, als ob es das Einzige wäre, das wir tun, als ob es die einzige Maßnahme wäre, die wir derzeit auf den Weg bringen.

Die GroKo tut im Bereich Wohnraum viel mehr: Baukindergeld, Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, Förderung des altersgerechten Umbaus, Fortführung der Städtebauförderung, Baulandmobilisierung, Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts und die Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie, die anstehen, und, und, und. Das ist viel, und man muss sich schon die Mühe machen, diese steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus im Kontext dieses Gesamtpaketes zu sehen.

Lassen Sie mich noch kurz die Eckpunkte dieses Gesetzes skizzieren. Es handelt sich um eine befristete Sonderabschreibung, um dem Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen einen zusätzlichen Impuls zu geben. Sie beträgt zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre 5 Prozent pro Jahr; das ist ohne Frage ein Anreiz für viele private Investoren.

(Udo Theodor Hemmelgarn [AfD]: Wohl nicht!)

Und um die Förderung zielgenau auf bezahlbaren Wohnraum auszurichten, haben wir hier festgelegt, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten ohne Grund und Boden 3 000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen dürfen.

Es haben viele Fachgespräche im Verlauf der letzten Tage und Wochen stattgefunden, und da gab es auch Kritik hinsichtlich dieser 3 000 Euro. Man muss schon zugeben: Diese 3 000 Euro in den nächsten Jahren einzuhalten, wird sportlich sein. Aber sie sind eben auch der notwendige Anreiz, um innovativ und kostengünstig zu bauen; denn wir wollen keinen Luxuswohnraum, sondern wir wollen bezahlbaren Wohnraum.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In den Gesprächen gab es die einen, die sagen: Die Grenze ist zu niedrig. – Die anderen sagen: Die Grenze ist zu hoch. – Meine Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass wir in der Argumentation, wenn sie so läuft wie hier, genau richtig liegen: Wir liegen in der Mitte, und deswegen sind die 3 000 Euro auch vertretbar und richtig.

Ich bin nach der Anhörung bestärkt, dass diese Sonderabschreibung genutzt werden wird. Jede einzelne zusätzliche Wohnung zählt. Steuerliche Anreize haben in Deutschland schon immer ihre Wirkung gezeigt; deswegen bin ich zuversichtlich, dass dieses Gesetz Wirkung zeigen wird.

Im Übrigen: Zu dem Quatsch vom Bau von Wohnungen in Reykjavik, den Sie von der AfD gerade erzählt haben, sage ich: Erstens ist die Förderung des Baus von Ferienwohnungen durch dieses Gesetz ausgeschlossen, zweitens muss derjenige, der diese Förderung in Anspruch nehmen will, deutscher Steuerbürger sein, er muss hier einen Wohnsitz haben.

(Udo Theodor Hemmelgarn [AfD]: Ich habe nicht von Ferienwohnungen gesprochen!)

Deswegen ist das, was Sie gerade erzählt haben, schlicht nicht richtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Erwähnenswert ist, dass diese Sonder-AfA auch mit anderen Wohnungsneubauförderungen kombiniert werden kann. Das heißt, die Sonder-AfA ist immer auch kumulativ nutzbar. Das ist ein wichtiger Aspekt in der Diskussion darum, dass wir hier keine Mietpreisbindung haben. Wenn zum Beispiel eine soziale Wohnungsbauförderung mit einer Mietpreis- oder Belegungsbindung mit dieser Sonder-AfA kombiniert wird, dann bleibt selbstverständlich diese Mietpreisbindung bestehen. Das heißt, die Sonder-AfA kann zusätzlich zur sozialen Wohnungsbauförderung mit Mietpreisbindung oder auch zusätzlich zu möglichen Förderprogrammen für die Aufstockung von Gebäuden bzw. Dachgeschossaufbauten genutzt werden. Auch hier ist eine kumulative Nutzung möglich. Und das ist wichtig, weil wir damit gerade diese Maßnahmen, die ja kein zusätzliches Bauland verbrauchen, noch mal extra fördern können. Das hat auch einen ökologischen Aspekt; deswegen ist diese Sonder-AfA mit der Möglichkeit, sie mit anderen Fördermaßnahmen zu kombinieren, goldrichtig.

Uns ging es in den Beratungen vor allem auch darum, dass wir das Gesetz nicht mit unnötiger zusätzlicher Bürokratie überfrachten. Das Gesetz ist so, wie es jetzt vorliegt, effektiv, praxistauglich, und mit ihm kann das Ziel, dem Mietwohnungsneubau zusätzliche Impulse zu geben, unbürokratisch erreicht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Allen kritischen Stimmen sei gesagt: Dieses Gesetz ist ja nicht für die Ewigkeit.

(Markus Herbrand [FDP]: Hoffentlich!)

Dieses Gesetz haben wir ganz bewusst beschränkt und begrenzt auf Baumaßnahmen, die bis 2021 begonnen werden. Niemand hindert uns im Übrigen daran, dieses Gesetz gegebenenfalls anzupassen, die Förderung eventuell zu verlängern oder weitere flankierende Maßnahmen zu ergreifen. Wir müssen unabhängig von dem heutigen Schritt darüber nachdenken, wie wir die steuerlichen Rahmenbedingungen beim Mietwohnungsbau insgesamt auf neue Füße stellen können. Ein Aspekt dabei ist die Abschreibungsdauer von aktuell 50 Jahren; sie wird heute von vielen Sachverständigen als viel zu lang erachtet. Der wirtschaftliche Verbrauch bei Mietobjekten geht in der Realität oft viel schneller vonstatten. Deswegen sollten wir darüber nachdenken, ob wir mit einer Anhebung der linearen Abschreibung von 2 auf 3 Prozent einen weiteren nachhaltigen Anreiz für Investitionen im Mietwohnungsneubau schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schäffler [FDP] – Frank Schäffler [FDP]: Das kostet genauso viel!)

Aber das ist hier heute nicht das Thema; darum geht es heute nicht.

(Markus Herbrand [FDP]: Doch!)

Wir wollen jetzt schnell und befristet einen zusätzlichen Anreiz schaffen. Und das können wir mit dem heutigen Gesetz; deswegen können Sie hier heute auch zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD])