Skip to main content
Gesetz gegen Schwarzarbeit_1000
(Quelle: picture alliance/Arne Dedert/dpa)

Kampf gegen kriminelle Lohnpraktiken und Betrug beim Kindergeld

Bundestag beschließt bessere Kontrollrechte des Zolls und der Familienkassen

Arbeitnehmer werden in Zukunft noch effektiver gegen illegale Lohnpraktiken und Menschenhandel geschützt. Auch der Betrug beim Kindergeld wird härter bekämpft. Das sind die Ziele des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, das der Bundestag am Donnerstag, 6. Juni, verabschiedet hat.
 

Schleusern das Handwerk legen

Der zuständigen Berichterstatter und ehemalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière stellte in der Debatte fest, dass allein die Linksfraktion gegen das Gesetz sei. „Dann haben wir wahrscheinlich etwas richtig gemacht“, so de Maizière. Ziel des Gesetzes sei keineswegs die Kriminalisierung von EU-Bürgern etwa aus Bulgarien oder Rumänien. „Ganz im Gegenteil: Unser Ziel ist deren Schutz. Wir wollen nicht, dass sie von Schleusern unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt werden.“ 

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) personell verstärkt wird und mehr Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse erhält. Auch kann die FKS in Zukunft bereits bei der Anbahnung und nicht erst beim Vollzug einer illegalen Beschäftigung tätig werden – zum Beispiel direkt an den sogenannten Tagelöhnerbörsen. Dies schützt sowohl die Arbeitnehmer als auch die übergroße Mehrheit der Arbeitgeber, die sich an Recht und Gesetz halten. 

Stoppschild gegen den Missbrauch von Sozialleistungen

Um das Erschleichen von Kindergeld wirksamer als bisher zu bekämpfen, erhalten die Familienkassen nunmehr eine eigenes Prüfungsrecht für die Freizügigkeitsberechtigung. Zahlungen können bereits bei einem Betrugsverdacht eingestellt werden. Zudem haben fortan neu zugezogene EU-Bürger in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn sie Einkünfte nachweisen. Diese Maßnahmen setzen ein klares Stoppschild gegen Sozialleistungsmissbrauch und verhindern Anreize, „nur wegen des Kindergeldes nach Deutschland zu kommen“, wie der CDU-Abgeordnete und Berichterstatter Johannes Steiniger in der Debatte sagte. Er verwies darauf, dass das Kindergeld in Deutschland auf Arbeitslose aus ärmeren EU-Ländern wie eine Sozialleistung wirke.

Gesetz zügig und konsequent anwenden

Alle Redner der CDU/CSU-Bundestagfraktion riefen die Behörden und Verantwortlichen vor Ort dazu auf, das Gesetze zügig und konsequent anzuwenden. Nur dann könne es auch wirken. Alexander Radwan sagte zudem, das Gesetz zeige erneut, dass die Große Koalition und ihre Fraktionen handlungsfähig seien. „Wir handeln zum Wohle Deutschlands“, so Radwan. Es handele sich schließlich um einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden, dem man mit diesem Gesetz entgegentreten wolle.